Bildquelle: © pixabay.de

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Im Jugendhilfeausschuss wurde gestern darüber informiert, dass die Novellierung des SGB VIII auch weiterhin auf sich warten lässt. Auch wenn das Bundesjugendministerium in dieser Woche einen Arbeitsentwurf an ausgewählte Verbände zur Beratung übergeben hat, sind die weiteren parlamentarischen Schritte bis zur Verabschiedung des Gesetzes nicht absehbar und der ursprünglich avisierte Zeitpunkt des Inkrafttretens zum 01.01.2017 erscheint unmöglich.

Wie Jugendamtsleiter Claus Lippmann informierte, wird die Beschlussvorlage zur Neuregelung der Fachleistungsstunden für ambulante Maßnahmen der Jugendhilfe den Jugendhilfeausschuss in Kürze zur Beratung erreichen. Man habe die Vorlage nochmals mit den Fachempfehlungen des Bundesverbandes Erziehungshilfe (AFET) abgeglichen und sich an diesen orientiert.

Auf Anfrage erläuterte Lippmann ferner, dass die durchgeführte „Schnittstellenanalyse Hilfen zur Erziehung  – präventive Kinder-, Jugend- und Familienarbeit“ erfolgt sei und die Auswertung bis 31.08.2016 abgeschlossen sein wird. Sie wird dann zunächst in den Unterausschüssen HzE und Planung vorgestellt. Darüber hinaus werden derzeit in der Verwaltung die Ergebnisse aus den Planungskonferenzen zusammengestellt, die dann zur Bewertung in die Jugendhilfeplanung gehen. Anschließend erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse im Fachkräfteportal des JugendInfoService.

Eine Erörterung des Jugendhilfeetats im Rahmen der kommunalen Haushaltsplanung ist für den 15.09.2016 im Jugendhilfeausschuss vorgesehen. Eine Anfrage von Tilo Kießling zum voraussichtlichen Finanzbedarf im Bereich der Förderung freier Träger blieb zumindest hinsichtlich der Nennung eines konkreten Betrages unbeantwortet. Kießling wollte den Finanzbedarf erfahren, der sich auf der Basis aller derzeit geförderter Angebote ergeben würde. Lippmann hatte hierzu lediglich ausgeführt, dass eine solche Aussage erst nach Sichtung der eingehenden Anträge möglich sei, für die die Einreichungsfrist am 31.08.2016 endet.

Heike Ahnert erkundigte sich zum möglichen Ausbau der Kindertagespflege als Ausgleich für möglicherweise fehlende Betreuungskapazitäten und nahm dabei auf eine Äußerung von Sozialbürgermeisterin Dr. Kris Kaufmann Bezug. Diese erläuterte, dass man sich diese Option offenhalte, da die notwendigen Prozesse zur Schaffung neuer Kitaplätze nicht kurzfristig realisierbar seien. Der Darstellung, dass die Kindertagespflege als Lückenbüßer genutzt werde, widersprach sie.

Die Tatsache, dass sich die Verwaltung bereits mit dem in Aussicht stehenden Landesprogramm zur Schulsozialarbeit befasst, kritisierte Patrick Schreiber mit Hinweis auf den hierzu noch ausstehenden Haushaltsbeschluss des Landtages. Claus Lippmann rechtfertigte das Agieren als vorausschauende Planung; man möchte sich im Interesse einer möglichst umfassenden Inanspruchnahme des Landesprogrammes frühzeitig mit den Möglichkeiten der Förderung befassen. Schreiber wies noch darauf hin, dass die Verwaltung nicht von den richtigen, derzeit im Haushaltsplanentwurf enthaltenen Kennzahlen ausgehe. Diese sehen im Entwurf eine je hälftige Zuweisung an die Kommunen und an das Landesjugendamt vor (je 7,5 Millionen Euro). Patrick Schreiber betonte, dass er sich dafür engagieren werde, dass die gesamte Summe den Kommunen zur Verfügung gestellt wird, weil dort eine bessere Einschätzung örtliche Bedarfslagen möglich sei.

Weitere Informationen übermittelte das Jugendamt schriftlich (Jugendamts-Info nr. 6-2016).

Der Jugendhilfeausschuss befasste sich zum wiederholten Male mit der Förderung von Baumaßnahmen in Jugendeinrichtungen und lehnte ein Vorhaben des Kinder- und Jugendbauernhofes Nickern ab. Die Verwaltung hatte in der vom Ausschuss gewünschten jugendhilfeplanerischen Beurteilung des Vorhabens keinen Bedarf für eine Erweiterung im Objekt durch Sanierung der dazugehörigen Windmühle entdecken können.

Außerdem beschloss der Jugendhilfeausschuss die Förderung von investiven Maßnahmen bei freien Trägern von Kindertageseinrichtungen mit einem Gesamtvolumen von knapp 660.000 Euro. Wie aus dem Unterausschuss Kita berichtet wurde, habe sich die Beschlussfassung, die für das 2. Quartal vorgesehen war, auch auf Grund einer zögerlichen Mitwirkung einzelner Träger verzögert. Eine weitere Beschlussvorlage zu investiven Maßnahmen in Kita ist für den Herbst 2016 vorgesehen.

In erster Lesung behandelte der Jugendhilfeausschuss einen Antrag zur Einrichtung einer temporären Arbeitsgemeinschaft, die den Prozess der Einführung eines neuen Kitaplatz- Anmelde- und Vermittlungssystems  begleiten soll. Diese AG wird in die Erarbeitung des so genannten Lastenheftes für die Auftragserteilung einbezogen, welches dann vom Jugendhilfeausschuss beschlossen werden soll. In ersten Meinungsäußerungen wurde die Größe der AG in Frage gestellt, die aus 17 Personen bestehen und die unterschiedlichen Interessengruppen wiederspiegeln soll.

Die nächste reguläre Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 15.09.2016 statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Redaktion: Carsten Schöne

 

Die Tagesordnung im Überblick:

 

  •  Kontrolle der Niederschrift vom 19.0 5.2016
  • Informationen/Fragestunde
  • Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe – Prioritätenliste von baulichen Maßnahmen bzw. Erhaltungsmaßnahmen 2016 (Vorlage V0987 – 02/16)
  • Vergabe investiver Zuschüsse für bewegliche Sachen des Anlagevermögens und für bauliche Maßnahmen im Jahr 2016 an Träger der freien Jugendhilfe von Kindertageseinrichtungen (I. Förderrunde 2016) / (Vorlage V1035/16)
  • Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII zur Vorbereitung und Begleitung der Einführung eines trägerübergreifenden, internetbasierten Systems zur Platzsuche, Platzvergabe, Platzverwaltung und Beitragserhebung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Antrag A 0327/16)
  • Berichte aus den Unteraussc