Screenshot www.dresden.de

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Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung über die Beschlussvorlage „Hinweise zur Anwendung von Fachförderrichtlinien in der Landeshauptstadt Dresden (FFRL LHD) im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie“ beraten und diese mit nachfolgenden Ergänzungen beschlossen.

 

Der Beschluss dürfte allen von der Stadt geförderten freien Trägern eine Sicherheit und Klarheit zur Umsetzung der Förderverfahren geben. Der heutige Beschluss gilt zunächst nicht für den Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes, die Belange der Jugendhilfe werden in der kommenden Woche im Jugendhilfeausschuss beraten. Hier ist davon auszugehen, dass sich dessen Beschluss am heutigen Stadtratsbeschluss orientieren wird. Da die Kita-Finanzierung bereits sichergestellt ist, gilt der Beschluss auch nicht für die Förderung der Kindertagesbetreuung.

Der Beschluss wurde im Punkt 1 der Vorlage ergänzt, dass diese Hinweise nicht für die Jugendhilfe gelten, hierüber liegt das Beschlussrecht beim Jugendhilfeausschuss.

In einem interfraktionellen Antrag von SPD, Grüne und Die Linke wurden in der Anlage 1 (Hinweise zur Anwendung von Fachförderrichtlinien in der Landeshauptstadt Dresden im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie) noch einige Präzisierungen und Ergänzungen vorgeschlagen und in leicht angepasster Form mehrheitlich vom Stadtrat beschlossen.
So müssen freie Träger Modifizierungen ihrer geförderten Angebote dem Zuwendungsgeber mitteilen, diese Änderungen gelten als förderfähig, wenn die Zuwendungsbehörde dem nicht widerspricht.
Weiterhin beschloss der Stadtrat folgende Regelung zur Kurzarbeit: Träger, die Gebrauch von den Regelungen der Kurzarbeit machen, erhalten zur Sicherung des Fachkräftebestandes eine angepasste Zuwendung, die ihnen eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes bis zu 90% der üblichen Vergütung unter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und nach erfolgter Prüfung durch die Verwaltung ermöglichen. Bis zur Wirksamkeit der Kurzarbeit werden die Zuwendungen gemäß Zuwendungsbescheid fortgezahlt.

In der Debatte des Stadtrates würdigten zahlreiche Redner*innen das Engagement der freien Träger und ihrer Beschäftigten auch und gerade in Krisenzeiten. Während CDU, SPD, Grüne und Linke sich auch für eine Lösung zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes aussprachen, wurde dieser Vorschlag in den Redebeiträgen der AfD und der FDP unter Verweis auf Kurarbeit in anderen Branchen abgelehnt. Hier stellte Michael Schmelich von den Grünen noch mal klar, dass die freien Träger ausnahmslos Leistungen im Auftrag der Landeshauptstadt erbringen und somit sollen deren Beschäftigten auch nicht schlechter gestellt werden als Beschäftigte in der Stadt, für die es einen Kurzarbeitstarifvertrag gibt, der eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90% ermöglicht.

Damit haben alle von der Landeshauptstadt geförderten Träger (vorübergehend mit Ausnahme der Träger in der Jugendhilfe) Klarheit über die Umsetzung der Förderverfahren, sowohl der Verwaltung wie auch den unterstützenden Stadtratsfraktionen ist für dieses Engagement zu Gunsten der sozialen Infrastruktur herzlicher Dank auszusprechen. Ich bin sehr erfreut und erleichtert, dass dieser Beschluss in dieser Form zustande gekommen ist und somit eine Wertschätzung der freien Träger und ihrer Beschäftigten in Dresden erfolgt.

Carsten Schöne

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe, die durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.