Mit dem Bericht der Steuerungsgruppe zur Jugendhilfeplanung wurde die gestrige Jugendhilfeausschusssitzung eröffnet. Martina Greif (Jugendamt) berichtete von derzeitigen Aktivitäten, die vor allem von der Durchführung der Planungskonferenzen in jenen Stadträumen geprägt sind, in denen eine so genannte Wirkungsradiusanalyse durchgeführt wurde. Die Ergebnisse aus diesen Analysen finden Eingang in die Beratungen der Planungskonferenzen. Im Stadtteil Dresden – Leuben ist inzwischen gelungen, ein geeignetes Verfahren zur Vergabe von Mitteln aus den so genannten Sozialraumbudgets zu entwickeln. Dieses könnte als Vorbild für andere Stadtteile dienen. Darüber hinaus werden im Zuge der Planungsprozesse auch die Weiterentwicklung der Stadtteilrunden und Fach-Arbeitsgemeinschaften sowie die Fachstandards und Fachkraftstandards betrachtet. Anke Lietzmann berichtete von einer intensiven und hochmotivierten Mitwirkung der Träger in den Planungskonferenzen. Gleichzeitig bat Lietzmann um eine Bewertung bislang nicht aufgehobener Beschlüsse aus früheren Versuchen zur Jugendhilfeplanung, wie z. B. zu den „Wirksamkeitsdialogen“ oder zum „Wirkungszielkatalog“. Nachträglich betrachtet haben all diese Beschlüsse keine nachhaltige praktische Umsetzung erfahren.

Die Verwaltung informierte ferner zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, nach dem Eingriffe des Stadtrates in die Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses rechtlich möglich sind. Der Jugendhilfeausschuss hatte vor mehreren Jahren eine Organklage angestrengt, um eine grundsätzliche Klärung herbeizuführen. Die Urteilsbegründung liegt allerdings bislang noch nicht vor.

Jugendamtsleiter Claus Lippmann informierte über ein Ergebnis einer verwaltungsinternen rechtlichen Prüfung zur Einrichtung eines Fonds für Klagen und Widersprüche aus dem Budget zur Förderung freier Träger. Entsprechend dieser Prüfung ist das Vorgehen richtig und notwendig. Anja Stephan widersprach mit Hinweis auf das im Gutachten zitierte „Verursacherprinzip“ der Einschätzung der Verwaltung. Nach ihrer Auffassung ist nicht das Agieren des Jugendhilfeausschusses, sondern das Handeln der Verwaltung ursächlich für die Notwendigkeit von Widersprüchen und Klagen. Folgerichtig müsse dieser Klagefonds daher in der Verwaltung geplant werden und nicht im Förderbudget.

Lippmann informierte zum Landesförderprogramm „Chancengerechte Bildung“, über das Projekte der Schulsozialarbeit finanziert werden können. Entsprechend einer Abstimmung im Unterausschuss Planung wird sich das Jugendamt auf die noch zu veröffentlichende Prioritätenliste zur Schulsozialarbeit konzentrieren, d. h. eine befürwortende Stellungnahme und Zusage zur kommunalen Komplementärfinanzierung wird nur für die in o. g. Liste aufgenommenen Schulstandorte gewährt. Freie Träger sollten sich daher vor Antragstellung über die favorisierten Schulstandorte informieren.

Umfangreich dargestellt und diskutiert wurden Informationen zur aktuellen Situation zur Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger AusländerInnen. Derzeit befinden sich 313 junge Menschen in der Betreuung. Wie Claus Lippmann ausführte, stelle insbesondere die Beschulung der jungen Menschen ein großes Problem dar, da die Bildungsberatung durch die Sächsische Bildungsagentur (SBA) nur sehr schleppend voran ginge. Von den in der Obhut des Jugendamtes befindlichen mehr als 300 Personen haben gerade einmal 14 einen entsprechenden Bescheid der SBA erhalten. Philipp Schäfer vom Jobcenter Dresden machte darauf aufmerksam, dass der Freistaat Sachsen eine Aussetzung der Schulpflicht für Zugewanderte erwägt. Unter den Betroffenen befände sich eine große Zahl von jungen Menschen, die zwar der Schulpflicht unterlägen, jedoch als nicht schultauglich eingestuft werden, da sie keine oder nur eine unzureichende schulische Bildung in ihren Herkunftsländern nachweisen können. Eine eindeutige gesetzliche Grundlage zur Förderung der Bildung lasse sich derzeit nur aus dem SGB VIII ableiten, die SGB II und III bieten keinen rechtlichen Rahmen, eine angemessene (Aus)Bildung zu ermöglichen. Claus Lippmann warnte vor explodierenden Kosten in der Jugendhilfe, sollten hier keine Alternativen oder eine Finanzierung durch Bund und / oder Land gefunden werden.

