by pixabay.comEingangs der Jugendhilfeausschusssitzung musste zunächst über die Eilbedürftigkeit eines Antrages befunden werden, der die Förderung eines interkulturellen Projektes sowie die Förderung von „Beweglichen Sachsen des Anlagevermögens“ zum Gegenstand hatte. Eine Eilbedürftigkeit wurde jedoch nur dem erstgenannten Antragspunkt zugeordnet, so dass eine Beschlussfassung zur erneuten Förderung von Anschaffungen in Jugendeinrichtungen erst zur nächsten regulären Sitzung behandelt werden kann.

Somit besteht noch Aussicht auf eine zusätzliche Förderung von “BS-Maßnahmen”, die dann recht kurzfristig umzusetzen wäre.

In der Informations- und Fragerunde informierte Sabine Bibas vom Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen über künftige Zusammenarbeit zwischen Schulverwaltung und Kita-Eigenbetrieb bei der Planung und Ausstattung von Grundschulen, die auch für den Hortbetrieb genutzt werden. Eine solche Abstimmung habe es bislang nicht gegeben.

Kevin Görden, der Jugendamtsleiter Claus Lippmann vertrat, gab Auskunft zu den in der letzten Ausschusssitzung kritisierten Bearbeitungsfristen im Bereich Elterngeld. Görden verwies auf eine dauerhafte Personalaufstockung und eine vorübergehende personelle Unterstützung, die dem Abbau des Antragsstaus dienen soll.  Zum bevorstehenden Förderverfahren führte er aus, dass die Verwaltung eine Beschlussfassung im Februar 2017 anstrebt.

Patrick Schreiber erkundigte sich Bezug nehmend auf einen Zeitungsartikel zur Haushaltsplanung im Verantwortungsbereich von Sozialbürgermeisterin Dr. Kris Kaufmann nach der Verwendung separat zugewiesener Mittel für die Jugendhilfe. Die Sozialbürgermeisterin bestätigte die Aussage des Zeitungsartikels, nach der der Oberbürgermeister dem Geschäftsbereich Soziales für die Förderung der Jugendarbeit sowie zur Finanzierung der Hilfen zur Erziehung zusätzlich zum Haushaltsansatz etwa 5 Millionen zur Verfügung gestellt habe. Kaufmann führte hierzu aus, dass die diese Mittel jedoch im Rahmen der Budgetverantwortung für andere Leistungsbereiche in der Altenhilfe, Gesundheitshilfe und in der Psychiatrie / Suchtberatung eingeplant hat. Die genannten Bereiche haben in den letzten Jahren keine Zuwächse in der finanziellen Ausstattung erfahren und somit war die Aufrechterhaltung der Angebote gefährdet. Wie Kaufmann weiter ausführte, stehen ja die Entscheidungen zum Stadthaushalt noch bevor, so dass die Jugendhilfe mit ihrer deutlich besseren Lobby als die von ihr bedachten Bereiche durchaus noch auf eine Erhöhung des Jugendhilfebudgets hinwirken könne.

Weitere Diskussionsbeiträge von Ausschussmitgliedern bezogen sich auf eine Bedarfseinschätzung der Verwaltung im o. g. Zeitungsartikel (Dresdner Neueste Nachrichten vom 15.09.2016): „Für manche Angebote der Jungendhilfe bestehe aus Fachamtssicht und unter Beachtung des Fachplans kein Bedarf.“ Die Erläuterung dieser Aussage fiel durch die Verwaltung dann eher schwach auf, man berief sich auf eine Evaluation. Hierzu bat Carsten Schöne um die Bereitstellung von Informationen zu Konzept, Methodik und praktischer Umsetzung dieser Evaluation. Tilo Kießling betonte, dass die Bereitstellung solcher Evaluationsergebnisse vor der Haushaltsdebatte stattfinden müsste, da sie sonst keine Berücksichtigung finden könnten. Tilo Kießling warnte vor nicht belegbaren Bedarfsaussagen und bat um konkrete Hinweise, die in der Haushaltsdebatte von Belang sein könnten.

Auf die zum wiederholten Male formulierte Frage nach dem Stand des Konzeptes für Vereinsvormundschaften gab es erneut keine konkrete Antwort. Zur Erstellung eines solchen Konzeptes wurde die Verwaltung bereits im November 2015 per Beschluss beauftragt. Auch die vom Jugendhilfeausschuss beauftrage Vorlage zur Neuregelung der Fachleistungsstunden, die bis zum 15.09.2016 vorzulegen war, lässt auf sich warten, allerdings wurde hier bereits eine Beschlussvorlage durch die Verwaltung erstellt.

