Rathaus Dresden

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Im Rahmen der Debatte zum Haushaltsplanentwurf für die kommenden beiden Jahre bekräftigte Tilo Kießling im Namen der Stadtratskooperation von SPD, Grünen und Linken die Absicht, für eine ausreichende Ausstattung des Budgets zur Förderung freier Träger in der Kinder- und Jugendarbeit zu sorgen. Weitere Ausschussmitglieder stellten einen entsprechenden Änderungsantrag für die nächste und abschließende Beratung des Haushaltes des Jugendhilfeausschuss am 10.11.2016 in Aussicht. Hintergrund ist eine deutliche Absenkung des Betrages um rund 3 Millionen Euro pro Jahr gegenüber der aktuellen Haushaltsperiode. Dies gefährdet aktuell etwa 60 bis 70 Personalstellen bei freien Trägern.

Zuvor kritisierten mehrere Ausschussmitglieder die Haushaltsberatungen in den Unterausschüssen, in denen die eigentliche Beschlussvorlage durch das Vortragen neuer Fallzahl- und Kostenprognosen durch das Jugendamt kaum eine Rolle spielte. Auf Anfrage Tilo Kießlings konnte Jugendamtsleiter Claus Lippmann keine plausible Erklärung für den prognostizierten Anstieg der Fallzahlen und Kosten in den Jahren 2017 und 2018 abgeben. Die von Lippmann vorgetragene Argumentation stützte sich auf demografische Merkmale, die Kießling jedoch in Frage stellte, da zwischen 2015 und 2018 keine signifikante Änderung in der demografischen Entwicklung in Dresden zu erkennen sei, die die Zahlen der Prognose rechtfertigen würde.

Anja Stephan bemängelte, dass den Ausschussmitgliedern ergänzende Informationen zwar vorgetragen, aber die entsprechenden Unterlagen nicht ausgehändigt wurden und somit eine angemessene Beratung der Vorlage nicht möglich sei. Lediglich der Unterausschuss Kindertagesbetreuung hat bereits einen ablehnenden Beschluss zum Haushaltsentwurf gefasst.

In der Informations- und Fragestunde hatten Martina Greif und Katrin Förster zunächst den Bericht der Steuerungsgruppe zur Jugendhilfeplanung vorgetragen, alle relevanten Dokumente sind im Fachkräfteportal des JugendInfoService Dresden abrufbar. So ist die Auswertung der Planungskonferenzen inzwischen abgeschlossen und in Kürze wird im Kontext der Jugendhilfeplanung eine Online-Befragung Jugendlicher durchgeführt. Hierzu werden 12.000 junge Menschen angeschrieben.

Carsten Schöne informierte über einen eingereichten Antrag zur Beauftragung des „Zentrums für Forschung, Weiterbildung und Beratung an der ehs Dresden gGmbH“ mit der Erstellung einer Konzeption zu präventiven Maßnahmen, die an den Schnittstellen zwischen offener Jugendarbeit und Erziehungshilfen wirksam werden sollen. Die Finanzierung in Höhe von knapp 60.000 Euro soll aus den noch vorhandenen Restmitteln des Förderbudgets erfolgen.

Ein ursprünglich auf der Tagesordnung befindlicher Antrag zur Verwendung weiterer Restmittel durch Förderung von „beweglichen Sachen des Anlagevermögens“ bei freien Trägern im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit wurde von den Antragstellenden zurückgezogen (TOP 10). Der Verwaltung war es zwischenzeitlich gelungen, ein schnelleres Verfahren zur Vergabe dieser Mittel umzusetzen; alle freien Träger erhielten am 21.10.2016 eine entsprechende Information des Jugendamtes mit der Aufforderung zur Abgabe von Anträgen bis spätestens 11.11.2016.

Schöne bedankte sich weiterhin für die Beantwortung seiner Anfrage zur Aufsuchenden Familientherapie, meldete allerdings weiteren Gesprächsbedarf zum Thema an. Gleichzeitig mahnte er eine ausstehende Antwort der Sozialbürgermeisterin Dr. Kris Kaufmann an, die in der letzten Ausschusssitzung auf eine vermeintlich durchgeführte Evaluation zur Bedarfsbewertung in offenen Angeboten Bezug genommen hatte. Claus Lippmann stellte eine schriftliche Beantwortung in Aussicht, räumte aber bereits ein, dass eine „Evaluation“ nicht stattgefunden habe und bezog sich für die vorgetragenen Erkenntnisse lediglich auf eine verwaltungsinterne Auswertung der Sachberichte freier Träger.

Der Jugendhilfeausschuss wählte die in das Gremium zurückgekehrte Melanie Hörenz vom Kulturbüro Dresden in den Unterausschuss Planung, aus dem Franziska Grimm vom selben Träger ausgeschieden ist.

