Foto von einem Gruppenzimmer im Kindergarten

Neben Beschlüssen zur Jugendhilfeplanung befasste sich der Ausschuss mit Handlungsempfehlungen zur „Haltefähigkeit in stationären Erziehungshilfen“ und mit einem Standortsicherungskonzept für Kindertageseinrichtungen in Dresden.

Denise Nagel und Jens Petersen stellten die von der AG Hilfen zur Erziehung erarbeiteten Handlungsempfehlungen zur „Haltefähigkeit in stationären Erziehungshilfen“ vor. Ziel des Papiers ist vor allem die Vermeidung von Abbrüchen in den stationären Erziehungshilfen, die häufig zu Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen führen und somit nicht selten die so genannten „Drehtüreffekte“ erzeugen. Das Papier beschreibt die Prozesse der Einsteuerung von Hilfen, den Umgang mit Krisen und Kooperationserfordernisse. „Haltefähigkeit“ wird dabei als „die Kompetenz und Bereitschaft des Hilfesystems (ASD und Träger), junge Menschen auch in Phasen hoher Belastung, Eskalation und Krisen im Setting zu halten und Beziehungsabbrüche aktiv zu verhindern“ beschrieben. Sehr deutlich deklariert das in Zusammenarbeit von Jugendamt und freien Trägern erstellte Papier die gemeinsame Verantwortung von Jugendamt und Leistungserbringern für das Gelingen der Hilfen. Jugendamtsleiterin Sylvia Lemm hob dabei den Weiterentwicklungsbedarf auf beiden Seiten hervor, es gelte nun, das Papier in den ASD wie auch bei den Leistungserbringenden bekannt zu machen und ein gemeinsames Verständnis von Haltefähigkeit zu entwickeln.

Auf Wunsch des Jugendhilfeausschusses erfolgte eine Berichterstattung zum Antrag zur Entwicklung eines Personalbemessungsinstrumentes für das Jugendamt gemäß § 79 Abs. 3 SGB VIII, der vom Stadtrat abgelehnt wurde. Hanka Böhm vom Haupt- und Personalamt stellte zunächst die Notwendigkeit der Berichterstattung in Frage, da der Antrag im Stadtrat keine Mehrheit gefunden hatte. Die Berichterstattung selbst war aber vom Jugendbürgermeister in der betreffenden Stadtratssitzung zugesagt worden. Darüber hinaus hatte die Verwaltung in der Debatte zum Antrag argumentiert, dass sie über derartige Instrumente bereits verfüge, vorgestellt hat sie diesen dem Jugendhilfeausschuss allerdings nicht. Carsten Schöne ordnete als Sitzungsleiter den Antrag der Ausschussmitglieder sowie deren Auskunftsrecht gegenüber der Verwaltung ein und zeigte sich irritiert davon, dass die gesetzlichen Grundlagen der Arbeit des Jugendhilfeausschusses in der Verwaltung so wenig Beachtung zu finden scheinen. Er erläuterte die Zweigliedrigkeit des Jugendamtes, bestehend aus Verwaltung und Jugendhilfeausschuss, aus der sich das Auskunftsrecht des Gremiums eindeutig ableiten lässt. Auch auf Nachfrage konnte oder wollte Böhm keine näheren Ausführungen zur Personalbemessung im Jugendamt machen, so dass der Vorsitzende festlegte, dass der Jugendhilfeausschuss bis zu seiner Novembersitzung über das Personalbemessungskonzept für die einzelnen Abteilungen des Jugendamtes schriftlich zu informieren ist.

In der Jugendfragestunde begehrten junge Menschen die Einrichtung von Schulsozialarbeit in allen Dresdner Schulen. Wie Sylvia Lemm ausführte, gibt es derzeit an 86 von etwa 160 Schulen Angebote der Schulsozialarbeit. Für weitere Angebote reichen die finanziellen Mittel im Haushalt nicht, hierfür wären weitere 10 Millionen Euro erforderlich. Eine weitere Frage zielte auf die Vermeidung psychischer Belastungen in Einrichtungen der Jugendhilfe. Nach Aussagen der Fragestellenden entstünden oder verschärften sich psychische Belastungssituationen bei jungen Menschen während des Aufenthaltes in den stationären Jugendhilfeeinrichtungen. In der Beantwortung wurde zunächst vermutet, dass sich die Belastungen aus der Lebenssituation der jungen Menschen ergeben und hoffentlich keine direkte Folge der stationären Betreuung seien. Gleichzeitig gingen mehrere Antwortende auf die unbefriedigende Situation in der psychologischen und psychiatrischen Betreuung und Beratung ein. Die unzureichenden Kapazitäten führten zu langen Wartezeiten und durchaus zur Verschärfung der Situationen, in denen sich junge Menschen befinden.

Der Jugendhilfeausschuss beschloss mehrheitlich Planungsberichte für die Jugendhilfeplanung in den Stadträumen 13 (Südvorstadt, Zschertnitz) und 14 (Mockritz, Coschütz, Plauen). Auch zwei Anträge der CDU-Fraktion zur Beschleunigung von Bauvorhaben zur Sicherung der Kinder- und Jugendnotdienste sowie zur außerschulischen Nutzung von Schulfreiflächen fanden eine Mehrheit im Jugendhilfeausschuss.

In 1. Lesung brachte die Verwaltung ein „Konzept zur Sicherung einer bedarfsgerechten Infrastruktur in der Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Dresden (Standortsicherungskonzept)“ in die Beratung der Stadtratsgremien ein. Das Konzept resultiert aus den zurückgehenden Geburten- und Kinderzahlen in Dresden, was eine Anpassung der Strukturen der Kindertagesbetreuung nach sich zieht. In dem Konzept werden ein Stufenplan und Kriterien zur möglichen Schließung von Einrichtungen beschrieben. Als Besonderheit darf gewertet werden, dass die Bedarfseinschätzung dabei kleinteilig und stadtteilbezogen erfolgt. Ausschussmitglieder würdigten das Konzept, da es ein transparentes Verfahren beschreibt und sich nicht an kurzfristigen Entwicklungen, sondern an den Bedarfsprognosen im Jahr 2040 orientiert.

Ebenfalls in 1. Lesung wurde eine neue Richtlinie zur „Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Landeshauptstadt Dresden“ eingebracht. Im Fokus stehen dabei die Berücksichtigung neuer gesetzlicher Regelungen und der Rechtsprechung zur Kindertagespflege sowie die Anpassung einzelner Berechnungsfaktoren für die Vergütung der Tagespflegepersonen. Weiterhin wurde eine Vorlage zur Förderung von Anschaffungen und Baumaßnahmen in Kindertageseinrichtungen eingebracht.

Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet zweigeteilt am 01.10.2026 ab 15.30 Uhr statt: zunächst wird eine Anhörung zur Entwicklung der Kinderzahlen in gemeinsamer Sitzung mit dem Bildungsausschuss durchgeführt, anschließend findet die reguläre Sitzung des Jugendhilfeausschusses statt.