Der Jugendhilfeausschuss beschloss gestern die Fortführung einer Personalkostenförderung im Jugendtreff „Spike“ des Altstrehlen 1 e. V., der damit die Arbeit mit jungen Geflüchteten fortsetzen kann. Der Freistaat Sachsen hatte dem Träger eine Förderung aus dem Landesprogramm zur Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden leider nicht gewährt, so dass das Angebot zumindest mit einer halben Personalstelle fortgeführt werden kann. Zahlreiche weitere Träger hatten ebenfalls erfolglos eine Finanzierung aus dem eigens für die Integration eingerichteten Förderprogramm begehrt, doch offenbar ist die mit dem Förderverfahren beauftragte Sächsische Aufbaubank (SAB) mit der Bearbeitung der Anträge haltlos überfordert. Viele Träger erhalten erst jetzt, etwa ein halbes Jahr nach Antragstellung überhaupt eine Nachricht, ob ihr Antrag Berücksichtigung gefunden hat. Während der Verein Conni e. V. mit einer Zuwendung aus dem Landesprogramm rechnen kann, wurde dem Stadtjugendring Dresden e. V. eine solche verwehrt. Der Jugendhilfeausschuss beschloss gestern auch für das Kinder- und Jugendhaus Gorbitz in Trägerschaft des Stadtjugendrings eine Förderung für eine zusätzliche halbe Personalstelle. Gegenstand des Beschlusses war außerdem, dass eine Aufstockung bzw. Ausweitung der Förderung für weitere Träger zur Arbeit mit Flüchtlingen erfolgen soll, wenn weitere Restmittel zur Verfügung stehen. Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erwarten noch vor der Sommerpause einen entsprechenden Kassensturz von der Verwaltung, damit die Restmittel sinnvoll und nachhaltig verwenden werden können.

Etwa zwei Dutzend anwesende Jugendliche verfolgten die Beratung dieses Tagesordnungspunktes, Anke Lietzmann belohnte deren Interesse mit einer ausführlichen Erläuterung des Vorgangs und seiner Hintergründe.

 

Die Informations- und Fragestunde fiel gestern überraschend kurz aus, die Verwaltung trug keinerlei Informationen vor. Die schriftliche Jugendamts-Info enthält einige Ausführungen zum aktuellen Jugendhilfegeschehen in Dresden.

Carsten Schöne brachte einen Antrag zur Behandlung in der kommenden Ausschusssitzung ein, der sich mit der Finanzierung von Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für geflüchtete und asylsuchende Jugendliche und junge Erwachsene befasst. Die Regelungen des Ausländerrechtes sowie der Sozialgesetzbücher II und III ermöglichen keine alternativen Bildungsmöglichkeiten, so dass ausgehend vom Alter der Betroffenen nur auf die Jugendhilfe zurückgegriffen werden kann. Dort ermöglicht der § 13 SGB VIII entsprechende Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Die alleinige finanzielle Verantwortung für diese wichtige Integrationsleistung kann jedoch nicht der kommunalen Jugendhilfe überlassen bleiben, daher soll der Oberbürgermeister mit diesem Antrag zu entsprechenden Verhandlungen mit der sächsischen Staatsregierung verhandeln.

Auf Nachfrage von Tina Siebeneicher stellte Jugendamtsleiter Claus Lippmann die bestehenden Bildungs- und Beschäftigungsangebote vor und bestätigte die derzeit noch ungeklärte Finanzierung durch den Freistaat.

 

Ausgehend von einem Auftrag des Stadtrates an die Verwaltung, eine Möglichkeit zur anteiligen Erstattung von Elternbeiträgen bei streikbedingter Kita-Schließung zu entwickeln, befasste sich der Jugendhilfeausschuss gestern mit einer entsprechenden Beschlussvorlage. Diese sieht eine Änderung der städtischen Elternbeitragssatzung vor, nach der eine Erstattung ab fünf Streiktagen je Kalendermonat möglich wird. Die Leiterin des Eigenbetriebs Kindertageseinrichtungen Dresden, Sabine Bibas, machte keinen Hehl aus ihrer ablehnenden Haltung diesem Ansinnen gegenüber, die sich vor allem auf einen erheblichen Verwaltungsaufwand zur Rückerstattung der Elternbeiträge stützt. Der Unterausschuss Kita hatte in seiner Beschlussempfehlung eine Rücküberweisung der Vorlage zur deren Überarbeitung in die Verwaltung vorgesehen. Tilo Kießling betonte, dass das Ansinnen des Stadtrates, eine solche Erstattungsmöglichkeit einzuführen, richtig sei. In anderen sächsischen Städten sei dies schließlich auch gelungen.

Auf der Basis eines Ersetzungsantrages von Carsten Schöne empfahl der Jugendhilfeausschuss dem Stadtrat jedoch eine Ablehnung der Beschlussvorlage. Außerdem empfiehlt der Jugendhilfeausschuss mehrheitlich die Einführung einer Zweckbindung der durch Streik eingesparten Personalkosten, die dann ausschließlich und unmittelbar für Personalaufwendungen in der Jugendhilfe einschließlich Kindertagesbetreuung verwendet werden dürfen. In der Begründung seines Antrages wie Schöne darauf hin, dass die ursprüngliche Erstattungsregelung ausschließlich für die kommunalen Einrichtungen Wirkung entfalten würde, Eltern, die die Kitas freier Träger nutzen, hätten keinen solchen Erstattungsanspruch im Streikfall.

 

Ohne Diskussion passierte die Vorlage zur Neufassung der städtischen Unterbringungssatzung den Jugendhilfeausschuss. Diese Satzung regelt die Unterbringung von Wohnungslosen in Übergangswohnheimen und Gewährleistungswohnungen.

 

In 1. Lesung wurde eine Vorlage zur Betriebsvereinbarung zwischen der Landeshauptstadt und der Kindervereinigung Dresden e. V. eingebracht. Da der Träger von der geltenden Mustervereinbarung abweichen möchte und eine Einigung zwischen Verwaltung und Träger bislang nicht möglich war, muss nun der Jugendhilfeausschuss über die Vereinbarung befinden.

 

Die nächste reguläre Ausschusssitzung findet am 21.04.2016 statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Redaktion: Carsten Schöne

 

Die Tagesordnung im Überblick:

  1. Kontrolle der Niederschrift vom 28. Januar 2016
  2. Informationen / Fragestunde
    – Bericht Steuerungsgruppe
  3. Satzung zur Änderung der Elternbeitragssatzung vom 15. Mai 2014  (V0774/15)
  4. Neufassung der Satzung der Landeshauptstadt Dresden für die Unterbringung besonderer Bedarfsgruppen (Unterbringungssatzung)  (V0733/15)
  5. Vereinbarung zur Betriebsführung, Betriebskostenfinanzierung, Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft mit der Kindervereinigung Dresden e. V. (V0941/16; 1. Lesung)
  6. Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe im Jahr 2016 – Jugendarbeit mit jungen Flüchtlingen und Asylsuchenden (A0192/16)
  7. Berichte aus den Unterausschüssen
  8. Informationen (Nicht öffentlich)