Eine Vorlage zur Neustrukturierung des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen Dresden (EB Kita) sorgte für eine lange und intensive Debatte. Die Änderungen waren in Folge eines Gerichtsurteils erforderlich geworden, das dem Eigenbetrieb die bislang praktizierte Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben wie z. B. Jugendhilfeplanung und Förderung freier Träger untersagte. Ein Änderungsantrag von Jan Güldemann und Carsten Schöne hatte eine intensive Debatte zur Folge, die Antragsteller verlangten u. a. eine deutlichere strukturelle Zuordnung des Eigenbetriebes zum Jugendamt und den Verzicht auf die geplante Führung von neu zu gründendem Kita-Amt und Eigenbetrieb in Personalunion durch die derzeitige Betriebsleiterin, beide Funktionen sollten klar getrennt sein. Dieser Punkt sorgte für Unsicherheiten bei der Entscheidungsfindung, weil die Personalfrage zwar in der Begründung der Beschlussvorlage auftauchte, jedoch nicht Gegenstand der Beschlussfassung war. Auf Nachfrage konnte die Verwaltung keine Auskunft dazu geben, ob der Stadtrat in einem separaten Beschluss über die Besetzung der Amtsleitung befinden wird. Güldemann betonte, dass es um juristische und strukturelle Sicherheit gehe; er würdigte die Arbeit von Eigenbetriebsleiterin Sabine Bibas. Der Jugendhilfeausschuss folgte den ersten drei Punkten des Änderungsantrages, lehnte jedoch den Pkt. 4 desselben ab. Ein weiterer Änderungsantrag von Carsten Schöne zur Verankerung des SGB VIII in der Eigenbetriebssatzung zur Präzisierung der künftigen Geschäftstätigkeit des Eigenbetriebes wurde einstimmig beschlossen. Die abschließende Beschlussfassung zur Vorlage obliegt dem Stadtrat.

Ein interfraktioneller Antrag zur Einführung einer mehrjährigen Förderung für freie Träger in allen relevanten Förderbereichen fand auch die mehrheitliche Zustimmung des Jugendhilfeausschusses. Mit einem Änderungsantrag machte Carsten Schöne auf notwendige Präzisierungen und juristische Einschätzungen zur Anwendung einer „institutionellen Förderung“ aufmerksam. Entsprechend des Beschlusses sollen freie Träger ein Wahlrecht erhalten, ob sie die „institutionelle Förderung“ in Anspruch nehmen wollen, ob die Zuwendung in Form eines Zuwendungsvertrages oder eines Zuwendungsbescheides erfolgt, um eine Abwägung des für den jeweiligen Träger geeigneten Modells zu ermöglichen. Die abschließende Beschlussfassung obliegt dem Stadtrat.

Der Jugendhilfeausschuss befasste sich darüber hinaus jeweils in 1. Lesung mit einer Beschlussvorlage zur “Qualitätsentwicklung im Leistungsfeld Hilfen zur Erziehung” sowie einer Vorlage der Verwaltung zur künftigen Ausgestaltung der Jugendhilfeplanung in Dresden. Auch eine Vorlage zur Bezuschussung freier Träger von Kindertageseinrichtungen für Investitionen wurde in 1. Lesung eingebracht. Alle drei Vorlagen werden nun in den zuständigen Unterausschüssen vorberaten und kommen in Kürze zur Beschlussfassung in den Jugendhilfeausschuss.

Die nächste reguläre Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 10.11.2016 statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Redaktion: Carsten Schöne

 

Die Tagesordnung im Überblick:

  1. Kontrolle der Niederschrift vom 25. August 2016
  2. Informationen/Fragestunde
    • Bericht Steuerungsgruppe
  3. Nachbesetzung im Unterausschuss Planung für Frau Franziska Grimm
  4. Haushaltssatzung 2017/2018 und Wirtschaftspläne 2017 der Eigenbetriebe  (V1334/16, Anlage 1a, Anlage 1b, Anlage 2)
    • Beratung zum Ergebnis- und Finanzhaushalt und Stellenplan
  5. Qualitätsentwicklung im Leistungsfeld “Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe und angrenzende Aufgaben” – hier: Strukturqualität (V1275/16 – 1. Lesung)
  6. Planungsrahmen der Kinder- und Jugendhilfe in Dresden (V1245/16 – 1. Lesung)
  7. Vergabe investiver Zuschüsse für bewegliche Sachen des Anlagevermögens und für bauliche Maßnahmen im Jahr 2016 an Träger der freien Jugendhilfe von Kindertageseinrichtungen (V1298/16 – 1. Lesung)
  8. Änderung der Satzung des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen Dresden sowie der Satzung der Landeshauptstadt Dresden für das Jugendamt (V1166/16)
  9. Betreibung der Kindertageseinrichtung Max-Schwan-Straße 1 in 01156 Dresden durch den freien Träger DRK Kreisverband Dresden e. V. (V1296/16)
  10. Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe im Jahr 2016  (A0247/16)
  11. Mehrjährige Förderung freier Träger  (A0240/16)
  12. Berichte aus den Unterausschüssen
  13. Informationen (nicht öffentlich)