calendar_05-03-15Eingangs der Beratung des Dresdner Jugendhilfeausschusses informierte Jens Hoffsommer über die Einberufung einer Sondersitzung, in der das Gremium über die Förderung von Angeboten freier Träger der Jugendhilfe in den Jahren 2015 und 2016 befinden wird. Diese findet am 12.03.2015 ab 18.00 Uhr im Dresdner Kulturrathaus statt. Die Sondersitzung sei aus inhaltlichen und juristischen Gründen notwendig, da die Zustellung der erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht für die gestrige Sitzung möglich war. Der Unterausschuss Förderung hatte sich mit den Förderanträgen am 26.03.2015 in einer achtstündigen Beratung befasst, die Fertigstellung der Unterlagen erforderte jedoch einen Zeitaufwand, der eine fristgerechte Ladung nicht ermöglichte.

In der Informations- und Fragestunde unterrichtete der Ausschussvorsitzende zum Fortgang des Klageverfahrens des Jugendhilfeausschusses gegen den Stadtrat, der 2011 einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses verändert hatte. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Missachtung des Anhörungsrechtes des Jugendhilfeausschusses im Zuge der Beschlussfassung des Stadtrates. Zur Fragestellung, ob denn der Stadtrat überhaupt einen rechtskonform gefassten Beschluss des Jugendhilfeausschusses ändern darf, äußerten sich die Richter hingegen nicht und ließen eine Berufung beim Bundesverwaltungsgericht zur Klärung dieser Frage zu. Nach Vorliegen der Urteilsbegründung wird sich der Ausschuss darüber verständigen, ob die Anrufung des Bundesverwaltungsgerichtes vollzogen wird oder nicht. Patrick Schreiber bat um eine Darstellung der finanziellen Aufwendungen für den bisherigen Prozessverlauf. Diese wird den Ausschussmitgliedern in Schriftform zur Verfügung gestellt.

Jugendamtsleiter Claus Lippmann übergab den Ausschussmitgliedern eine Stellungnahme von Jugend- und Rechtsamt zur vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen konzeptionellen Neuausrichtung der Jugendwerkstätten. Die Stellungnahme behauptet, dass eine Finanzierung der Leistungen in den Jugendwerkstätten gemäß § 27 SGB VIII nicht möglich sei. Da die Stellungnahme in sich selbst nicht schlüssig argumentiert, bedarf es jedoch einer weiteren juristischen Bewertung dieser Aussage. Carsten Schöne korrigierte die mündlichen und schriftlichen Aussagen des Amtsleiters, der den Beschluss des Jugendhilfeausschusses zur Neuorientierung der Werkstätten als “Prüfauftrag” interpretierte. Tatsächlich ist mit dem Beschluss ein eindeutiger Handlungsauftrag an die Verwaltung ergangen. Sollte dieser Beschluss aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar sein, dann bedarf es einer Vorlage zur Aufhebung des Beschlusses, so Schöne. Insofern könne die Stellungnahme allenfalls als Information dienen. Zur Zukunft der Werkstätten berichtete Lippmann von weiteren Gesprächen mit dem Sozialministerium zur Erlangung einer Zwischenfinanzierung für die Angebote.

Weiterhin gab es Informationen zu Veränderungen bei der Zuweisung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, die künftig nach dem so genannten “Königsteiner Schlüssel” auf die Länder verteilt werden sollen. Die Zuweisungen sollen insbesondere in so genannte “Schwerpunktjugendämter” erfolgen, als solche werden in Sachsen derzeit Leipzig, Chemnitz und Dresden betrachtet. Die endgültige Klärung der Vorgehensweise steht allerdings noch aus.

