Die Haushaltslage der Stadt Dresden verlangt dem Jugendhilfeausschuss abermals Entscheidungen ab, die zu Kürzungen bei den Zuwendungen für freie Träger der Jugendhilfe führen.

Eigentlich sollte nur die Entscheidung über die Finanzierung von Nachanträgen und „Beweglichen Sachen des Anlagevermögens“ getroffen werden, doch diese konnte nicht losgelöst von der in erster Lesung auf der Tagesordnung befindlichen Beschlussvorlage zur Förderung einjähriger Angebote, wie Schulsozial- und Jugendverbandsarbeit, betrachtet werden. Der Unterausschuss „Förderung“ hatte in seiner Empfehlung den Verzicht auf die Finanzierung der „Beweglichen Sachen“ vorgeschlagen, um so einen Spielraum für die Finanzierung der einjährig geförderten Angebote zu erreichen.

Wie Tilo Kießling ausführte, sorgt eine Aufforderung des Finanzbereiches an alle Geschäftsbereiche, weitere 10 Prozent des Haushaltes zur Einsparung vorzusehen, für eine neue Situation. Kießling lehnte jegliche weitere Kürzungen im Jugendetat ab, da dieser bereits mit der Förderentscheidung in diesem Jahr einen hohen Konsolidierungsbeitrag geleistet hat. Auch sieht er eine Ungleichbehandlung zwischen öffentlichem und freiem Träger, da bei der Verwaltung selbst die Kürzung von Personalmitteln nicht unter die 10-Prozent-Sperre fällt. Da die Zuschüsse an freie Träger in der Haushaltssystematik aber „Sachaufwendungen“ sind, unterlasse man die Berücksichtigung der Personalausstattung bei freien Trägern. Letztere haben in diesem Jahr bereits auf 51 Vollzeitäquivalente verzichten müssen. Oberbürgermeister Dirk Hilbert reagierte darauf mit der Aussage, dass die Stadtverwaltung einen Einstellungsstopp erlassen hat und keinerlei freie Stellen nachbesetzt. Dem entgegnete Carsten Schöne, dass es sehr wohl ein Unterschied sei, ob man nur freie Stellen nicht nachbesetzt oder wie freie Träger zu Kündigungen gezwungen sei.

Mit Blick auf die eingeschränkten Möglichkeiten für die Finanzierung auch der einjährig geförderten Projekte stimmte der Jugendhilfeausschuss zwar für die Vorlage zu den Nachanträgen, entschied sich aber gegen die Finanzierung der „Beweglichen Sachen des Anlagevermögens“. Bürgermeister Jan Donhauser hatte für diesen Weg geworben, weil er darin auch eine Chance sieht, dass darüber hinaus gehende Kürzungen vermieden werden könnten. Ob das tatsächlich so eintritt, wollte der Oberbürgermeister auf Nachfrage nicht zusichern, schätzte die Möglichkeit aber als „sehr hoch“ ein.

Für die einjährig zu fördernden Angebote werden von der Verwaltung Kürzungen der Sachkostenpauschale für die Schulsozialarbeit auf nunmehr 4.450 Euro vorgeschlagen, was zu einer erneuten Absenkung dieser Etats führt. Darüber hinaus soll es weitere Einschränkungen in der Jugendverbandsarbeit geben, Ferienmaßnahmen und Jugendleiterschulungen sollen gar nicht gefördert werden. Über diese Vorlage soll in einer Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.12.2025 entschieden werden. Die Vorlage ist im Ratsinformationssystem zu finden: https://ratsinfo.dresden.de/vo0050.asp?__kvonr=29297.

In der Informations- und Fragerunde informierte die Kinder- und Jugendbeauftragte, Anke Lietzmann, über die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der „Jugendfragestunde“ im Jugendhilfeausschuss, die laut Beschluss im laufenden Quartal erstmals stattfinden sollte. Demnach sollen junge Menschen, die von der Fragestunde Gebrauch machen wollen, ihre Themen bereits eine Woche vor der Einladung zur Ausschusssitzung bei der Kinderbeauftragten einreichen, das sind dann zwei Wochen vor der Sitzung. Die Beantwortung soll in der Sitzung oder spätestens innerhalb von vier Wochen erfolgen, falls in der Ausschusssitzung keine Beantwortung erfolgen kann. Lietzmann will darüber hinaus die Fragen und Antworten auf der Website der Stadt sowie über soziale Medien veröffentlichen. Maike Limprecht zweifelte an, dass dies ein jugendgerechtes Verfahren sei, der hinter dem Beschluss zur Jugendfragestunde stehende Geist war, eine spontane Möglichkeit für die jungen Menschen zu schaffen.

Carsten Schöne berichtete erneut zum Fortgang des Antrages des Jugendhilfeausschusses an den Stadtrat zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel. Alle Stadtbezirks- und Ortschaftsbeiräte, die sich mit dem Antrag befasst haben, haben ihm die Zustimmung gegeben. Nun erfolgt eine weitere Beratung im Finanzausschuss und dann die Abstimmung im Stadtrat.

In erster Lesung wurde der Planungsbericht zu „Leistungsarten und Leistungsfeldern“ eingebracht. Wie die Verwaltung darlegte, habe es einen breiten Beteiligungsprozess zu dem Papier gegeben, alle Arbeitsgemeinschaften hätten sich hiermit befasst.

Zustimmung fanden zwei Anträge von Ausschussmitgliedern zur Durchführung einer Planungskonferenz zu geschlechterreflektierender Arbeit sowie zur Implementierung von Väterarbeit in den Einrichtungen der Familienbildung. Letzterer wurde noch ergänzt, die beauftragte Handlungsempfehlung für die Väterarbeit soll nun unter Beteiligung der Facharbeitsgruppe Familienbildung erarbeitet werden. Auch je eine Vorlage zum finanziellen Mehrbedarf im Bereich Hilfen zur Erziehung und zur Schließung von zwei kommunalen Kindertagesstätten fanden Zustimmung. Der Planungsbericht zur Schulsozialarbeit wurde indes erneut vertagt.

Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 17.12.2025 als Sondersitzung statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Carsten Schöne