Der Jugendhilfeausschuss hat in einer Sondersitzung am 06.02.2025 über die sogenannten Nachanträge zur Förderung von Angeboten der freien Jugendhilfe entschieden.

Auf der Grundlage des Förderbeschlusses des letzten Jahres bestand für freie Träger die Möglichkeit, Anträge für unabweisbare (Mehr)Ausgaben bis zum 30.09.2024 für das laufende Jahr einzureichen. Wie Jugendamtsleiterin Sylvia Lemm bei der Vorstellung der Beschlussvorlage erläuterte, können nach der Bewilligung für 2024 entstandene Mehrausgaben, die nicht aus Einsparungen oder anderweitigen Mitteln finanziert werden

können, jedoch unabweisbar bzw. unbedingt notwendig sind, um das Angebot aufrecht zu

erhalten, gefördert werden. Hierzu gehören zum Beispiel Betriebs- und Bewirtschaftungskosten für die Einrichtungen. Über Anträge, die den Wert von 2.500 Euro nicht übersteigen, entscheidet die Verwaltung selbst, hierfür braucht es keinen Ausschussbeschluss. Die Verwaltung sicherte umgehende Ausstellung der Bescheide zu.

Der zuständige Unterausschuss Förderung hatte die Vorlage beraten und einstimmig mit kleineren redaktionellen Änderungen bestätigt. Die entsprechende Beschlussempfehlung ist im städtischen Ratsinformationssystem zu finden.

Eingangs der Sitzung informierte Carsten Schöne zum Umgang mit dem Beschluss zur Förderung von Ferienfreizeiten aus der Sitzung vom 16.01.2025. Der Oberbürgermeister hatte auf Grund des noch ausstehenden Stadtratsbeschlusses zum Haushalt eine Unzuständigkeit des Jugendhilfeausschusses festgestellt. Wie der Oberbürgermeister mitteilte, wird er den zugrunde liegenden Antrag nunmehr dem Stadtrat zuleiten und dort im Rahmen der Haushaltsdiskussion zur Entscheidung vorlegen.

Die nächste reguläre Sitzung findet am 06.03.2025 statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Carsten Schöne


Die Tagesordnung vom 06.02.2025

1. Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe – Nachanträge 2024V0151/24