Carsten Schöne wies auf offensichtlich von der Verwaltung betriebene Einschränkungen im Leistungsumfang der Aufsuchenden Familientherapie (AFT) hin und bat um schriftliche Auskunft zu den laufenden Verhandlungen mit den betreffenden Trägern und zur weiteren Vorgehensweise. Er merkte an, dass es die Verwaltung unterlassen habe, das mit den Trägern vereinbarte Fachgespräch zur Weiterentwicklung des Leistungsangebotes zu führen und stattdessen nun im Zuge der Verhandlungen auf den Leistungsumfang einzuwirken versucht.

Die Sozialbürgermeisterin eröffnete schließlich die Haushaltsdebatte und stellte ihre Schwerpunkte für den gesamten Geschäftsbereich Soziales dar (siehe Präsentation). Dabei ging sie auf das Dilemma ein, dass einerseits die pflichtigen Leistungen zu finanzieren sind und andererseits berechtigte Bedarfe nicht gedeckt werden können. Kaufmann benannte auch die Bereiche, in denen nach derzeitiger Planung Defizite im bevorstehenden Doppelhaushalt bestünden:

  • Investitionskosten Kindertageseinrichtungen: 16,2 Mio Euro
  • Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit: 7,8 Mio Euro
  • Hilfen zur Erziehung: 26,5 Mio Euro.

Anschließend stellte Sabine Bibas den Haushaltsansatz des Bereiches Kindertagesbetreuung (siehe Präsentation) vor, in dem die bevorstehende Strukturänderung bereits berücksichtigt wurde. Die Umstrukturierung ist Gegenstand einer in Kürze zu beratenden Beschlussvorlage und ist die Reaktion auf ein Gerichtsurteil, das die Stadt für die Übertragung hoheitlicher Aufgaben in eine Eigenbetriebsstruktur kritisiert hatte. Kevin Görden stellte dann den Haushaltsansatz des Jugendamtes (siehe Präsentation) vor, der die o. g. Defizite erkennen lässt. Während eine weitere Personalaufstockung im Jugendamt vorgesehen ist, werden die zur Verfügung stehenden Fortbildungskosten erneut dem Fortbildungsbedarf in der Behörde nicht ansatzweise gerecht. Dies wurde mit Verweis auf die Notwendigkeit gut und aktuell ausgebildeter Fachkräfte im Jugendamt kritisiert.

Die Beratungen zum Jugendhilfehaushalt werden in den nächsten Wochen in den Unterausschüssen und zwei weiteren Sitzungen des Jugendhilfeausschusses fortgesetzt.

Der Jugendhilfeausschuss beschloss die Bildung einer temporär agierenden Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII, die den Prozess der Einführung eines neuen E-Kita-Systems für Anmeldung und Vermittlung von Kita-Plätzen begleiten wird. Hierzu erfolgt nun ein Interessenbekundungsverfahren für potenzielle Mitwirkende. Hier sollten sich insbesondere jene Personen angesprochen fühlen, die mit Verwaltung, Anmeldung, Abrechnung, Platzmanagement und EDV befasst sind.

Der Jugendhilfeausschuss beschloss dann die Förderung des über den o. g. Eilantrag vorgeschlagenen interkulturellen Projektes „Gamescamp“ des Medienkulturzentrums Dresden e. V. in Höhe von 9.170 Euro.

In jeweils 1. Lesung wurden die Vorlagen zur Betreibung der neuen Kita in Oberwartha durch das DRK Dresden sowie die Aufnahme des Hortes der „Aktiven Schule Dresden“ an der Leipziger Straße in den Bedarfsplan eingebracht.

Die nächste reguläre Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 20.10.2016 statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Redaktion: Carsten Schöne

 

Die Tagesordnung im Überblick:

  1. Kontrolle der Niederschrift vom 9. Juni 2016
  2. Informationen/Fragestunde
  3. Haushaltssatzung 2017/2018 und Wirtschaftspläne 2017 der Eigenbetriebe (V1334/16, Anlage 1a, Anlage 1b, Anlage 2)
    – Beratung zum Ergebnis- und Finanzhaushalt und Stellenplan
  4. Betreibung der Kindertageseinrichtung Max-Schwan-Straße 1 in  01156 Dresden durch den freien Träger DRK Kreisverband Dresden e. V. (V1296/16, 1. Lesung)
  5. Aufnahme des Hortes am Schulstandort Aktive Schule Dresden, Leipziger Straße 33 in 01097 Dresden in den Bedarfsplan der Landeshauptstadt Dresden (V1297/16, 1. Lesung)
  6. Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII zur Vorbereitung und Begleitung der Einführung eines trägerübergreifenden, internetbasierten Systems zur Platzsuche, Platzvergabe, Platzverwaltung und Beitragserhebung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (A0237/16)
  7. Berichte aus den Unterausschüssen
  8. Informationen (nicht öffentlich)