
Der Jugendhilfeausschuss hat in einer Sondersitzung über die Förderung von Angeboten der Jugendarbeit, Schulsozialarbeit und Jugendverbandsarbeit im Jahr 2026 entschieden.
Betroffen von der Entscheidung sind alle Angebote, die nur eine jährliche Förderung erhalten, wie Jugendverbandsarbeit, Schulsozialarbeit oder Jugendleiterschulungen. Erneut bringt der Beschluss erhebliche Kürzungen mit sich, die der offenbar prekären Haushaltslage der Stadt Dresden geschuldet sind. So muss die Schulsozialarbeit eine weitere Kürzung der Sachkostenpauschale von bislang 7.000 € auf nunmehr 4.450 € hinnehmen, was die praktische Arbeit weiter einschränken wird. Für die Jugendverbandsarbeit ergeben sich ebenfalls Kürzungen von knapp 5 Prozent. Jugendleiterschulungen, Ferienmaßnahmen, Jugendbegegnungen und verschiedene Projekte der geschlechtersensiblen Arbeit erhalten im kommenden Jahr keine Förderung.
Anett Dahl kritisierte, dass erneut der Bestandserhalt der Schulsozialarbeit zu Lasten der offenen Kinder- und Jugendarbeit geht. Sie betonte, dass sie mit ihrer Kritik nicht die Notwendigkeit der Arbeit an Schulen in Zweifel ziehen will, sie stellt aber diese Fokussierung auf ein Arbeitsfeld in Frage. Auch sei es widersprüchlich, einerseits den Ausbau selbstverwalteter Strukturen zu fordern und gleichzeitig die Finanzierung der Jugendleiterausbildungen zu streichen.
Auf der Grundlage eines Änderungsantrages von Carsten Schöne fasste der Jugendhilfeausschuss einen so genannten „Vorratsbeschluss“, der die Verwaltung des Jugendamtes in die Lage versetzt, für den Fall zusätzlicher Mittelbereitstellung durch den Stadtrat im Rahmen eines Nachtragshaushaltes, weitere Angebote freier Träger zu fördern. Der Jugendhilfeausschuss hatte in einem Antrag an den Stadtrat die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Förderung der Jugendarbeit gefordert, dieser Antrag wurde in der Stadtratssitzung am 12.12.2025 allerdings vertagt und in die Ausschüsse zurückverwiesen. Nun bedarf es einer Priorisierung der im Antrag genannten Angebote durch den Jugendhilfeausschuss, da noch nicht absehbar ist, ob und in welcher Höhe zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Nach Aussagen von Bürgermeister Jan Donhauser ist mit der Entscheidung zum Nachtragshaushalt im Frühjahr zu rechnen. Den Beschluss im vollen Wortlaut finden Sie hier.
Mit einem weiteren Beschluss wurde das Verfahren zur Beratung von Fördervorlagen aus den Stadtbezirken und Ortschaften praktikabel geklärt. Entsprechend den bereits vor etwa zwei Jahren formulierten Wünschen aus dem Jugendhilfeausschuss werden Beschlussvorlagen aus den Stadtbezirken und Ortschaften im Rahmen der Stadtbezirksförderrichtlinie nunmehr nur dann dem Jugendhilfeausschuss zur Beratung vorgelegt, wenn diese eine Relevanz für die Jugendhilfe haben, einen Wert von 10.000 € übersteigen und in die Jugendhilfestrukturen eingreifen. Diese Entscheidung verkürzt das Verfahren für Anträge mit geringem Umfang deutlich. Das Problem war vor einigen Jahren entstanden, als ein Stadtbezirk die Einrichtung eines Jugendtreffs fördern wollte und sich der Jugendhilfeausschuss mit dieser Entscheidung in seinen Rechten und Zuständigkeiten beschnitten sah. Das dann vom Oberbürgermeister erlassene Verfahren sah in den letzten Jahren eine grundsätzliche Befassung des Jugendhilfeausschusses mit den Vorlagen vor, wenn dort Kinder oder Jugendliche als Zielgruppe definiert waren. Mit dem gestrigen Beschluss wird das nun geheilt.
Unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ übte Carsten Schöne deutliche Kritik an Zahlungsrückständen der Landeshauptstadt gegenüber freien Trägern im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Mit der Begründung, dass der Beschluss zum finanziellen Mehrbedarf für die Erziehungshilfen erst verspätet zustande kommt, hatte das Jugendamt die Träger darüber informiert, dass ein Begleich aktueller Rechnungen erst im neuen Jahr möglich sei. Schöne kritisierte das scharf und forderte den Oberbürgermeister dazu auf, organisatorische Vorkehrungen für eine solche Situation zu treffen, die einen fristgerechten Begleich offener Rechnungen ermöglicht. Die ausstehenden Beträge bringen die Träger in finanzielle und damit existenzielle Bedrängnis, die nicht notwendig und nicht tragbar ist. Schließlich habe das Jugendamt die bereits erbrachten Leistungen beauftragt. Es könne nicht sein, dass freie Träger der Landeshauptstadt ungefragt zinslose Kredite gewähren müssen.
Die nächste reguläre Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 15.01.2026 statt.
Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.
Carsten Schöne