by pixabay.comIn erster Lesung wurde gestern die Beschlussvorlage zur Förderung der freien Träger der Jugendhilfe beraten. Während die Verwaltung das zur Verfügung stehende Budget von knapp 44 Millionen Euro für den aktuellen Doppelhaushalt würdigte, kritisierten Ausschussmitglieder die Planung der Verwaltung, die für eine Bestandssicherung nicht ausreichend ist.

 

Carsten Schöne machte deutlich, dass die Beschlussvorlage keine Spielräume für einen Ausgleich der von der Verwaltung vorgeschlagenen Kürzungen biete.  Der Anstieg des Finanzvolumens ist ausschließlich auf die zusätzlichen Landesmittel für die Schulsozialarbeit zurückzuführen, für die Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit hat die Verwaltung bereits mit einem Defizit geplant. Im Vergleich der Summen mit den Vorjahren ergibt sich eine Differenz von jährlich rund 1,1 Millionen Euro, im Vergleich mit der Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses zum aktuellen Doppelhaushalt fehlen gar 1,4 Millionen Euro. Schöne erläuterte, dass die propagierte Anpassung von Personal- und Sachkosten eine Farce sei, da die zu Grunde gelegten Werte bei zahlreichen Angeboten nicht den tatsächlichen Aufwendungen entsprechen. Auch würden Personalmehraufwendungen, die durch tarifliche Regelungen – beispielsweise den Übergang in eine höhere Erfahrungsstufe – entstehen, nicht hinreichend berücksichtigt, die Kalkulation der Personalkostenanstiege beziehe sich ausschließlich auf den letzten Tarifabschluss. Fünf Ausschussmitglieder übergaben der Verwaltung zur Vorbereitung der ab 18.03.2019 stattfindenden Unterausschusssitzungen eine Reihe von Fragen zur Fördervorlage, die einer Präzisierung der Aussagen in der Vorlage dienen sollen. So sind die geplanten Fonds mit keinerlei konkreten Maßnahmen untersetzt, weisen aber erhebliche Mehraufwendungen aus.

Ebenfalls in erster Lesung wurde die beantragte Anerkennung der freien evangelischen Schule Dresden (FES gGmbH) als freier Träger der Jugendhilfe eingebracht. Die Verwaltung wurde gebeten, offenbar fehlende Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig wies Carsten Schöne darauf hin, dass es einer Aktualisierung der Bedingungen zur Anerkennung in Dresden bedarf, der entsprechende Beschluss hierzu stammt aus dem Jahr 1995, der Landesjugendhilfeausschuss hat jedoch bereits 2017 die Grundsätze zur Anerkennung freier Träger der Jugendhilfe in Sachsen den aktuellen Rechtsgrundlagen angepasst. „Diese Grundsätze müssen für alle Anerkennungsverfahren gleichermaßen angewandt werden, unabhängig davon, ob die Anerkennung über das Jugendamt oder über die Dach- und Spitzenverbände erfolgt“, so Schöne.

Eingangs der Ausschusssitzung erfolgte eine Umbesetzung im Unterausschuss „HzE“, die nach dem Ausscheiden von Barbara Lässig aus dem Jugendhilfeausschuss erforderlich geworden war. Neues Mitglied ist für die FDP-Fraktion Detlev Cornelius.
In der Informations- und Fragestunde wies Kita-Amtsleiterin Sabine Bibas auf erste Ergebnisse aus der Elternbefragung hin. Demnach würden 91,4 % der Eltern ihre Kita anderen Familien weiterempfehlen, was auf eine große Zufriedenheit mit der Kindertagesbetreuung in Dresden hinweist. Der Befragung liegt mit 52 % eine ungewöhnlich hohe Beteiligung zu Grunde.
Anett Dahl mahnte erneut die überfällige Verständigung zur Förderung des Ehrenamtes im Bereich der Jugendhilfe an.

Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 04.04.2019 statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Redaktion: Carsten Schöne


Die Tagesordnung im Überblick:

  1. Kontrolle der Niederschrift vom 10. Januar 2019
  2. Umbesetzung im Unterausschuss “Hilfen zur Erziehung”
  3. Bekanntgabe (ggf. Wahl) der Vertreter in der Arbeitsgruppe “Über-arbeitung des Förderverfahrens” gemäß Beschluss A0516/18 – 3 Personen, die von im Jugendhilfeausschuss vertretenen freien Trägern der Jugendhilfe benannt werden – je eine Person, der im Jugendhilfeausschuss vertretenen Stadtratsfraktionen
  4. Informationen/Fragestunde
  5. Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe – FES Dresden gGmbH (V2863/19 – 1. Lesung)
  6. Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 2019/2020 (V2845/18 – 1. Lesung)
  7. Berichte aus den Unterausschüssen
  8. Informationen (nicht öffentlich)