
Der Jugendhilfeausschuss hat den „Planungsbericht für das Leistungsfeld „Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige“ mit einigen Änderungen beschlossen.
Dem Beschluss gingen umfangreiche Diskussionen in den Unterausschüssen voraus, die zum Beispiel zur Anpassung von Umsetzungsterminen führten, da der Planungsbericht seit anderthalb Jahren auf die Beratung im Jugendhilfeausschuss wartete. Ausschussmitglieder kritisierten die zu lange zeitliche Distanz zwischen Erarbeitung und Beratung im Jugendhilfeausschuss und hinterfragten einige Ziele und Maßnahmen, ob diese noch die geeigneten und zeitgemäßen Antworten auf die Herausforderungen der Gegenwart seien. Insbesondere mit Blick auf Lösungsansätze zu komplexen Hilfebedarfen kamen hier Zweifel auf, Matthias Dietze beklagte eine Diskrepanz zwischen den im Planungsbericht notierten Maßnahmen und der tatsächlichen Praxis. Mit einem Änderungsantrag, der die mehrheitliche Zustimmung im Ausschuss fand, konkretisierte er Maßnahmen, die u. a. eine qualitative Erfassung komplexer Hilfebedarfe und die Erarbeitung von Handlungsoptionen beispielsweise zur Schaffung systemübergreifender Hilfesettings beinhalten. Ferner fand auch ein Auftrag zur weiteren Umsetzung des gemeinsamen Curriculums von Jugendhilfe und Psychiatrie eine Aufnahme in den Planungsbericht.
In der Informations- und Fragerunde erkundigte sich Maike Limprecht nach Auswirkungen der aktuellen Fördersituation, die u. a. von einer mehr als 8prozentigen Absenkung der zur Verfügung gestellten Vorauszahlungsmittel geprägt ist. Die Auskunft der Jugendamtsleiterin Sylvia Lemm, dass lediglich ein Träger eine entsprechende Problemanzeige vorgelegt hätte, irritierte einige Anwesende. Limprecht berichtete aus Gesprächen zwischen Jugendamt und freien Trägern, in denen die sich aus dem Vorauszahlungsbeschluss ergebenden Probleme thematisiert wurden und wunderte sich über die Aussage Lemms. Tilo Kießling zweifelte ebenfalls an der Auskunft der Verwaltung, ihm sei keine entsprechende Abfrage des Jugendamtes bekannt, insofern halte er die Angaben für nicht belastbar. Carsten Schöne vermutete eher ein Informations- und Kommunikationsproblem innerhalb der Verwaltung und regte eine Überprüfung mit dem Ziel an, herauszufinden, ob denn die in den Trägergesprächen gewonnenen Informationen innerhalb des Jugendamtes auch eine systematische Erfassung erfahren und somit die Aussagekraft stärken könnten.
Ebenfalls auf Anfrage von Maike Limprecht führte Sylvia Lemm zum Umgang mit den selbstverwalteten Jugendtreffs im Schönfelder Hochland aus. Die Treffs wurden bislang vom Verein zur Förderung der Jugend im Hochland betreut, diese Option steht nicht nur wegen der angespannten Haushaltslage, sondern auch aus fachlich-inhaltlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung. Der Ortschaftsrat soll in Kürze über eine Übergangsfinanzierung entscheiden, die eine Fortsetzung der Tätigkeit der drei ehrenamtlich betriebenen Treffs vorsieht. Damit soll eine Brücke bis zur eigentlichen Förderentscheidung in der Jugendhilfe gebaut werden. Das Jugendamt sei noch auf der Suche nach einem freien Träger, der künftig die Begleitung der Treffs übernehmen kann, derzeit erfahren die Treffs die Unterstützung des Kulturbüros im Antragsverfahren.
Anett Dahl nahm Bezug auf eine schriftliche Antwort zur Zukunft des Jugendförderfonds, der in der bislang praktizierten Art keine Fortsetzung erfahren soll. Jugendgruppen und -initiativen hatten hier die Möglichkeit eines unkomplizierten Zugangs zu finanziellen Mitteln, der vom Kinder- und Jugendbüro verwaltete Fonds speiste sich aus Bundesmitteln zur Demokratieförderung und aus dem städtischen Haushalt. Künftig will die Stadtverwaltung diesen Fonds selbst verwalten, was jedoch mit den bisherigen Projektpartnern in keiner Weise besprochen wurde. Anett Dahl übte scharfe Kritik am Vorgehen der Stadtverwaltung.
In 1. Lesung wurde ein „Konzept zur Umsetzung der Bestimmungen des § 4a SGB VIII in der Landeshauptstadt Dresden“ vorgestellt. Die zu Grunde liegende gesetzliche Regelung im SGB VIII sei so offen und unbestimmt formuliert, dass es einer grundsätzlichen Einordnung für die Stadt Dresden bedurfte. Gleichzeitig wurden in einem beteiligungsorientierten Prozess unter Leitung der Internationalen Hochschule (IU) von jungen Menschen, Fachkräften und freien Trägers Ideen zur praktischen Umsetzung selbstorganisierter Zusammenschlüsse entwickelt. Der Kinder- und Jugendhilferechtsverein Dresden und das Kinder- und Jugendbüro waren aktive Partner der IU bei der Konzeptentwicklung. Prof. Karsten König von der IU betonte, dass es nicht nur um eine Mitwirkung junger Menschen in Gremien wie dem Jugendhilfeausschuss oder den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 gehe, sondern dass eine Haltung und Bereitschaft zur Unterstützung selbstorganisierter Zusammenschlüsse in allen Jugendhilfeeinrichtungen entwickelt werden müsse. Das Konzept im Entwurf sowie die Präsentation der gestrigen Vorstellung im Jugendhilfeausschuss finden Sie hier: Download Konzept und Präsentation.
Der Jugendhilfeausschuss gab außerdem fünf Beschlussvorlagen seine Zustimmung, die im Rahmen der Stadtbezirksförderrichtlinie gefördert werden sollen. Dies waren Projekte von freien Trägern der Jugendhilfe wie beispielsweise ein Hip Hop – Projekt im Jugendhaus „Emmers“, des Bike-Areal der Mobilen Jugendarbeit Dresden-Süd oder ein der Jugendberufshilfe zuzuordnendes Projekt der Arbeiterwohlfahrt in Dresden-Pieschen.
Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 27.03.2025 statt.
Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.
Carsten Schöne
Die Tagesordnung vom 06.03.2025
1. | Kontrolle der Niederschrift vom 16. Januar 2025 | |
2. | Informationen/Fragestunde | |
3. | Anhörung zu Vorlagen der Stadtbezirke | 5 Vorlagen |
4. | Planungsbericht für das Leistungsfeld „Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige“ (§§ 27-41a SGB VIII) | V2785/24 |
5. | Konzept zur Umsetzung der Bestimmungen des § 4a SGB VIII in der Landeshauptstadt Dresden | V0099/24 (1. Lesung) |
6. | Berichte aus den Unterausschüssen | |
7. | Informationen (nicht öffentlich) |