by pixabay.comDer Jugendhilfeausschuss wird sich in Kürze mit der Förderung von Angeboten freier Träger der Jugendhilfe in den Bereichen Kinder,- Jugend- und Familienarbeit und angrenzenden Bereichen befassen.

Für die Förderung im kommenden Jahr hat der Jugendhilfeausschuss bereits im August 2013 ein Förderkonzept verabschiedet, das die Grundlage für die Förderentscheidung bilden wird. Darin ist u. a. die Verteilung des Budgets geregelt. Demnach werden 66 % des Budgets für die stadträumlichen Angebote und 34 % für die stadtweiten Angebote bereitgestellt. Das Konzept nimmt Bezug auf den verabschiedeten Teilfachplan und greift dort bereits zusätzliche Bedarfe u. a. für werdende Eltern und für die Arbeit mit MigrantInnen auf.

Das Förderkonzept ist hier einzusehen.

Die Beschlussvorlage zur Förderung im Jahr 2014 steht nunmehr zur Verfügung und wird ab 19.11.2013 im Unterausschuss „Förderung“ des Jugendhilfeausschusses beraten. Ob eine Behandlung der Vorlage schon in der Jugendhilfeausschusssitzung am 28.11.2013 möglich ist, ist vom Beratungsaufwand im Unterausschuss abhängig.

Update 29.11.2013: Der Jugendhilfeausschuss hat die Fördervorlage in der Sitzung am 28.11.2013 vertagt. Hintergrund ist ein weiterer Beratungsbedarf im Unterausschuss Förderung. Der Unteruasschuss tagt erneut am 02.12.2013. Zur Sicherstellung der Arbeit in den geförderten Projekten beschloss der Jugendhilfeausschuss am 28.11.2013 eine Vorauszahlungsregelung. Die freien Träger der Jugendhilfe erhalten demnach einen Vorauszahlungsbescheid, der auf den Fördersummen des Jahres 2013 basiert.

 

Download des Entwurfes der Fördervorlage (alle Unterlagen als ZIP-Archiv)

 

Quelle für die Vorlage: Ratsinfosystem der Landeshauptstadt Dresden