Die umstrittene Polizeiverordnung konnte auch gestern nicht den Jugendhilfeausschuss passieren, eine Beschlussempfehlung des Unterausschusses Planung war vom städtischen Rechtsamt als nicht rechtskonform eingestuft worden. Zahlreiche Mitglieder des Jugendhilfeausschusses wollen mit einem Änderungsantrag das angestrebte grundsätzliche Verbot des Bettelns durch und mit Kindern abwenden und hatten eine Regelung vorgeschlagen, die nur dann greift, wenn das Betteln zu einer Kindeswohlgefährdung führt. Continue Reading