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Dem Jugendhilfeausschuss oblag am 26.04.2018 die Wahl von Personen, die auf die Vorschlagsliste der Stadt Dresden für Schöffenamt aufgenommen werden sollen. Auf die Ausschreibung hatten sich 578 Frauen und 356 Männer beworben, die als ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Verfahren des Jugendgerichts tätig werden möchten.

 

Die hohe Zahl an Bewerbungen ist sehr erfreulich, zeugt dies doch von bürgerschaftlichem Engagement. Die Schöffinnen und Schöffen gehören dem Gericht als gleichberechtigte Personen an. 25 Personen konnten aus formalen Gründen nicht auf die Liste aufgenommen werden, für das Schöffenamt gibt es beispielsweise Altersbeschränkungen und weitere Ausschlussgründe. Hierzu gehören beispielsweise die Ausübung bestimmter Ämter oder etwaige Vorstrafen oder laufende Verfahren. Die Jugendschöffinnen und –schöffen sollen darüber hinaus über erzieherische Kompetenzen und Erfahrungen verfügen. Die Schöffinnen und Schöffen müssen einen Eid oder wahlweise ein Gelöbnis ablegen, in dem sie sich auf das Grundgesetz und auf eine vom Ansehen der jeweiligen Person unabhängigen Beurteilung verpflichten müssen. Im Wahlverfahren des Jugendhilfeausschusses fanden fünf Personen nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit und werden somit nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen.

In der Informations- und Fragerunde informierte Jugendamtsleiter Claus Lippmann über den eingegangenen Bescheid, der die Landesfinanzierung der Angebote der Schulsozialarbeit sichert. Die Landeshauptstadt erhält aus dem Landesprogramm für die Schulsozialarbeit 1,995 Millionen Euro, auch einer Übertragung der Restmittel aus dem Vorjahr gab die Landesbehörde seine Zustimmung. Somit kann der Jugendhilfeausschuss nun über die Förderung bestehender und neuer Angebote der Schulsozialarbeit beschließen. Nach der novellierten Förderrichtlinie in Verbindung mit dem Schulgesetz werden nunmehr in allen Oberschulen Angebote der Schulsozialarbeit eingerichtet. Die Ausschreibung zur Übernahme der Trägerschaft endet in Kürze.

Tilo Kießling versuchte sich über Veränderungen in Folge des eingerichteten Bettelverbots für Kinder zu informieren. Nach seiner Wahrnehmung seien zwar keine Kinder mehr anzutreffen, jedoch würden verstärkt ältere Frauen um Almosen betteln. Oberbürgermeister Dirk Hilbert verfügt jedoch nicht über entsprechende Erkenntnisse und versucht diese über die zuständigen Behörden einzuholen.

Tina Siebeneicher erkundigte sich unter Bezugnahme auf neuerliche Pressemeldungen nach der Position der Stadt zum Begehren der Landesregierung zur Einrichtung eines so genannten „Hauses des Jugendrechts“. Wie Bürgermeister Hartmut Vorjohann ausführte, habe die Stadt mit Verweis auf langjährige gute Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz und Jugendhilfe auf die fehlende Notwendigkeit einer solchen Einrichtung hingewiesen, sich jedoch auch zur Aufnahme von Gesprächen zwischen Freistaat und Stadt bereiterklärt.

Auf Anfrage zur künftigen personellen und sächlichen Ausstattung des Büro der Kinderbeauftragten führte der Oberbürgermeister aus, dass weder Beschlusslage noch Haushalt weitere Personal- oder Sachkosten vorsehen, dass aber die Arbeitsfähigkeit der Kinderbeauftragten sicher gestellt würde. Der Stadtrat hatte in der vergangenen Woche Anke Lietzmann als neue Kinder- und Jugendbeauftragte der Landeshauptstadt bestätigt.

Marcel Duparré wies auf eine problematische Situation im Umfeld des Hauptbahnhofes hin, wo sich größere Gruppierungen bei mutmaßlichem Genuss von Alkohol und Rauschmitteln aufhalten, die häufig auch von kleinen Kindern begleitet würden. Nach Aussage von Claus Lippmann ist dem Jugendamt die Situation bekannt, man sei mit dem Team der City-Streetwork im Gespräch hierzu.

Die nächste planmäßige Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 24.05.2018 statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Redaktion: Carsten Schöne


Die Tagesordnung im Überblick:

  1. Kontrolle der Niederschrift vom 08.03.2018
  2. Informationen/Fragestunde
  3. Aufstellung der Vorschlagsliste für das Jugendschöffenamt für die Amtsperiode 2019 bis 2023 (V2270/18)
  4. Berichte aus den Unterausschüssen
  5. Informationen (nicht öffentlich)