Barbara Lässig bat um Auskünfte zur Übernachtung von Flüchtlingen im AZ “Conni”, die hier nach der Räumung des Protestcamps auf dem Theaterplatz Unterschlupf gefunden hatten. Die Anfrage Lässigs war nach eigenem Bekunden von der Sorge getragen, dass hier Mittel und Ressourcen aus der Jugendhilfe zweckentfremdet werden könnten. Claus Lippmann und Jens Hoffsommer erklärten, dass selbstverständlich auch Flüchtlinge und Asylsuchende zu den Zielgruppen der Jugendhilfe gehören und somit nichts gegen eine Arbeit mit diesen Personengruppen spricht. Anke Lietzmann vom “Conni” e. V. stellte dar, dass das AZ “Conni” ein soziokulturelles Zentrum mit unterschiedlichen Teilbereichen und Angeboten sei. Eine Beteiligung des vom Jugendamt geförderten jugendhilflichen Bereiches an der o. g. Aktion habe es nicht gegeben. Lietzmann stellte eine schriftliche Stellungnahme hierzu in Aussicht.

Patrick Schreiber bat vor dem Hintergrund häufig recht kurzfristiger Zusagen gegenüber den Eltern um Darstellung der Abläufe bei der Vergabe von Kita-Plätzen. Nach seiner Auffassung seien die im September freiwerdenden Platzkapazitäten doch langfristig bekannt, so dass Eltern frühzeitig eine Zusage erhalten könnten. Sabine Bibas erläuterte das Verfahren und verwies auf zahlreiche unkalkulierbare Faktoren, die die Vergabe sowohl in den kommunalen wie auch in den Einrichtungen der freien Träger beeinflussen. Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ist abhängig vom Alter der Kinder und entstehe somit nicht zu einem festen Zeitpunkt, Darüber hinaus müssen individuelle Bedarfe beachtet werden, die sich häufig kurzfristig ergeben, wie beispielsweise eine Verschiebung der Aufnahme eines Kindes in die Grundschule. Eine von Schreiber gewünschte statistische Darlegung freier Kapazitäten und Wartelisten sei laut Bibas nur mit großem Aufwand möglich.

Anke Lietzmann bat um Auskunft zur Übernahme von statistischen Daten aus den Wirkungsradiusanalysen im Rahmen der Jugendhilfeplanung in die Sachberichte zur Verwendungsnachweisführung für das Jahr 2014. Das Jugendamt hatte die Träger über eine solche Datenübernahme informiert. Nachdem Jugendamtsleiter Claus Lippmann mit seinen Ausführungen nicht zur Klärung der Frage beitragen konnte, berichtete Carsten Schöne von diesbezüglichen Auskünften der Abteilung Kinder-, Jugend- und Familienförderung sowie aus der Steuerungsgruppe. Entsprechend dieser Auskünfte sollte das Schreiben des Jugendamtes an die freien Träger als “Angebot zur Arbeitserleichterung” verstanden werden, den Trägern stehe es aber frei, im Sachbericht eigene Daten anzugeben, die im Gegensatz zur Wirkungsradiusanalyse nicht nur über einen begrenzten Zeitraum erhoben wurden.

Anke Lietzmann bat im Auftrag des Sprecherrates der Stadtteilrunden (SDS) um Bekanntgabe von zeitlichen und strukturellen Aussagen zur Fortsetzung der Planungsprozesse. Sie übermittelte den Wunsch aus einigen stadtweiten Handlungsfeldern nach einer externen Moderation und Begleitung der Planungsprozesse, wie sie bei den stadträumlichen Konferenzen üblich sei. Hinsichtlich der derzeit ungeklärten Finanzierung dieser Prozesse konnte Claus Lippmann keine verbindliche Aussage treffen, offenbar agiert die Verwaltung hier nach dem “Prinzip Hoffnung”, welches davon ausgeht, dass der Jugendhilfeausschuss für die Planung aus dem Förderbudget für die freien Träger Mittel bereitstellt. Hierzu liegen allerdings bis dato keine Beschlüsse vor. Eine Anfrage von Jens Hoffsommer zur Nachbesetzung der Stelle in der Jugendhilfeplanung wurde von der Verwaltung sehr vage beantwortet, eine Ausschreibung sei zwar vorgesehen, der Zeitpunkt aber derzeit noch nicht absehbar. Zuvor müssten noch strukturelle Fragen in der Verwaltung geklärt werden, so Lippmann.

