Symbolbild CoronaDer Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sondersitzung zwei Vorlagen zur Finanzierung der Jugendhilfe in der gegenwärtigen durch die Corona-Pandemie bestimmten Situation auf den Weg gebracht, die jedoch noch der Beratung und Beschlussfassung am 14.05.2020 im Stadtrat bedürfen.

 

 

 

 

Die Vorlage regelt die Finanzierung in der seit Mitte März andauernden Situation, die durch Allgemeinverfügungen Einschränkungen für alle Leistungsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe mit sich brachte. Betretungsverbote, Schließungsverfügungen und Hygienevorschriften prägen die zurückliegenden Wochen und werden die Arbeit auch weiterhin begleiten. Die Beschlussvorlage hat nun das Ziel, die soziale Infrastruktur in Dresden zu erhalten und den Trägern weitgehende finanzielle Sicherheit zu geben. Hierzu sind „Hinweise zur Anwendung der Förderrichtlinie Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Dresden im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie“ Bestandteil der Beschlussvorlage, die Verwaltung wie Zuwendungsempfängern den Handlungsrahmen für den Fördervollzug an die Hand geben. Die bisherige Praxis einer angepassten Angebotsgestaltung in Folge der Schließungsverfügungen wird mit dem Beschluss für die Vergangenheit und die Zukunft geregelt. Demnach sind Änderungen in der Umsetzung der Angebote möglich, so lange diese geeignet sind, den ursprünglichen Zuwendungszweck angemessen zu erreichen. Diese Anpassungen sind dem Jugendamt anzuzeigen, das die Änderungen dann innerhalb von fünf Werktagen prüfen muss. Sofern die vom Träger vorgeschlagenen Konzepte nicht anerkennungsfähig sind, muss der Träger vom Jugendamt angehört werden und der Jugendhilfeausschuss ist davon zu informieren. Dies gibt dem Ausschuss die Möglichkeit ggf. in das Geschehen einzugreifen. Entsprechend dieser Regelung sind im Zuge der Verwendungsnachweisführung auch nur jene Änderungen in der Angebotsgestaltung zu berücksichtigen, die das geschilderte Verfahren erfolgreich durchlaufen haben.
Die Träger sind aufgerufen, sparsam mit den zur Verfügung stehenden Mitteln umzugehen und nach Möglichkeit durch geeignete Maßnahmen zur Reduzierung von Kosten beizutragen. Sollte ein Träger Kurzarbeit genutzt haben, dann zur Sicherung des Fachkräftebestandes das Kurzarbeitergeld durch eine entsprechende Zuwendung des Jugendamtes auf bis zu 90 Prozent der üblichen Vergütung aufgestockt werden. Die AfD-Fraktion hatte diese Regelung durch einen Änderungsantrag verhindern wollen, die Kurzarbeit werde nicht für einen Verlust an Fachkräften sorgen, so die Argumentation der Fraktion. Dem widersprach Matthias Dietze (CDU) und betonte, dass Kurzarbeit selbstverständlich ein Modell zur Fachkräftesicherung sei und auch die Aufstockung ein geeigneter Weg zur Bindung von Fachkräften in Dresden ist. Bei der Nutzung der Kurzarbeit ist zu beachten, dass diese Förderung der Bundesagentur für Arbeit nur dann möglich ist, wenn die vorrangige Finanzierung in einem solchen Umfang weggefallen ist, dass eine Weiterbeschäftigung der Angestellten vorübergehend nicht mehr möglich ist.
Mit Blick auf die mehrwöchige Schließung von Angeboten werden auch die verringerten Möglichkeiten zur Erbringung von Eigenanteilen gewürdigt, dies ist im Zuge der Verwendungsnachweisführung zu prüfen. Den Trägern ist zu empfehlen, in geeigneter Weise einen Nachweis hierüber beizubringen.
Ein Ergänzungsantrag Tilo Kießlings zur Befriedigung unvorhersehbarer Bedarfe fand ebenfalls die mehrheitliche Zustimmung des Gremiums. Der Beschluss sieht vor, dass geförderte freie Träger der Jugendhilfe im Rahmen ihrer Förderung zur Deckung unerwarteter Bedarfe beitragen müssen. Diese Regelungen gelten gleichermaßen auch für Projekte im Bereich der Kindertagesbetreuung, die über eine Zuwendung finanziert werden.

Eine weitere Anlage zum Beschluss regelt das Abrechnungsverfahren von ambulanten und teilstationären Leistungen der Hilfen zur Erziehung in Folge der Allgemeinverfügungen des Freistaates Sachsen, die zu Einschränkungen insbesondere im Bereich ambulanter und teilstationärer Hilfen geführt hatten. Demnach erhalten die Träger für die erbrachten Leistungen mindestens 75 Prozent der vereinbarten Vergütung, auch wenn die Leistung nicht im vollen Umfang erbracht werden konnten. Lag der Leistungsumfang über diesem Wert, so wird die tatsächlich erbrachte Leistung vergütet. Teilstationäre Hilfen werden zunächst über die so genannte Fehltageregelung finanziert, wobei die vereinbarten 55 Fehltage im Bedarfsfall um weitere 28 Tage aufgestockt werden können.

Update 14.05.2020: Der Stadtrat hat der Vorlage zur Finanzierung der Jugendilfe in Corona-Zeiten am 14.05.2020 mehrheitlich und ohne Änderungen zugestimmt, so dassdas Verfahren nun umgesetzt werden kann bzw. die bisherige Praxis legitimiert wurde, die zu Grunde liegende Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses an den Stadtrat können Sie hier einsehen.

Eine weitere Eilvorlage des Oberbürgermeisters fand gestern die Zustimmung des Jugendhilfeausschusses, sie befasst sich mit der Finanzierung der ausgefallenen Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung. So werden Familien, die ihre Kinder gegenwärtig nicht betreuen lassen (konnten), von der Zahlung der Elternbeiträge befreit. Für alle Familien, die die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, entfällt die Zahlung der Elternbeiträge ebenfalls bis einschließlich 19.04.2020, ab 20.04.2020 sind die Elternbeiträge wieder zu entrichten. Dabei erfolgt für den April eine anteilige Berechnung der Beiträge, ab Mai sind die Elternbeiträge wieder in der üblichen Höhe zu entrichten, unabhängig davon, in welchem Umfang die Betreuung in Anspruch genommen wurde. Alle Regelungen gelten gleichlautend sowohl für Einrichtungen in kommunaler wie auch in freier Trägerschaft. Die Landeshauptstadt Dresden sorgt bei den freien Trägern auf Antrag für einen finanziellen Ausgleich in Form eines „Sonderabschlages“.

Die nächste reguläre Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 20.05.2020 statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Redaktion: Carsten Schöne