Dem Jugendhilfeausschuss wurde eine differenzierte Auswertung der Kostenentwicklungen in der Jugendhilfe vorgestellt und mögliche Ableitungen für die künftige Entwicklung insbesondere in den Erziehungshilfen in Dresden dargelegt.

Der frühere Finanz- und Bildungsbürgermeister Hartmut Vorjohann stellte dem Jugendhilfeausschuss die Ergebnisse seiner Untersuchungen zur Entwicklung der Sozial- und Jugendhilfekosten vor, die er im Auftrag des Oberbürgermeisters Dirk Hilbert vorgenommen hatte. Der Vortrag fokussierte sich auf die Aufwendungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung, beinhaltete sowohl die Entwicklungen über mehrere Jahre und einen Vergleich einzelner Leistungsarten zwischen den sächsischen Jugendämtern. Während die Stadt Dresden seit 2015 auf den Grundsatz „ambulant vor stationär“ setzt, um damit einerseits die Stabilisierung familiärer Strukturen zu fördern, haben andere sächsische Kommunen einen hohen Anteil stationärer Hilfen mit den entsprechend hohen Aufwendungen. Bei den Kosten je Jungeinwohnende bis 21 Jahre für die einzelnen Leistungen bewegt sich die Landeshauptstadt häufig im Mittelfeld der sächsischen Jugendämter, Vorjohann konstatierte jedoch bei einzelnen Leistungen wie beispielsweise den Hilfen für junge Volljährige (§41 SGB VIII) sprunghafte und vom sächsischen Mittel abweichende Fallzahlen. Er empfiehlt in der Folge leistungsartenspezifischen Monitorings zur Untersuchung der Entwicklungen und eine Anpassung in den Leistungen. So sieht Vorjohann ein großes Potenzial im Ausbau der Vollzeitpflege durch Pflegefamilien, wo deutlich geringere Kosten als bei der Heimunterbringung entstehen.

Kevin Görden vom Jugendamt verteidigte insbesondere den Vorrang ambulanter Maßnahmen, weil diese den Verbleib von Kindern in der Herkunftsfamilie fördern. „Ambulant vor stationär“ sei ein fachlicher Grundsatz, den man auch für die Zukunft nicht nur aus fiskalischen Gründen für den besseren Weg hält. Entwicklungspotenziale sieht er allerdings in den so genannten „Hilfen vor den Hilfen“, die eher präventiv orientiert sind und die Notwendigkeit der Installierung ambulanter Familienhilfe eruieren sollen. Auch das so genannte „Pooling“ im Bereich der schulischen Eingliederungsleistungen kann positive Effekte sowohl für de betreuten jungen Menschen wie auch für den Haushalt erzeugen.

Die Ausschussmitglieder verständigten sich darüber, diese Untersuchungsergebnisse sowie die Ableitungen sowohl im Unterausschuss HzE wie auch in der Arbeitsgemeinschaft HzE zu diskutieren.

In einem weiteren Vortrag stellte Ricardo Donat, Geschäftsführer des Jobcenters Dresden, die Arbeit des Jugendberatungscenters vor, das in einer Kooperation von Jugendamt, Jobcenter, Arbeitsagentur und den Kammern ein Beratungsangebot für junge Menschen im Kontext der beruflichen Orientierung und Eingliederung vorhält. Donat warb für eine Nutzung des Jugendberatungscenters, da dort eine individuelle institutionsübergreifende Begleitung junger Menschen angeboten werde, die in dieser Intensität weder von der Arbeitsagentur noch vom Jobcenter geleistet werden könnte.

In der Informations- und Fragerunde rief das Jugendamt für Bewerbungen für den kriminalpräventiven Preis „EMIL“ auf. Projekte aus den Bereichen Kriminalprävention, Arbeit mit straffälligen Jugendlichen/Heranwachsenden, Resozialisierungsprojekte sowie Kinder- und Jugendschutz sollten sich angesprochen fühlen, sich für den mit 5.000 Euro dotierten Preis zu bewerben. Bewerbungen sind noch bis zum 15.09.2026 möglich.