Sozialbürgermeister Martin Seidel sagte auf Anfrage von Anke Lietzmann zu, dass die regionalen AnsprechpartnerInnen für die soziale Betreuung Asylsuchender nebst Kontaktdaten in Kürze unter www.dresden.de/asyl veröffentlicht werden.

Das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft stellte das Spielplatzentwicklungskonzept für die Stadt Dresden vor. Die Fortschreibung des Konzeptes beinhaltet neben einer Bestandserfassung auch eine Bedarfsplanung. Die Bestandsdaten weisen Defizite in einzelnen Stadtteilen aus, die durch entsprechende Maßnahmen ausgeglichen werden sollen. Hierzu zählt auch die seit Jahren diskutierte Öffnung von Schulhöfen außerhalb der Unterrichtszeiten, die immer wieder an versicherungsrechtlichen Hürden und / oder Unterhaltungsfragen zu scheitern droht. Dennoch legte das Amt eine Liste 17 möglicher Schulstandorte vor, bei denen nunmehr eine konkrete Prüfung vorgenommen werden soll. Der Jugendhilfeausschuss gab dem Konzept mit zwei Ergänzungen seine Zustimmung. So soll auf Antrag von Franziska Grimm eine intensivere Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Eltern an den Planungsprozessen ermöglicht werden und gleichzeitig sollen diese Personengruppen in der künftigen Bedarfsanalyse einbezogen werden. Auf Antrag Tilo Kießlings soll dem Jugendhilfeausschuss und dem Stadtrat über die Umsetzung des Konzeptes halbjährlich berichtet werden. Die Berichterstattung soll auch über Probleme in der Umsetzung informieren.

In einer ersten Lesung wurde der Teilfachplan “Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe und angrenzende Aufgaben” vorgestellt. Der Plan wird nunmehr im Unterausschuss HzE und anschließend im Jugendhilfeausschuss beraten. Die Verwaltung wurde zusätzlich um Angaben zur Personalausstattung im ASD sowie zur derzeitigen Fallquote je MitarbeiterIn im ASD gebeten. Carsten Schöne bedankte sich für die engagierte und beteiligungsorientierte Erarbeitung des Teilfachplans durch die AG HzE und die Verwaltung. Außerdem fand ebenfalls eine erste Lesung zum Rahmenkonzept “Dresden – Stadt der bewegungsfreudigen und gesunden Kinder” statt.

Der Tagesordnungspunkt “Bildung eines Bildungsbeirates” wurde wegen weiteren Beratungsbedarfs im Unterausschuss Planung vertagt.

Die nächste reguläre Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 26.03.2015 statt, zuvor befasst sich der Ausschuss in einer Sondersitzung am 12.03.2015 mit der Förderung der Angebote freier Träger.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Redaktion: Carsten Schöne

 

Die Tagesordnung im Überblick:

  1. Kontrolle der Niederschrift vom 5. Januar 2015
  2. Informationen/Fragestunde
  3. Einrichtung eines Bildungsbeirates (Vorlage)
  4. Zweite Fortschreibung Spielplatzentwicklungskonzeption  (Vorlage)
  5. Jugendhilfeplanung – Teilplan “Hilfe zur Erziehung, Eingliederungs-hilfe und angrenzende Aufgaben” – Fortschreibung 2015 bis 2016 (Vorlage / Entwurf Teilfachplan)
  6. Aufhebung des Stadtratsbeschlusses V1607/12 (Vorlage)
  7. Dresden – Stadt der bewegungsfreudigen und gesunden Kinder: Rahmenkonzept für fortschrittliche Bewegungs- und Gesundheitsförderung im Kindesalter (Vorlage / Rahmenkonzept)
  8. Berichte aus den Unterausschüssen
  9. Informationen (nicht öffentlich)