© pixabay.deDer Jugendhilfeausschuss beschloss in einer Sondersitzung am 18.12.2014 die vorläufige Förderung von Angeboten der freien Jugendhilfe ab 01.01.2015. Die vorläufige Förderung wird bis zum Erlass der regulären Zuwendungsbescheide andauern, die Höhe der vorläufigen Zuwendung beträgt ein Zwölftel auf der Basis der im Dezember 2014 gezahlten Beträge. Somit kommen auch alle im Laufe des Jahres 2014 neu aufgenommenen Projekte in den Genuss der Abschlagszahlungen ab Januar 2015. Über die Förderung in der kommenden Haushaltsperiode wird der Jugendhilfeausschuss nach Aussagen der Verwaltung voraussichtlich im April entscheiden.

Für die Beratung der Fördervorlage und des Förderverfahrens beschloss der Jugendhilfeausschuss gestern für die Dauer der Legislaturperiode die Bildung eines Unterausschusses “Förderung”. Diesem gehören folgende Jugendhilfeausschussmitglieder an:

  • Annett Dahl (Stadtjugendring Dresden; Vorsitzende des Unterausschusses)
  • Anja Stephan (Die Linke; stellvertretende Vorsitzende des Unterausschusses)
  • Dorothee Marth (SPD)
  • Patrick Schreiber (CDU)
  • Carsten Schöne (Paritätischer Wohlfahrtsverband Sachsen)

Der Beschlussfassung war ein Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion vorausgegangen, nach dem der Unterausschuss “Förderung” wegen der Befangenheit der VertreterInnen freier Träger ausschließlich Stadträte angehören sollten. Nach entsprechenden Erläuterungen von Tilo Kießling und Jens Hoffsommer zur rechtlichen Einordnung der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses wurde der Antrag abgelehnt. Carsten Schöne unterstrich, dass es im Dresdner Jugendhilfeausschuss in der Vergangenheit einen sauberen und geregelten Umgang mit Befangenheiten gegeben hat und verwahrte sich deutlich gegen den latenten Vorwurf einer “Selbstbedienungsmentalität” im Jugendhilfeausschuss.

 

Die Ablehnung von Fördermittelbegehren aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) von Trägern im Bereich der Jugendberufshilfe und der Jugendgerichtshilfe sorgte für eine lange Diskussion im Jugendhilfeausschuss. Etwa die Hälfte der derzeit 107 Plätze in Jugendwerkstätten würde nach der Entscheidung der die ESF-Mittel verwaltenden Sächsischen Aufbaubank (SAB) wegfallen. Die SAB hatte die “Förderunwürdigkeit” erklärt, obwohl die Projekte bislang aus den gleichen Quellen gefördert wurden. Der Jugendhilfeausschuss stand nun vor der Aufgabe, den Projekten und damit den betroffenen Jugendlichen eine Überbrückungsfinanzierung zur Verfügung stellen, die längstens bis zum 31.03.2015 andauern soll, obwohl die Verantwortung für die Finanzierung solcher Projekte nicht auf der kommunalen Ebene liegt. Der Jugendhilfeausschuss stimmte einer solchen Überbrückungsfinanzierung zu und beauftragte die Verwaltung mit entsprechenden Verhandlungen gemeinsam mit den betroffenen Vereinen und weiteren Partnern mit der SAB. Am 29.01.2015 wird sich der Jugendhilfeausschuss erneut mit dem Thema befassen. Mehrere Ausschussmitglieder machten deutlich, dass eine Finanzierung der Projekte über den 31.03.2015 aus kommunalen Jugendhilfemitteln nicht stattfinden kann und wird.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschloss ferner die Förderung von zuvor ausgeschriebenen “Beratungs- und Unterstützungsangeboten für werdende Eltern. In folgenden Stadtteilen werden folgende Träger ab 01.01.2015 entsprechende Angebote vorhalten:

  • Neustadt: Malwina e. V.
  • Pieschen: AWO Kinder- und Jugendhilfe gGmbH
  • Blasewitz: Du und Ich – soziale Begegnungsstätte Dresden e. V.
  • Leuben: Verbund Sozialpädagogischer Projekte e. V.
  • Prohlis: Verbund Sozialpädagogischer Projekte e. V.

 

Die nächste reguläre Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 08.01.2015 statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Redaktion: Carsten Schöne

 

Die Tagesordnung im Überblick:

  1. Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe im Haushaltsjahr 2014 – Beratungsangebote für werdende Eltern in den Stadträumen Neustadt (3), Neustadt/Pieschen (4), Blasewitz (9), Leuben (10) und Prohlis (11)
  2. Förderung der Träger der freien Jugendhilfe im Haushaltsjahr 2015 – Vorläufige Zuwendungen
  3. Bildung temporär arbeitender Unterausschuss “Förderung”
  4. Wahl der Mitglieder des Unterausschusses “Förderung”
  5. Wahl des/der Vorsitzenden und des Stellvertreters des Unterausschusses “Förderung”