Bildquelle: © pixabay.de

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Die Förderung von Angeboten freier Träger der Jugendhilfe war einziger Gegenstand der gestrigen Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses. Der Ausschuss ermöglicht mit seinen gestrigen Beschlüssen die Fortführung der bislang bestehenden Angebote in der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit sowie in der Jugendverbandsarbeit. Mit dem Beschluss wurden Reduzierungen in der Personalausstattung aus dem Vorjahr zurückgenommen. Gleichzeitig gab der Ausschuss grünes Licht für einzelne neue Angebote und verbesserte für einige Projekte die Personal- und Sachausstattung. Gegenstand des Beschlusses ist ferner die Bildung verschiedener Budgets, über die neben Angeboten der Jugendberufshilfe und der Jugendgerichtshilfe auch weitere neue Maßnahmen sowie Strukturverbesserungen finanziert werden können. Für alle Träger, die eine Zweijahresförderung beantragt haben, besteht nun eine Planungssicherheit für 2015 und 2016, da diese Träger für zwei Jahre gefördert werden. Dies trifft nicht zu für Angebote im Bereich der Jugendverbandsarbeit, die jährlich zu beantragen sind.

 

Dem Jugendhilfeausschuss lag eine Reihe von Änderungsanträgen vor, die dann auch Zustimmung erfuhren. Bedauerlicherweise fand jedoch ein von den VertreterInnen freier Träger eingebrachter Änderungsantrag, der eine pauschale Sachkostenaufstockung in Höhe von drei Prozent in 2015 vorsah, keine Berücksichtigung. An der Abstimmung konnten auf Grund von Befangenheiten nur acht der 15 Stimmberechtigten teilnehmen, die erreichte Stimmengleichheit führte zur Ablehnung des Antrages. Demgegenüber ist eine pauschale Sachkostensteigerung um 5 Prozent im Jahr 2016 Bestandteil des Beschlusses.

 

Eine große Herausforderung stellte im Zuge der Förderentscheidung die Umsetzung der Ergebnisse und Beschlüsse aus den Jugendhilfeplanungsprozessen dar. Einerseits sind im beschlossenen Teilfachplan umzusetzende Maßnahmen verankert, andererseits lagen aus den bislang angeschlossenen stadträumlichen Planungskonferenzen Erkenntnisse hinsichtlich zusätzlicher Bedarfe vor, die jedoch bislang von der Verwaltung des Jugendamtes nicht bewertet wurden. Nach Darstellung des Jugendamtsleiters, Claus Lippmann, wollte das Jugendamt diese Bewertung erst nach Abschluss aller stadträumlichen und stadtweiten Planungskonferenzen vornehmen, was eine Umsetzung dieser Ergebnisse erst frühestens ab 2017 ermöglichen würde, da allein in weiteren 11 Stadträumen die Planungskonferenzen noch ausstehen. In ihrem Änderungsantrag haben mehrere Ausschussmitglieder daher vorgeschlagen, bereits im aktuellen Förderverfahren Planungsergebnisse zu berücksichtigen. Dies bezieht sich auf Angebote der mobilen Jugendarbeit in der Innenstadt und im Ortsamtsbereich Loschwitz, auf Schulsozialarbeit in Leuben sowie auf die Einrichtung einer Fachstelle für Mädchenarbeit. Der Haushaltsbegleitbeschluss des Stadtrates sieht insbesondere für Streetwork und Schulsozialarbeit eine Umsetzung in der laufenden Haushaltsperiode vor. Für die genannten Angebote lagen entsprechende Anträge von freien Trägern vor, die im Änderungsantrag aufgegriffen wurden. Außerdem wurde nach langer Debatte auch die Förderung einer Geschäftsstelle des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in die Förderung aufgenommen.

Der Vorschlag zur Berücksichtigung der Planungsergebnisse führte zu einer intensiven Debatte, insbesondere hinsichtlich ggf. anzuwendender Ausschreibungs- und Vergabeverfahren. Bei den vorstehend genannten Angeboten beschloss der Jugendhilfeausschuss mehrheitlich eine Umsetzung per 01.08.2015. Bei Vorliegen mehrerer Anträge für ein Angebot wird der Jugendhilfeausschuss nach Sichtung und Bewertung der vorgelegten Anträge und Konzepte in einer späteren Sitzung über die Auswahl eines der Träger entscheiden.

 

Nach abschließender Berechnung der finanziellen Auswirkungen der gestern gefassten Beschlüsse werden die überarbeiteten Listen veröffentlicht.

 

Die nächste reguläre Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 26.03.2015 im Festsaal des Dresdner Stadtmuseums statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Redaktion: Carsten Schöne