Mittels fraktionsübergreifenden Eilantrag hat der Jugendhilfeausschuss am 08.05.2025 einstimmig die Fortsetzung aller Angebote der Schulsozialarbeit beschlossen.


Der Beschluss sieht zunächst eine vorläufige Förderung der Schulsozialarbeitsangebote vor, die Ihre Tätigkeit im Frühjahr einschränken oder einstellen sollten. Dies ist für alle Angebote, die ihre Tätigkeit trotz fehlender Förderzusage nicht unterbrochen haben, rückwirkend zum 01.04.2025 möglich, alle anderen werden ab dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit gefördert. Da bei einem Eilantrag eine intensive Beratung nicht möglich ist, erfolgt die Finanzierung zunächst in Anlehnung an den Beschluss zur vorläufigen Förderung. Über die endgültige Förderung entscheidet der Jugendhilfeausschuss in seiner nächsten Sitzung am 05.06.2025. Somit findet der Haushaltsbegleitbeschluss des Stadtrates Umsetzung. Carsten Schöne erklärte, dass dieser Haushaltbeschluss lediglich die Budgets und das inhaltliche Ziel zum Leistungsfeld definiert, nach Bundesrecht jedoch der Jugendhilfeausschuss über die tatsächliche Förderung zu entscheiden hat.

Das Jugendamt informierte anschließend zur Förderung der weiteren Angebote von freien Trägern im Bereich der Kinder-, Jugend-, Familien- und Jugendsozialarbeit. Wie Kevin Görden ausführte, hat die Verwaltung des Jugendamtes die entsprechende Beschlussvorlage fertiggestellt, diese befindet sich nun im verwaltungsinternen Umlauf und soll voraussichtlich in der 20. Kalenderwoche veröffentlicht werden. Dann folgen unmittelbar die Beratungen in den Unterausschüssen Planung und Förderung, die Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss ist für den 05.06.2025 vorgesehen.

Wie Tobias Hupfer-Maresch vom Jugendamt ausführte, liegt das Budget für die Förderung trotz eines Nachschlages gegenüber dem Verwaltungsvorschlag deutlich unter dem eigentlichen Bedarf. Auch für den Erhalt der bisherigen Strukturen stehen nicht ausreichend Mittel zur Verfügung, daher sei mit Kürzungen und Schließungen zu rechnen. Die Anzahl der bislang zur Verfügung stehenden Fachkräfte wird sich spürbar reduzieren, im Folgejahr 2026 ist ein weiterer Rückgang zu erwarten. Bei der Erarbeitung der Beschlussvorlage hat sich die Verwaltung am Haushaltsbegleitbeschluss orientiert und schlägt zunächst die Rücknahme der pauschalen Kürzungen von 8,3 Prozent vor. Bei den durch den Vorauszahlungsbeschluss vorgenommenen pauschalen Kürzungen erfolgt eine Verrechnung rückwirkend zum Jahresbeginn. Außerdem soll eine „auskömmliche Sachkostenfinanzierung“ sowie die Finanzierung der Tarifsteigerungen erfolgen. In der Schulsozialarbeit sollen die Sachkosten von bislang 7.900 Euro auf nunmehr 7.000 Euro je Vollzeitäquivalent abgesenkt werden.

Der Jugendhilfeausschuss steht nun vor der Herausforderung, das unzureichende Budget so aufzuteilen, dass eine Arbeitsfähigkeit in den verbleibenden Angeboten sichergestellt werden kann.

Görden informierte außerdem zur Bereitstellung eines Ferienkalenders, in dem freie Träger ihre Angebote veröffentlichen können, den traditionellen Ferienpass wird es nicht mehr geben. Zur Einführung des neuen Modells der Fachleistungsstunde für die ambulante Jugendhilfe unterrichtete er den Ausschuss über zwischenzeitlich vorgenommene Anpassungen in den Verhandlungsunterlagen. Die Umsetzung des Modells ab 01.07.2025 sei somit sichergestellt.

Anett Dahl bat um eine Befassung des Jugendhilfeausschusses mit dem Thema Schulabsentismus und verwies auf ein umfassendes Papier aus dem Bildungsbeirat mit zahlreichen Handlungsempfehlungen. Auch zum Thema Gesundheitsförderung bat sie um eine Befassung im Ausschuss. Tilo Kießling forderte die Verwaltung zur Information über den im Rahmen eines Bundesmodellprojektes laufenden Prozess zur Umstrukturierung der Eingliederungsleistungen im Sinne des Gesetzentwurfes zur inklusiven Jugendhilfe. Johannes Schwenk wünscht sich Informationen zur Situation in den Standorten des Kinder- und Jugendnotdienstes.