Sabine Bibas vom Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen führte zu einem Verwaltungsgerichtsurteil zur Finanzierung der Kindertagespflege aus, dass das Gericht keine Aussage zur Angemessenheit der in Dresden praktizierten Finanzierung getroffen hat, sondern eine transparente Darlegung der Kalkulationsgrundlage zur Feststellung des Aufwendungsersatzes durch die Stadtverwaltung aufgefordert wurde.

Heike Ahnert erkundigt sich erneut nach dem Bearbeitungsstand des Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen, der den Gremien des Stadtrates noch immer nicht vorgelegt wurde. Sabine Bibas legte dar, dass sie den Wirtschaftsplan fristgerecht vorgelegt hätte, jedoch vom Finanzbürgermeister Hartmut Vorjohann zahlreiche Änderungswünsche vorgetragen wurden. Wie Sozialbürgermeisterin Dr. Kris Kaufmann vortrug, werde der Wirtschaftsplan in Kürze vorliegen. Allerdings wird dieser noch keine Aussagen zu notwendigen Investitionen enthalten, da hier noch Klärungsbedarf insbesondere zur Inanspruchnahme von Fördermitteln bestehe.

Weitere Informationen finden sich in der aktuellen Ausgabe der Jugendamts-Information Nr. 2-2016.

Der Jugendhilfeausschuss hatte gestern auch über die Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung zu befinden. Der Jugendhilfeausschuss folgte einstimmig der Verwaltungsvorlage, beschloss jedoch abweichend von der Vorlage die Beibehaltung der Beitragsbefreiung für das dritte Zählkind, für das aus rein fiskalischen Gründen eine Beitragszahlung vorgesehen war. Carsten Schöne bezeichnete diesen Verwaltungsvorschlag als „völlig falsches familienpolitisches Signal“ in einer wachsenden Stadt.

Ein weiterer Beschluss beauftragt die Verwaltung mit erneuten Verhandlungen mit Kindertagespflegepersonen, die sich bislang einem Vertragsabschluss auf der Basis einer vom Stadtrat verabschiedeten Mustervereinbarung entzogen hatten. Diese Tageseltern trugen den Wunsch nach einer anderen Vereinbarung vor. Die Verwaltung soll nun in erneuten Verhandlungen auf der Basis der Mustervereinbarung führen, sie wurde jedoch ebenfalls ermächtigt, ggf. abweichende individuelle Vereinbarungen abzuschließen.

Der Jugendhilfeausschuss beschloss ferner die Ausschreibungstexte für zwei neue Angebote der Schulsozialarbeit sowie für ein stadtweites mobiles Angebot zur Arbeit jungen Geflüchteten und Asylsuchenden. Die Bewerbungen sind bis zum 31.03.2016 an das Jugendamt zu richten. Der Unterausschuss Planung wird gemeinsam mit der Verwaltung und weiteren Verfahrensbeteiligten (Schule bzw. Integrations- und Ausländerbeauftragte) eine Vorauswahl treffen. Die abschließende Beschlussfassung obliegt dem Jugendhilfeausschuss.

Mehrheitliche Zustimmung fand auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Gewährleistung des Kindeswohls in Asyl-Notunterkünften. Während sich die Ausschussmitglieder über Inhalt und Ziel des Antrages einig waren, waren unterschiedliche Auffassungen zur Wortwahl Gegenstand einer langen Debatte, die sich vor allem um einen geeigneten Begriff für die vom Antrag gemeinten Einrichtungen drehte. Letztlich verständigte sich der Jugendhilfeausschuss gemäß einem Änderungsantrag auf „Notunterkünfte“ und gab mehrheitlich seine Zustimmung zum Antrag, der nun noch im Stadtrat beraten werden muss.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt zur Änderung der Elternbeitragssatzung wurde vertagt, da er im Unterausschuss Kita nicht abschließend beraten werden konnte. Die neue Satzung sieht im Entwurf Erstattungsansprüche für die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen vor, wenn die Betreuung infolge von Streik nicht angeboten werden kann.

Die nächste reguläre Ausschusssitzung findet am 24.03.2016 statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Redaktion: Carsten Schöne

Die Tagesordnung im Überblick:

  1. Kontrolle der Niederschrift vom 7. Januar 2016
  2. Informationen/Fragestunde – Bericht Steuerungsgruppe
  3. Satzung zur Änderung der Elternbeitragssatzung vom 15. Mai 2014 (V0774/15) – vertagt
  4. Festsetzung der Elternbeiträge ab dem 1. September 2016 nach Vollzug des Abstimmungsverfahrens nach § 15 Abs. 1 SächsKitaG i. V. m. § 2 Abs. 2 der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Elternbeiträgen (Elternbeitragssatzung /V0860/15)
  5. Nachverhandlungen zur Mustervereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Dresden und einzelnen Kindertagespflegepersonen (V0862/15)
  6. Ausschreibungstexte von jugendhilflichen Angeboten (A0177/16)
  7. Kindeswohl in Asyl – Notunterkünften sichern (A0128/15)
  8. Berichte aus den Unterausschüssen
  9. Informationen (nicht öffentlich)