calendar_08-01-15Eingangs der 5. Sitzung des Jugendhilfeausschusses informierte Jens Hoffsommer zum Fortgang eines vom Jugendhilfeausschuss eingeleiteten Gerichtsverfahrens gegen den Stadtrat, der einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses nachträglich verändert hatte. Es geht hierbei um die Klärung, ob der Stadtrat einen Beschluss des vom Gesetzgeber mit besonderen Rechten ausgestatteten Jugendhilfeausschusses verändern durfte. Der umstrittene Beschluss zur Förderung von Angeboten der freien Jugendhilfe war damals vom Stadtrat in einzelnen Punkten geändert und mit Auflagen versehen worden, obwohl der Jugendhilfeausschuss sein Beschlussrecht angemessen ausgeübt hatte. In der 1. Instanz scheiterte die Klage, das Oberverwaltungsgericht wird sich am 3. März mit dem Fall befassen.

In der Informations- und Fragestunde bat Jugendamtsleiter Claus Lippmann die Ausschussmitglieder Befangenheiten bei Beschlussfassungen des Jugendhilfeausschusses zu erklären. Diese wurden in einer Liste erfasst, die nunmehr halbjährlich aktualisiert werden soll.
Nachdem die Stadt Dresden ein Interessenbekundungsverfahren innerhalb des Förderprogramms „Jugend stärken im Quartier“ erfolgreich absolviert hatte, werden nun die von freien Trägern eingereichten Bewerbungen zur Umsetzung des Programms von einem Begleitausschuss gesichtet und die Leistungen vergeben. Für den Programmbereich der Förderung und Integration schuldistanzierter Jugendlicher liegen zwei Bewerbungen vor, deren Konzeptionen jedoch eine abschließende Auswahl noch nicht erlaubte, diese sollen in den nächsten Tagen nachgebessert werden. In einem weiteren Programmbereich, der sich an Jugendliche mit Migrationshintergrund wendet lag eine Bewerbung vor, der der Begleitausschuss auf der Basis eines guten Konzeptes seine Zustimmung gab. Lippmann führte nicht aus, um welche Träger es sich handelt.
Wie bereits in der letzten Ausschusssitzung erörtert, werden die Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) deutlich reduziert, so dass etwa die Hälfte der Plätze in Jugendwerkstätten gefährdet ist. Der JHA hatte die Verwaltung mit erneuten Verhandlungen mit der die Mittel ausreichenden Sächsischen Aufbaubank (SAB) und dem Sozialministerium beauftragt. In einer schriftlichen Stellungnahme der SAB wird eine Änderung der angekündigten Reduzierungen nicht in Aussicht gestellt und deutlich darauf verwiesen, dass die anstehenden Kürzungen bereits seit geraumer Zeit kommuniziert wurden, so dass die Projekte hätten Vorsorge treffen können. Aus Gesprächen mit dem Sozialministerium lassen sich nach Ausführungen von Claus Lippmann jedoch noch gewisse Handlungsspielräume erkennen. Der Jugendhilfeausschuss hatte bereits im Dezember eine Zwischenfinanzierung beschlossen, die Ende Januar enden soll, wenn bis dahin keine andere Aussage der SAB vorliegt.

Markus Degenkolb vom Ausländerrat Dresden e. V. berichtete von Erkenntnissen zu Übergriffen auf Migrantinnen im Kontext der montäglichen Demonstrationen der so genannten „PEGIDA“. Er forderte alle Einrichtungen zu einem sensiblen und aktiven Umgang mit solchen Vorkommnissen, aber auch mit entsprechenden Diskussionsprozessen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit auf.
Annett Dahl bat nochmals um die Durchführung einer Klausur für die Mitglieder des neuen Jugendhilfeausschusses, die Verwaltung wird hierzu eine Bedarfsabfrage durchführen.
Carsten Schöne erinnerte an die in der neuen Jugendamtssatzung verankerte Regelung, nach der auch die Niederschriften aus den Unterausschüssen des Jugendhilfeausschusses allen Ausschussmitgliedern zugesandt werden müssen. Die sich anschließende Diskussion machte deutlich, dass es in der Verwaltung noch Klärungsbedarf hinsichtlich des Versandes von Protokollen aus nicht öffentlichen Unterausschusssitzungen gibt. Tilo Kießling und Jens Hoffsommer forderten die Verwaltung zur umgehenden Klärung aus, schließlich habe die Stadtverwaltung zur im Stadtrat verabschiedeten Satzung keine rechtlichen Bedenken angemeldet.

Die Aufnahme einer neu zu errichtenden Kindertagesstätte in Trägerschaft des Evangelischen Schulvereins in den Bedarfsplan wurde vom Jugendhilfeausschuss einstimmig beschlossen. Die Aufnahme steht unter dem Vorbehalt, dass der Träger entgegen seinen bisherigen Vorstellungen auch Kinder unter 2 Jahren, also rechtskonform ab vollendeten 1. Lebensjahr in diese Einrichtung aufnimmt. Die Vorlage sah ferner einen Investitionszuschuss in Höhe von 1,3 Millionen Euro zur Errichtung der Kindertagesstätte vor, dies hatte der Finanzausschuss in seiner Beschlussempfehlung abgelehnt. Hierüber muss nun abschließend der Stadtrat befinden.

Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 29.01.2015, 18.00 Uhr im Festsaal des Stadtmuseums statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Redaktion: Carsten Schöne

 

Die Tagesordnung im Überblick:

  1. Kontrolle der Niederschrift vom 27. November 2014
  2. Informationen/Fragestunde
  3. Aufnahme der Kindertageseinrichtung Hausdorfer Straße 4 in 01277 Dresden in den Bedarfsplan der Landeshauptstadt Dresden unter der Trägerschaft des Evangelischen Schulvereins Dresden e. V.
  4. Berichte aus den Unterausschüssen
  5. Beförderung von Beamten (Nicht öffentlich)
  6. Informationen (Nicht öffentlich)