by pixabay.comDer Jugendhilfeausschuss beschloss ein Verfahren zur Befriedung unvorhergesehener Bedarfe im Bereich der Schulsozialarbeit. Die Einführung eines so genannten „Stressszenarios“ war bereits Bestandteil des vorjährigen Beschlusses zur Schulsozialarbeit und bedurfte nun einer Verfahrensregelung. Die von der Verwaltung erarbeitete Vorlage war jedoch nicht geeignet, eine praktikable Umsetzung zu ermöglichen, das Jugendamt wollte demnach selbst über die Finanzierung zusätzlicher Bedarfe entscheiden.

Ein eingereichter Ersetzungsantrag, der gestern einstimmig beschlossen wurde, sieht vor, dass die Verwaltung den Jugendhilfeausschuss kontinuierlich über Mehrbedarfsmeldungen informiert und der Ausschuss dann über die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen entscheidet. Über Mehrbedarfe bis zu 2.500 Euro kann die Verwaltung auch weiterhin im Zuge der Geschäfte der laufenden Verwaltung entscheiden.

Auch der Einrichtung eines Angebotes der Schulsozialarbeit an der Schule für Erziehungshilfen gab der Jugendhilfeausschuss seine Zustimmung. Für die Schule hatte es im Ausschreibungsverfahren 2017 keine Bewerbungen gegeben, im Ausschuss bestanden darüber hinaus erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit eines solchen Angebotes in dieser Schulform. Nach gestrigem Beschluss ist die Einrichtung des Angebotes ab dem kommenden Schuljahr unter der Voraussetzung möglich, dass sich Jugendamt, Landesamt für Bildung und Schule sowie der künftige Träger intensiv über konzeptionelle und strukturelle Fragen am Standort verständigen. Im Zuge eines Interessenbekundungsverfahrens soll ein geeigneter Träger gefunden werden.

Ebenfalls einstimmig wurde ein „Konzept zur stärkeren Inanspruchnahme von Einzelvormundschaften und Vereinsvormundschaften“ verabschiedet. Dieses Konzept war mit dem Beschluss zum teilfachplan „Hilfen zur Erziehung“ in Auftrag gegeben worden und soll insbesondere die Einführung von Vereinsvormundschaften regeln und gleichzeitig die Gewinnung und Schulung von ehrenamtlichen Vormunden fördern. Da die Finanzierung der Vormundschaftstätigkeit aus Mitteln der Landesjustizkasse für Vormundschaftsvereine unzureichend ist, sollen aus dem städtischen Haushalt jährlich etwa 70.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Der Beschluss beinhaltet außerdem eine Absenkung der Fallquote auf 1:40. Entsprechend geltender gesetzlicher Regelungen ist derzeit ein Vormund für 50 Mündel zuständig, mit der Absenkung soll eine bessere Betreuungsqualität erreicht werden.

Zur alljährlichen Beschlussvorlage zur Anpassung der Elternbeiträge im Bereich der Kindertagesbetreuung, die erneut eine Erhöhung der Elternbeiträge auf Grund gestiegener Personal- und Sachkosten vorsieht, brachte die AfD-Fraktion einen Ersetzungsantrag ein. Nach den Regelungen des sächsischen Kita-Gesetzes können die Gemeinden für Krippen zwischen 20 und 23 Prozent sowie für Kindergärten und Horte zwischen 20 und 30 Prozent der festgestellten Betriebskosten auf die Eltern umlegen. Die Landeshauptstadt reizt den gesetzlichen Rahmen seit vielen Jahren am oberen Ende aus, was auch im Jugendhilfeausschuss immer wieder auf Kritik stieß. Der Antrag der AfD-Fraktion sah vor, diese Bemessungsgrundlage abzusenken und damit die Elternschaft finanziell zu entlasten, die dadurch entstehenden finanziellen Mehraufwendungen in Höhe von 4,9 Millionen Euro sollten aus Steuermehreinnahmen der Stadt finanziert werden. Carsten Schöne lehnte den Vorschlag ab und warb dafür, ggf. freie Mittel im Stadthaushalt eher für eine Verbesserung der Betreuungsqualität und der Rahmenbedingungen einzusetzen. Die vorgesehene Erhöhung der Elternbeiträge sorge nicht für unzumutbare Härten bei den Eltern, letztlich seien für Einkommensschwache umfangreiche Regelungen zu Erlass oder Ermäßigungen der Elternbeiträge vorgesehen. Für 57 Prozent aller betreuten Kinder werden schon jetzt Ermäßigungen und Erlasse in Anspruch genommen, dies betrifft alleinerziehende Eltern, Familien mit mehr als einem betreuten Kind sowie Menschen mit geringem Einkommen. Der Jugendhilfeausschuss folgte dieser Einschätzung mehrheitlich, so dass der Ersetzungsantrag abgelehnt wurde. Der Ausschuss gab der Verwaltungsvorlage einstimmig seine Zustimmung.

In erster Lesung wurde der „Fachplan Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ vorgestellt, der Aussagen zum Betreuungsbedarf, notwendigen Erweiterungen der Betreuungskapazität sowie zur Umsetzung verschiedener Programme zur Verbesserung der pädagogischen Betreuungsqualität enthält. Entgegen früherer Prognosen ist die Geburten- und Bevölkerungsentwicklung weiterhin positiv, so dass der Neubau von zwei Einrichtungen erforderlich ist. Diese sollen den Mehrbedarf abfedern und später als Ausweichobjekte für sanierungsbedingte Auslagerungen in anderen Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen. Kita-Amtsleiterin Sabine Bibas hob hervor, dass umfangreiche Investitionsmaßnahmen in den Bestandseinrichtungen erforderlich seien, um diese betriebsfähig zu erhalten. Mit einer Beschlussfassung zur Vorlage ist nach der Beratung in Orts- und Ortschaftsräten sowie weiteren kommunalen Gremien voraussichtlich im Juni 2018 zu rechnen.

Die nächste planmäßige Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 26.04.2018 statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Redaktion: Carsten Schöne


Die Tagesordnung im Überblick:

  1. Kontrolle der Niederschrift vom 1. Februar 2018
  2. Informationen/Fragestunde
  3. Fortschreibung Fachplan Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für das Schuljahr 2018/2019 (V2155/18 – 1. Lesung)
  4. Festsetzung der Elternbeiträge ab dem 1. September 2018 nach Vollzug des Abstimmungsverfahrens nach § 15 Abs. 1 SächsKitaG i. V. m. § 2 Abs. 2 der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Elternbeiträgen – Elternbeitragssatzung (V2007/17)
  5. Konzept zur stärkeren Inanspruchnahme von Einzelvormundschaften und Vereinsvormundschaften (V1569/17)
  6. Etablierung eines Angebotes Schulsozialarbeit an der Schule für Erziehungshilfe “Am Leubnitzbach” im Rahmen der Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 2018 (V2122/17)
  7. Stressszenario für die Angebote der Schulsozialarbeit zur Befriedung unvorhergesehener Bedarfe an Schulen (V2136/17)
  8. Berichte aus den Unterausschüssen
  9. Informationen (nicht öffentlich)