Nach dem Rücktritt Tilo Kießlings als Vorsitzender des Unterausschusses Planung war eine Neuwahl erforderlich, hier setzte sich Matthias Dietze gegen Tina Siebeneicher durch. Siebeneicher bleibt jedoch stellvertretende Vorsitzende des Gremiums. Der stellvertretende Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Carsten Schöne, bedankte sich im Namen von Ausschuss und Verwaltung bei Tilo Kießling und würdigte dessen langjähriges Engagement im Jugendhilfeausschuss und als Vorsitzender des Unterausschusses.

Eine Beschlussvorlage zur Umsetzung des §4a SGB VIII erzeugte eine längere Debatte. Nachdem unter wissenschaftlicher Begleitung ein Konzept zu möglichen Formen der Umsetzung der Beteiligung selbstorganisierter Zusammenschlüsse erarbeitet worden war, schlug die Verwaltung nun die Erarbeitung konkreter Vorschläge zum praktischen Vollzug vor. Diese Vorschläge sollten jedoch erst Mitte 2026 vorgelegt werden, was auf Unverständnis bei Ausschussmitgliedern stieß, der Termin wurde nunmehr auf den 31.12.2025 vorverlegt. Der Vorschlag aus einem Änderungsantrag von Carsten Schöne, bereits ab dem 4. Quartal 2025 eine Fragestunde für junge Menschen im Jugendhilfeausschuss zu ermöglichen, stieß nicht nur auf Zustimmung. Stadträte hielten dies mit Blick auf ihre Erfahrungen mit der „Einwohnerfragestunde“ im Stadtrat für wenig geeignet, jungen Menschen Gehör im Jugendhilfeausschuss zu verschaffen. Am Ende entschied sich der Jugendhilfeausschuss nach langer Debatte dafür, dieses Modell auszuprobieren. Fachkräfte in allen Bereichen der Jugendhilfe sollten sich aufgerufen fühlen, jungen Menschen diese Möglichkeit nahe zu bringen und sie bei der Wahrnehmung zu unterstützen.

In weiteren Tagesordnungspunkten gab der Ausschuss zwei Beschlussvorlagen aus den Stadtbezirken sowie zwei Petitionen seine Zustimmung.

In jeweils 1. Lesung wurden durch die Verwaltung Beschlussvorlagen eingebracht, die sich mit einer Neufassung der Verfahrensregelungen zur Inanspruchnahme „insofern erfahrener Fachkräfte“ bei der Beurteilung von Verdachtsfällen der Kindeswohlgefährdung befasst. Das Jugendamt schlägt hier eine Pauschalierung der Vergütung dieser Tätigkeit vor. Außerdem sollen die Finanzierungsvereinbarungen für Kindertagespflegepersonen eine Neufassung erfahren, die durch veränderte rechtliche Rahmenbedingungen erforderlich wurde.

Der Antrag zur Väterarbeit wurde erneut vertagt.

Die nächste reguläre Sitzung findet am 05.06.2025 statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Carsten Schöne



1.Kontrolle der Niederschrift vom 27. März 2025
2.Wahl des Vorsitzes vom Unterausschuss „Planung“
3.Informationen/Fragestunde
4.Anhörung zu Vorlagen der Stadtbezirke
5. Petition „Freiräume für Jugendliche und Kinder im Dresdner Nordosten Loschwitz, Rochwitz, Bühlau“P0006/24
6.Petition „Spielplatz für junges Wohnviertel in Roßthal“P0051/25
7.Konzept zur Umsetzung der Bestimmungen des § 4a SGB VIII in der Landeshauptstadt DresdenV0099/24
8.Aktualisierung der Verfahrensfestlegung Inanspruchnahme und Kostenübernahme einer insoweit erfahrenen Fachkraft zur Einschätzung einer KindeswohlgefährdungV0152/24 (1. Lesung)
9.Kriterien und Vertragsinhalte zur Vereinbarung über die Gewährung einer laufenden Geldleistung gemäß § 23 Absatz 1 und 2 SGB VIII i.V.m. § 14 Absatz 6 SächsKitaG (Finanzierungsvereinbarung)V0273/25 (1. Lesung)
10.Aufhebung des Beschlusses V2997/14 Mustervereinbarung „Vereinbarung zur Finanzierung und Qualitätssicherung in der Kindertagespflege“V0271/25 (1. Lesung)
11.Väterarbeit fördern – Integration und Ausbau väterspezifischer Beratungs- und UnterstützungsangeboteA0029/24 (1. Lesung)
12.Berichte aus den Unterausschüssen
13.Informationen (nicht öffentlich)