paragraf_pixabayNachdem das BMFSFJ noch vor einer Woche keine Aussagen zum weiteren Fortgang des Novellierungsprozesses für das SGB VIII geben konnte, wurde am 23.08.2016 ein Arbeitsentwurf ausgewählten Interessenverbänden zur Verfügung gestellt.

Auf erneute Anfrage informierte mich die Pressestelle des BMFSFJ, dass es sich dabei um eine Konsultation handelt, die in Gesetzgebungsverfahren nicht unüblich sei, die aber noch nicht den Status der öffentlichen Beteiligung im Verfahren hat. Das Ministerium wird anschließend am Gesetzentwurf weiterarbeiten, dieser wird dann im Kanzleramt beraten und dem Kabinett vorgesellt. Wie Jutta Bieringer von der Pressestelle des BMFSFJ ausführte sind dann auch noch Anhörungen der Interessen- und Fachverbände vorgesehen. Zur Dauer und damit auch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes konnte Bieringer keine Aussagen machen.

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) hat alle derzeit verfügbaren Dokumente und Stellungnahmen auf einer Internetplattform zusammengetragen, wo sie öffentlich zugänglich sind. Die Plattform finden Sie unter http://kijup-sgbviii-reform.de.

 

Carsten Schöne