Außerdem stellten Mitglieder einer Initiative von Eltern, die im Kontext erzieherischer Hilfen und Eingliederungsleistungen mit Jugendämtern zu tun haben, ihre Tätigkeit vor und übergaben den Ausschussmitgliedern ein Forderungspapier, das u. a. einen respektvollen Umgang der Jugendämter mit Eltern und Kindern in den Erziehungshilfen fordert. Das Papier enthält auch eine Darstellung von herausfordernden Erfahrungen der Eltern, die den Jugendämtern Hinweise zur Anpassung ihrer Praxis geben sollen.

Außerdem wurde über die Durchführung einer Klausurtagung am 24.08.2026 auf Initiative einiger Ausschussmitglieder zur Situation und Zukunft der Jugendhilfeplanungsprozesse in Dresden informiert. Alle Arbeitsgemeinschaften und deren Facharbeitsgruppen sowie die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind hierzu eingeladen. Darüber hinaus wird Ende September ein Klausurtag für Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zur Analyse der Folgen der Kürzungen in der Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit stattfinden.

Carsten Schöne erinnerte erneut an die ausstehenden Informationen zum Thema Schulabsentismus sowie die seit langem angekündigte Vorstellung der diesbezüglichen Fachstelle „Schulabsentismus“ im Jugendhilfeausschuss. Darüber hinaus erbat er Informationen zu den Folgen des Beschlusses zur Vergütung der „insofern erfahrenen Fachkräfte“ für den Kinderschutz. Nach seiner Kenntnis hätten nur wenige Träger mit dem Jugendamt verhandelt, daher möchte er auch wissen, ob dies Auswirkungen auf die öffentliche Verfügbarkeit dieser Fachkräfte für die Vornahme der Gefährdungseinschätzungen hat.

Der Ausschuss wählte die Mitglieder eines weiteren temporären Unterausschusses, der sich im Kern mit der Entwicklung eines Förderverfahrens befassen wird. Gewählt wurden Amara Krenz (Stadtjugendring), Sven Marschel (Diakonie), Matthias Dietze (CDU), Hendrik Müller (SPD) und Tilo Kießling (Die Linke). Kießling wurde außerdem zum Unterausschussvorsitzenden gewählt, seine Stellvertretung nimmt Amara Krenz wahr.

Mehrheitlich verabschiedete der Jugendhilfeausschuss eine Anpassung der Rahmenregelungen für die Angebote der ambulanten Jugendhilfe. Das vom Jugendhilfeausschuss erst vor zwei Jahren beschlossene Verfahren war teilweise missverständlich und fehlerhaft, so dass Korrekturen erforderlich waren. Mit dem aktuellen Beschluss sollen nun alle Missverständnisse in der Anwendung des Verfahrens ausgeschlossen werden. Neben der Präzisierung der Sachkostenfinanzierung und der Leistungsbestandteile wurde eindeutig die Zusammensetzung der Fachleistungsstunde definiert, die aus 60 Minuten unmittelbarer Kontaktzeit zu den Adressaten und weiteren 40 Minuten Minderzeiten für weitere fallspezifische und fallunspezifische Tätigkeiten besteht.

Der Ausschuss gab folgenden Beschlussvorlagen seine Zustimmung:

  • Stadtbezirksförderung für das Projekt „SommerakademieYouth“
  • Aufnahme des Hortes der freien Gartenschule Hellerau in den Kita-Bedarfsplan
  • Fortschreibung des Fachplans Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege für das Schuljahr 2026-2027
  • Entwicklung eines Personalbemessungsinstrumentes für die Verwaltung des Jugendamtes.

Die nächste reguläre Sitzung findet nach der Sommerpause am 20.08.2026 statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis. Alle öffentlichen Vorlagen und Anträge finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Dresden unter ratsinfo.dresden.de.

Carsten Schöne