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Die Ergebnisse einer Analyse zum Zugang geflüchteter junger Menschen zu Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit beschreiben entsprechende Bedarfslagen in der Landeshauptstadt Dresden. Demnach nutzen junge Geflüchtete diese Angebote, allerdings sind auch Zugangshemmnisse beispielsweise für Mädchen und junge Frauen zu verzeichnen, die es aufzugreifen gilt.

Der Jugendhilfeausschuss hatte die Verwaltung mit der Analyse im Zusammenhang mit der Förderung zusätzlicher Personalkapazitäten an drei ausgewählten Standorten beauftragt, mit dem Ziel Hinweise für die künftige Förderpraxis zu erhalten. Während die Verwaltung für das Kinder- und Jugendhaus Gorbitz sowie für den Jugendtreff „Spike“ eine entsprechende Empfehlung gibt, sieht man in Prohlis keinen Bedarf für zusätzliche Ressourcen. Allerdings hatte sich das Jugendhaus Prohlis an der vom Jugendamt durchgeführten Befragung auch nicht beteiligt. Im Fall des „Spike“ soll das Sozialamt in die Förderung einbezogen werden, da hier nicht ausschließlich jugendhilfliche Zielgruppen erreicht werden. Carsten Schöne forderte die Verwaltung auf, diese ämterübergreifende Abstimmung rechtzeitig vor der bevorstehenden Förderdiskussion für das kommende Jahr vorzunehmen. Die Analyse steht hier zur Verfügung.

In der Informations- und Fragestunde informierte die Verwaltung zu einem Gerichtsurteil, das der Förderfähigkeit der Schwerbehindertenausgleichsabgabe für freie Träger der Jugendhilfe eine Abfuhr erteilt. Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten müssen diese Ausgleichsabgabe zahlen, wenn sie nicht mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Arbeitnehmern besetzen. Ein freier Träger hatte auf Anerkennung dieser Aufwendungen im Zuge der Förderung geklagt, das Gericht verneinte die Förderfähigkeit solcher Ausgaben.
Wie die Verwaltung informierte, soll am 15.11.2017, 15.00 Uhr im Stadtmuseum Dresden, das Konzept „Präventive Maßnahmen“, das das Forschungszentrum der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit Dresden erstellt hat, der Fachöffentlichkeit vorgestellt werden. Zu dieser Veranstaltung werden neben den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses auch die Fachkräfte aus der Dresdner Jugendhilfe eingeladen.
Einer wiederholten Nachfrage zur seit einem Jahr ausstehenden Beschlussvorlage zur Neuregelung der Fachleistungsstunden für ambulante Jugendhilfemaßnahmen, antwortete die Verwaltung erneut ausweichend. Offenbar kann mit der Einbringung der Vorlage in diesem Jahr nicht mehr gerechnet werden.
Die Förderbedingungen für die Schulsozialarbeit sind vom Sozialministerium konkretisiert worden, so dass nunmehr auch Stellensplittungen möglich sind. Dies war von der fördernden Behörde zunächst unter Verweis auf empfehlende Papiere zur Förderrichtlinie abgelehnt worden, was jedoch nicht den rechtlich verbindlichen Regelungen der Förderrichtlinie entsprach. Die entsprechenden Regelungen sind auf der Website des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (KSV) einsehbar. Die  aktuelle Jugendamts-Info nr. 12-2017 ist hier abrufbar.

