
Die Entwicklung einer neuen Förderrichtlinie für die Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit soll partnerschaftlich von Verwaltung und Jugendhilfeausschuss in einem temporären Unterausschuss erfolgen. Finanzierung des „Moosmutzelhauses“ weiter unsicher.
Jugendfragestunde & Informationsrunde
In der Jugendfragestunde erkundigte sich ein Jugendlicher nach der Gewährung von Hilfen für junge Volljährige. Als Geflüchteter war er bis zur Erlangung der Volljährigkeit in einer Jugendhilfe-Wohngemeinschaft untergebracht und musste dann in eine Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete wechseln, wo er nach seiner Beurteilung keine guten Integrationsmöglichkeiten vorfindet, da er sich sein Zimmer mit 4 anderen Erwachsenen teilen muss und dies als nicht förderlich für seine weitere Entwicklung betrachtet. Jugendamtsleiterin Sylvia Lemm bestätigte, dass junge Erwachsene grundsätzlich Unterstützung gemäß § 41 SGB VIII erhalten können und bot dem Jugendlichen eine Beratung in seiner Angelegenheit an. In einer weiteren Fragestellung wollten junge Menschen wissen, wie die Öffentlichkeitsarbeit für die Jugendfragestunde des Jugendhilfeausschusses erfolgt. Bürgermeister Jan Donhauser erklärte, dass es hier kein zentrales Agieren der Verwaltung gäbe und betrachtet die Werbung für die Fragestunde als gemeinsame Aufgabe und Verantwortung für alle Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.
Welche Position hat das Dresdner Jugendamt zum veröffentlichten Referentenentwurf für die Novellierung des SGB VIII, wollte in der allgemeinen Informationsrunde Alexander Merkel wissen. Sylvia Lemm verwies auf die zusammengefasste Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes, eine eigene Positionierung der Stadt habe es gegenüber dem Bund nicht gegeben. Tilo Kießling hakte hier nach und bat die Verwaltung um Bereitstellung einer Einschätzung des Jugendamtes Dresden, diese zu kennen läge sehr wohl im Interesse der Ausschussmitglieder.
Juliana Schneider informierte über weitere Einschränkungen in den bundesfinanzierten Angeboten der Asylverfahrensberatung und der Jugendmigrationsdienste. Sie sensibilisierte für möglicherweise zunehmende Beratungsbedarfe in anderen Einrichtungen. Reinhard Fries bat um Aufklärung zum von der Stadt verhängten Lagerfeuerverbot in Jugendeinrichtungen, die Maßnahme sei nicht nachvollziehbar und berücksichtige nicht die individuellen Voraussetzungen in den einzelnen Standorten. Carsten Schöne unterstützte das Anliegen, so wurde in einem Kinder- und Jugendhaus bei der Sanierung der Freiflächen die Feuerstelle erneuert und eine dauerhafte Genehmigung von Lagerfeuern von der Feuerwehr eingeholt, nun fordert das Liegenschaftsamt einen Verzicht auf Lagerfeuer, dies sei nicht nachvollziehbar. „Für beide Vorgänge – die Sanierung und das Lagefeuerverbot – ist der selbe Geschäftsbereich der Stadtverwaltung zuständig“, so Schöne. Auch die Jugendamtsleiterin zeigt sich irritiert von den Vorgängen und berichtet von einer mangelhaften Kommunikation innerhalb der Verwaltung, sie stellte eine Klärung in Aussicht.
Mehrere Ausschussmitglieder erfragten die Auswirkungen des im Stadtrat nicht zustande gekommenen Nachtragshaushaltes in Bezug auf die Finanzierung des „Moosmutzelhauses“. Bürgermeister Donhauser erklärte, dass es dadurch keine Finanzierungssicherheit gebe und appellierte an die Stadtratsfraktionen, das Problem bei der erneuten Befassung mit dem Nachtragshaushalt zu heilen. Bis dahin sei eine Finanzierungszusage für die Einrichtung nicht möglich.
