
Die Fortschreibung des Kita-Bedarfsplans wurde in 1. Lesung in den Ausschuss eingebracht. Vor dem Hintergrund sinkender Kinderzahlen beinhaltet das Papier auch ein Konzept zur Anpassung der Strukturen.
Kita-Bedarfsplanung
Das Konzept sieht eine stufenweise Reduzierung der Kita-Standorte vor, in den ersten beiden Stufen sind ausschließlich Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft betroffen. Dabei handelt es sich um temporäre Standorte in Containerbauweise, Objekte mit hohem Sanierungsbedarf sowie um Mietobjekte. In Stufe 3 können dann auch Einrichtungen in freier Trägerschaft zur Disposition stehen, hier soll eine Bewertungsmatrix zur Auswahl zu schließender Standorte zum Einsatz kommen. Dennoch sieht das Papier vor, ein über dem bedarf liegendes Platzangebot aufrecht zu erhalten, um nicht Fehler aus den 1990er Jahren zu wiederholen, wo man Dutzende Einrichtungen geschlossen hat und sie später mit großem finanziellen Aufwand neu errichten musste. Diese „Überkapazitäten“ sollen auch für eine Qualitätsverbesserung genutzt werden, hierzu hatte der Stadtrat bereits vor zwei Jahren einen Beschluss zur Nutzung der so genannten „demografischen Rendite“ gefasst. Carsten Schöne würdigte den Vorschlag des Kita-Amtes und verwies gleichzeitig auf bevorstehende Herausforderungen bei freien Trägern. Die Landeshauptstadt hat ihren Beschäftigten in kommunalen Kitas eine Beschäftigungsgarantie gegeben, Schöne verlangte vergleichbare Modelle für die Beschäftigten freier Träger. Die Beschlussvorlage wird in den kommenden Wochen in Stadtbezirksbeiräten und weiteren Gremien beraten.
Selbstorganisierte Zusammenschlüsse (§ 4a SGB VIII)
Entsprechend eines Beschlusses des Jugendhilfeausschusses wurde ein Konzept zur Umsetzung des §4a SGB VIII eingebracht, das in mehreren Redebeiträgen gewürdigt wurde. Das Konzept sieht eine Begleitung und Förderung selbstorganisierter Zusammenschlüsse und deren Mitwirkung in städtischen Gremien, wie dem Jugendhilfeausschuss vor. Johannes Schwenk reduzierte das Konzept auf die finanziellen Auswirkungen, da auch Personalressourcen für die Begleitung der Jugendlichen vorgesehen sind. Mit Blick auf die Haushaltslage sei das nicht umsetzbar und man müsse noch mal prüfen, ob es der Umsetzung des Konzeptes überhaupt bedarf, schließlich sei der §4a SGB VIII lediglich eine „Sollvorschrift“. Dem widersprach Carsten Schöne und verwies auf die bundesweite Vorreiterrolle Dresdens bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung. Er warnte davor, die „zarten Flammen des Projektes gleich wieder mit der fiskalischen Löschdecke zu ersticken“, auch eine stufenweise Umsetzung des Vorhabens sei schließlich möglich. Björn Redmann erinnerte daran, die Eltern nicht aus dem Blick zu verlieren, auch deren selbstorganisierten Zusammenschlüsse seien im Fokus des Gesetzgebers.
Eingangs der Sitzung hat Bürgermeister Jan Donhauser einen Verfahrensvorschlag zur Umsetzung der „Jugendfragestunde“ im Jugendhilfeausschuss vorgestellt, nach dem die Kinder- und Jugendbeauftragte die Fragen entgegennimmt, die Anzahl der Fragen und Antworten begrenzt werden sollen und eine schriftliche Antwortgarantie für Themen außerhalb der Jugendhilfe zugesichert wird. Eine Verständigung hierzu soll in der nächsten Ausschusssitzung stattfinden.
Informations- und Fragerunde
In der Informations- und Fragerunde erkundigte sich Tina Siebeneicher nach dem Stadtratsbeschluss zur Förderung von Angeboten der Jugendarbeit. Oberbürgermeister Dirk Hilbert erläuterte, dass der Beschluss des Rates in der vorliegenden Form eigentlich nicht im Sinne einer Förderung des „Moosmutzelhauses“ umzusetzen sei. Dennoch werde man sich im Nachtragshaushalt um eine Möglichkeit der Förderung bemühen.
Auf Anfrage wurde die Einbringung der angekündigten Beschlussvorlage, die das Kontaktstundenmodell für die ambulanten Erziehungshilfen konkretisieren soll, für die nächste Ausschusssitzung in Aussicht gestellt.
Stadtbezirksförderung
Dem Jugendhilfeausschuss lagen erneut Vorlagen zur Stadtbezirksförderung vor, bei denen er sich teilweise für unzuständig erklärt hat, da die Fördergegenstände inhaltlich nichts mit der Jugendhilfe zu tun haben, sondern eher der Kultur bzw. Suchtprävention zuzuordnen sind. Einem Antrag aus dem Stadtbezirk Dresden – Plauen zur Förderung des „Bike-Areals“ auf der Strehlener Straße stimmte der Ausschuss zu.
Weitere Anträge und Beschlussvorlagen
Der Antrag auf Entwicklung eines „Personalbemessungsinstrumentes“ für das Jugendamt wurde vertagt. Carsten Schöne kritisierte, dass die Federführung für den Antrag aus der Zuständigkeit des Jugendhilfeausschuss genommen und dem Ausschuss für Allgemeine Verwaltung zugeordnet wurde. Zur dortigen 1. Lesung waren die Antragstellenden nicht eingeladen worden, weshalb Schöne eine Wiederholung der 1. Lesung unter Beteiligung der Antragstellenden verlangte. Dem stimmte der Oberbürgermeister zu.
In jeweils 1. Lesung wurden außerdem folgende Anträge von Ausschussmitgliedern und Beschlussvorlagen der Verwaltung eingebracht:
• Haushaltsbedarf für die Jugendhilfe einschließlich Kindertagesbetreuung in den Jahren 2027 und 2028 (A0146/26)
• Planungsbericht Stadtraum 17 – Briesnitz und westliche Ortschaften (V0499/25)
• Aufnahme des Hortes der Freien Gartenstadtschule Hellerau in den Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen (V0528/25).
Die nächste reguläre Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 16.04.2026 statt.
Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis. Alle öffentlichen Vorlagen und Anträge finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Dresden unter ratsinfo.dresden.de.
Carsten Schöne