Das Jugendamt und das Zentrum für Forschung, Weiterbildung und Beratung an der ehs Dresden gGmbH stellten am 15.11.2017 die „Rahmenkonzeption zur Stärkung, Profilierung und Weiterentwicklung sozialraumorientierter präventiver Angebotsformen der Kinder-und Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Dresden“ vor.

Durch Beschlüsse von Jugendhilfeausschuss und Stadtrat war die Verwaltung beauftragt worden, eine Konzeption durch eine externe Institution erarbeiten zu lassen, die Möglichkeiten einer stärken präventiven Wirkung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit beschreibt. Dabei sollten möglichst konkrete Maßnahmen beschrieben werden. Der Jugendhilfeausschuss hatte dies im Zuge der Beratungen zum Teilfachplan „Hilfen zur Erziehung“ am 23.04.2015 beschlossen, der Stadtrat war dieser Empfehlung gefolgt.
Prof. Dr. Marcus Hussmann vom Forschungszentrum der Evangelischen Hochschule Dresden stellte zunächst Auftrag und Ziele des Konzeptentwicklungsprozesses dar:

  • Durchführung einer Sozialraumanalyse der Dresdner Stadträume
  • Erhebung zur aktuellen Situation, Ausrichtung und Ausgestaltung von Angeboten der Kinder-und Jugendhilfe in den Bezugsräumen
  • Ermittlung stadtweiter Perspektiven auf die derzeitige Kinder-und Jugendhilfelandschaft
  • Recherche und Zusammenstellung von Good-Practice-Beispielen sozialräumlich präventiv ausgerichteter Angebote und Projekte
  • Erarbeitung von Empfehlungen für eine (stärker) sozialräumlich-präventiv ausgestaltete Kinder-und Jugendhilfe in Dresden.

Im Ergebnis empfiehlt das Forschungszentrum die Entwicklung einer leistungsfeldübergreifenden sozialräumlich orientierten Kinder- und Jugendhilfe und trägt Vorschläge für eine mögliche Umsetzung eines solchen Konzeptes vor. So sollen SozialraumkoordinatorInnen und Kinder-, Jugend- und Familienzentren eingerichtet werden.

Über die konkrete Umsetzung sollten nun alle Beteiligten in einen intensiven Austausch treten, dies schließt Träger, Verwaltung des Jugendamtes und Jugendhilfeausschuss ein. Dabei ist u. a. zu klären, in welchem Umfang, mit welchen Mitteln und Formen, in welchen Zeiträumen und unter welchen Rahmenbedingungen eine Umsetzung des vom Forschungszentrum vorgeschlagenen Konzeptes möglich sein kann. Der Jugendhilfeausschuss sollte nunmehr die grundlegenden Voraussetzungen für die Umsetzung des Konzeptes schaffen, in dem er durch geeignete Beschlussfassung organisatorische, inhaltliche und finanzielle Vorkehrungen trifft. Mit Blick auf die Planungen des Doppelhaushaltes 2019 – 2020 sollte ein solcher Beschluss im ersten Halbjahr des kommenden Jahres gefasst werden.

Hier zum Herunterladen die von der Stadt veröffentlichte Präsentation zur Konzeptvorstellung sowie die vorgestellte Rahmenkonzeption.

 

Redaktion: Carsten Schöne