Der Jugendhilfeausschuss hatte sich auch mit einer Stadtratsvorlage zur Schulnetzplanung zu befassen, der Gesetzgeber sieht u. a. eine aktive Einbindung der Jugendhilfeplanung in die Schulnetzplanung vor. Nach Auffassung von Tilo Kießling ist dies jedoch nur unzureichend erfolgt, so dass er der Verwaltung einen entsprechenden Handlungsauftrag mitgeben möchte. Der vom Jugendhilfeausschuss auch mehrheitlich beschlossene Ergänzungsantrag beauftragt das Jugendamt zur Erstellung eines Konzeptes, das die Zusammenbeißt zwischen Jugend- und Schulverwaltungsamt im Planungsprozess beschreibt. Ein weiterer Antrag Kießlings zur Einführung eines neuen Produktes „Schulsozialarbeit“ im Haushaltsplan der Stadt fand ebenfalls Zustimmung. Mit Blick auf die entsprechenden Sollvorschriften im Schulgesetz soll mit der separaten Haushalsstelle eine Verrechnung mit dem Budget der Förderung der Jugendarbeit bei weniger guter Haushaltslage verhindert werden. Auch zwei Ergänzungsanträgen von Carsten Schöne gab der Jugendhilfeausschuss seine Zustimmung. Diese beauftragen den Oberbürgermeister, die Schulen in freier Trägerschaft künftig aktiv in die Schulnetzplanung einzubeziehen und beauftragen den Oberbürgermeister, Träger von freien Schulen insbesondere in der Gründungsphase aktiv zu unterstützen. Nach Auffassung des Antragstellers soll kann so ein entscheidender Beitrag zur Gestaltung einer vielfältigen Bildungslandschaft in Dresden geleistet werden. Auch wenn insbesondere der Unterstützungsauftrag wohl nicht die Mehrheit im Stadtrat finden dürfte, ist zumindest zu konstatieren, dass einer Mehrheit im Jugendhilfeausschuss die Bedeutung freier Schulen in der Landeshauptstadt Dresden bewusst ist. Die eigentlichen fünf Beschlusspunkte der Verwaltungsvorlage fanden keine Zustimmung im Jugendhilfeausschuss, sie wurden abgelehnt.

Der Jugendhilfeausschuss beschloss ferner ein Konzept zur Einrichtung einer Beratungsstelle für Eltern im Bereich der Kindertagesbetreuung. Das Konzept hatte durch einen Änderungsantrag eine Präzisierung erfahren und wurde nun mehrheitlich beschlossen. Der künftige Träger dieser Beratungsstelle soll im Zuge einer Ausschreibung gefunden werden, wobei Träger im Bereich der Kindertagesbetreuung als Träger dieser Beratungsstelle nicht in Betracht kommen, dies schließt das beschlossene Konzept im Sinne einer Unabhängigkeit von den Leistungserbringern aus.

Die Beschlussvorlagen zur Polizeiverordnung und zum Interessenbekundungsverfahren für Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit wurden vertagt.

Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 09.11.2017 statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Redaktion: Carsten Schöne


Die Tagesordnung im Überblick:

  1. Kontrolle der Niederschrift vom 24.08.2017
  2. Informationen/Fragestunde
    – „Vorstellung der Analyse zum Zugang von Menschen mit Fluchterfahrung zu Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit“
  3. Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden als Kreispolizeibehörde zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Dresden (V1644/17)
  4. Fortschreibung der Schulnetzplanung, Planteile Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, berufsbildende Schulen, Schulen des zweiten Bildungsweges und Schulen in nicht kommunaler Trägerschaft (V1792/17)
  5. Vergabe Zuschüsse für bewegliche Sachen des Anlagevermögens und für bauliche Maßnahmen im Jahr 2017 an Träger der freien Jugendhilfe von Kindertageseinrichtungen (V1833/17 – 1. Lesung)
  6. Interessenbekundungsverfahren für Leistungen der Förderung der freien Jugendhilfe nach § 74 SGB VIII für Leistungen nach den §§ 11, 13, 14 und 16 SGB VIII (V1854/17)
  7. Konzept zur Betreibung einer Beratungsstelle für Eltern, deren Kinder Angebote der Kindertagesbetreuung wahrnehmen (V1618/17)
  8. Berichte aus den Unterausschüssen
  9. Informationen (nicht öffentlich)