Nach dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses wird Dresden voraussichtlich noch in diesem Jahr ein Kinderbüro und eine/n Kinderbeauftragte/n erhalten. Stadtjugendring Dresden und Kulturbüro Dresden hatten eine Rahmenkonzeption zur Beteiligung junger Menschen und zur Demokratieförderung erarbeitet. Dieses sieht die Einrichtung eines solchen Kinderbüros in freier Trägerschaft vor, das in enger Zusammenarbeit mit der / dem Kinderbeauftragten sozialräumliche Beteiligungsprozesse anregen und umsetzen soll.

In der Debatte zum Antrag wurde an die Geschichte zur Besetzung der Kinderbeauftragtenstelle erinnert, der Stadtrat hatte hierzu bereits 2005 einen entsprechend Beschluss gefasst, die Veraltung setzte diesen jedoch nur sehr zögerlich und mit wenig Interesse um. So erfolgte die Besetzung zum 01.03.2007, die Stelleninhaberin gab jedoch bereits vier Monate später auf. Seitdem war die Stelle unbesetzt, der zu Grunde liegende Stadtratsbeschluss wurde nicht aufgehoben. Ein zwischenzeitlicher Versuch zur Wiederbelebung scheiterte 2012. Unter Mitwirkung des Jugendhilfeausschusses  soll nun eine Aufgabenbeschreibung für die / den Kinderbeauftragten erarbeitet und die Stelle anschließend ausgeschrieben werden. Zur Auswahl eines geeigneten Trägers für das Kinderbüro wird ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 100.000 Euro für das Kinderbüro sind im Haushalt bereits eingestellt.
Eine längere Debatte widmete  sich einem Beschlusspunkt, der die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschuss auffordert, eine Selbstverpflichtungserklärung zu erarbeitet, die jungen Menschen unter 27 Jahre eine Mitwirkung im Jugendhilfeausschuss ermöglichen soll. Während die aktive Einbindung junger Menschen in die Arbeit des Jugendhilfeausschusses unstrittig erschien, hegten einige Ausschussmitglieder Zweifel, ob dieses Ziel durch die Wahrnehmung eines Mandates im Jugendhilfeausschuss tatsächlich erreicht werden könne.
Der Antrag wurde mehrheitlich in der vom Unterausschuss Planung geänderten Fassung beschlossen.

In erster Lesung wurde gestern die Vorlage zur Förderung der freien Träger für 2017 und 2018 eingebracht. Die Vorlage wird in den kommenden Wochen vom Unterausschuss Förderung beraten und soll dem Jugendhilfeausschuss im März zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Somit beschränkte sich die gestrige Behandlung der Vorlage darauf, der Verwaltung allgemeine Fragestellungen zur Fördervorlage mitzugeben, damit diese dann im Unterausschuss beantwortet werden können. So wurde um eine Untersetzung des Budgets für die arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit gebeten. Die Verwaltung wurde aufgefordert, den aktuellen Bearbeitungsstand der Landesbewilligungsbehörden für jene Angebote einzuholen, die Mittel aus dem Fonds zur Kofinanzierung erhalten sollen. Anett Dahl verwies auf offensichtliche Fehler in der Förderliste für die Jugendverbandsarbeit, die Maßnahmen zur Förderung vorschlägt, die gar nicht beantragt wurden. Der Unterausschuss Förderung tagt erstmals am 10.02.2017.

In der Informations- und Fragestunde erkundigte sich Dorothée Marth nach den organisatorischen Rahmenbedingungen zur Umsetzung des neuen Unterhaltsvorschussgesetzes, das eine Erweiterung des Unterhaltsvorschusses bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vorsieht und in der Folge zu einem verwaltungsseitigen Mehraufwand bei der Kommune führen wird. Jugendamtsleiter Claus Lippmann führte aus, dass noch nicht alle Rahmenbedingungen abschließend geklärt seien, man aber keine Probleme bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen sähe.
Anke Lietzmann machte erneut auf eine drohende Problemlage bei der Mobilen Arbeit in Friedrichstadt aufmerksam, die durch den Verkauf eines vom Projekt genutzten Grundstückes um ihre örtliche Existenz bangen. Außerdem kritisierte die die Verwaltung für die Einführung eines Statistik-Tools für die geförderten Projekte in der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit. Das Tool sei für zahlreiche Einrichtungen auf Grund inhaltlicher Spezifika nicht anwendbar und erfordere die Erfassung von Daten, deren Relevanz sich nicht erschließe. Carsten Schöne bat die Verwaltung in diesem Zusammenhang um eine Prüfung, er  geht davon aus, dass zwar zuwendungsrechtlich die Lieferung bestimmter statistischer Daten von den geförderten Trägern verlangt werden könne, aber dass es dem Träger freistehen muss, auf welche Weise er diese Daten erhebt und auswertet. Schöne verwies auf die Existenz von Qualitätsmanagementsystemen bei freien Trägern, in denen statistische Informationen ohnehin erhoben würden und denen ein zusätzlicher Aufwand entstünde, wenn das Jugendamt auf die Ausfüllung der noch mangelhaften Dateien im Excel-Format bestehen würde. Schöne bezweifelte, dass der Zuwendungsgeber die Nutzung einer bestimmten Lösung vorschreiben darf.
Zu Verurteilung des früheren Vorsitzenden der Kindervereinigung Dresden wegen Betruges und Bestechlichkeit äußerte sich Barbara Lässig. Entsprechend ihrer einführenden Worte, wollte sie den anwesenden Ausschussmitgliedern Hintergründe und Fakten vermitteln, was sich dann doch auf das Verlesen eines Zeitungsartikels zum o. g. Gegenstand beschränkte.  Auf Anfrage Lässigs bestätigte Claus Lippmann, dass die Verwaltung über geeignete Prüfverfahren verfügt, Unregelmäßigkeiten aufzudecken. Er betonte, dass es sich bei Müller um einen schwerwiegenden Einzelfall handelt, der eine Übertragbarkeit auf andere Träger der Jugendhilfe nicht zulasse. Da Thomas Müller derzeit auch Vorsitzender des  Vereins zur Förderung der Jugend e. V. im Schönfelder Hochland ist, welcher ebenfalls aus kommunalen Mittel gefördert werde, informierte Daniela Walter (CDU) über die Durchführung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, die sich auch mit der Vorstandsfrage befassen wird.

Zur Aufnahme der Kindertagesstätte Loschwitzer Straße 23 in den Bedarfsplan wurde eine entsprechende Vorlage in erster Lesung in den Ausschuss eingebracht. Die Einrichtung befand sich ursprünglich in Trägerschaft eines Unternehmens, hatte jedoch nach erfolgter Ausschreibung einen Trägerschaftswechsel vollzogen.
Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 09.03.2017 statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Redaktion: Carsten Schöne

Die Tagesordnung im Überblick:

  1. Kontrolle der Niederschrift vom 1. Dezember 2016
  2. Informationen/Fragestunde
  3. Aufnahme der Kindertageseinrichtung Loschwitzer Straße 23 in 01309 Dresden in den Bedarfsplan und Betreibung durch den freien Träger LebensBild gGmbH (V1436/16)
  4. Rahmenkonzeption zur Beteiligung an kommunalen Prozessen und Demokratieförderung von Kindern und Jugendlichen in Dresden (A0285/17)
  5. Berichte aus den Unterausschüssen
  6. Informationen (nicht öffentlich)
  7. Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 2017/2018 (V1530/17)