Eingangs der Jugendhilfeausschusssitzung musste zunächst über die Eilbedürftigkeit eines Antrages befunden werden, der die Förderung eines interkulturellen Projektes sowie die Förderung von „Beweglichen Sachsen des Anlagevermögens“ zum Gegenstand hatte. Eine Eilbedürftigkeit wurde jedoch nur dem erstgenannten Antragspunkt zugeordnet, so dass eine Beschlussfassung zur erneuten Förderung von Anschaffungen in Jugendeinrichtungen erst zur nächsten regulären Sitzung behandelt werden kann. Continue Reading