Johannes Schwenk erbat Informationen zur Situation und Entwicklung rechtsextremer Jugendgruppierungen im Schönfelder Hochland, die immer wieder durch Aktionen, Gewalt und Sachbeschädigung in Erscheinung treten. Sylvia Lemm führte aus, dass es bereits mehrere Austauschformate unter Einbeziehung der Ortschaftsverwaltung, zivilgesellschaftlichen Akteuren und Jugendhilfe gegeben hat, die zunächst einer Analyse der Lage dienen. In weiteren Gesprächen in den nächsten Wochen wolle man sich über konkretes Vorgehen verständigen. Lemm stellte klar, dass hier nicht nur die Jugendhilfe, sondern auch Zivilgesellschaft und Sicherheitsbehörden gefragt seien.
Die Kinder- und Jugendbeauftragte Anke Lietzmann berichtete vom Beteiligungsprozess im Rahmen der Projektentwicklung für die Bundesgartenschau, um deren Ausrichtung sich die Landeshauptstadt beworben hat. Im gemeinsamen Agieren mit dem Kinder- und Jugendbüro und der KulturLeben UG hat ein umfangreicher Beteiligungsprozess mit jungen Menschen in den relevanten Stadtteilen stattgefunden, die Ergebnisse wurden für die Berücksichtigung in den Planungen an Oberbürgermeister Dirk Hilbert übergeben.
Vertreterinnen aus der AG Jugendsozialarbeit informierten den Jugendhilfeausschuss über einen von der AG angestoßenen Diskussionsprozess zur „fehlenden Grundbildung“ bei jungen Menschen. Ausgangspunkt waren Beobachtungen von Fachkräften sowohl in der Schulsozialarbeit wie auch in der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit, die teils eklatante Mängel in den Grundkompetenzen von Kindern und Jugendlichen ans Tageslicht brachten. Der Bildungsbeirat der Stadt hatte das Thema aufgegriffen und nach einem umfassenden Diskussionsprozess unter Einbeziehung vielfältiger Expertise Empfehlungen zum Umgang mit diesen Entwicklungen veröffentlicht.
Beschlüsse zur Bildung eines Unterausschusses und zur Jugendhilfeplanung
Auf Antrag mehrerer Mitglieder des Jugendhilfeausschusses soll ein temporärer Unterausschuss gebildet werden, der sich mit der Entwicklung einer neuen Förderrichtlinie befassen wird. Bereits seit mehreren Jahren soll eine neue Richtlinie entwickelt werden, der Jugendhilfeausschuss hatte hierfür bereits in der vorletzten Legislaturperiode eine Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Ergebnisse seit 2018 vorliegen. Wie Tilo Kießling ausführte, kann so eine Beschlussvorlage entstehen, die im gemeinsamen Handeln des zweigliedrigen Jugendamtes – bestehend aus Jugendhilfeausschuss und Verwaltung – entsteht und somit auch die besondere Rechtsstellung des Ausschusses berücksichtigt. Erwartet wird eine Richtlinie, die gleichzeitig Flexibilität ermöglicht und Rechtssicherheit bietet. Darüber hinaus ist die Neufassung die Möglichkeit, „dem Wunsch nach Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung“ nachzukommen, so Carsten Schöne.
Der Ausschuss stimmte der Förderung einer Maßnahme zur Ausbildung von Trauerbegleitungen durch den Stadtbezirksbeirat Dresden-Altstadt zu. Auch ein Beschluss zur Jugendhilfeplanung im Stadtteil Briesnitz und den angrenzenden westlichen Ortschaften fand eine Mehrheit im Jugendhilfeausschuss.
Vorlagen in 1. Lesung und weitere Themen
Die Verwaltung brachte in jeweils erster Lesung weitere Beschlussvorlagen zu sozialräumlichen Planungsberichten für folgende Stadträume ein:
- Stadtraum 11 – Prohlis, Reick
- Stadtraum 12 – Niedersedlitz, Leubnitz, Strehlen
- Stadtraum 13 – Südvorstadt, Zschertnitz
- Stadtraum 14 Mockritz, Coschütz, Plauen
Alle weiteren Tagesordnungspunkte wurde wegen noch laufender Diskussionsprozesse in den Unterausschüssen vertagt, dies betrifft sozialräumliche Planungsberichte, die Vorlage zur Änderung des Kontaktstundenmodells für ambulante Jugendhilfen und die Entwicklung eines Personalbemessungsinstrumentes.
Die nächste reguläre Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 11.06.2026 statt.
Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis. Alle öffentlichen Vorlagen und Anträge finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Dresden unter ratsinfo.dresden.de.
Carsten Schöne