In seiner gestrigen Sitzung hat der Stadtrat erste Entscheidungen zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege in den Zuständigkeitsbereichen des Sozialamtes sowie des Amtes für Gesundheit und Prävention getroffen.
Die Förderung freier Träger nach der Fachförderrichtlinie Soziales wurde trotz umfangreicher Diskussionen im Ausschuss für Soziales und Wohnen und einiger Änderungs- und Ergänzungsanträge aus mehreren Fraktionen letztlich in der ursprünglichen Fassung der Beschlussvorlage der Verwaltung des Sozialamtes beschlossen. Den Stadtratsfraktionen war es hier nicht gelungen, sich auf mehrheitsfähige Änderungen der Beschlussvorlage zu verständigen. Somit wird die Förderung in der vom Sozialamt vorgeschlagenen Form umgesetzt, die die Streichung bzw. Kürzung von insgesamt 13 Angeboten vorsieht, für die der Haushalt nach Angaben der Verwaltung nicht ausreichend ausgestattet ist. Dies betrifft in besonderer Weise Angebote der migrationsbezogenen Arbeit und Beratung sowie Angebote für Mütter, Väter und Familien. Der Beschluss sieht vor, dass diese 13 in vier Prioritäten eingeordneten Angebote nur dann eine Förderung erhalten können, wenn der Stadtrat mit seinem noch ausstehenden Haushaltsbeschluss eine Aufstockung des Sozialamtsbudgets vornimmt.
Die Beschlussvorlage finden Sie im städtischen Ratsinformationssystem unter: https://ratsinfo.dresden.de/vo0050.asp?__kvonr=27718.
Bei der Förderung von Projekten der Gesundheitshilfe, zu denen u. a. die Suchtberatung, psychosoziale Beratung und Angebote der Gesundheitsförderung gehören, stimmte der Stadtrat mehrheitlich einem Ersetzungsantrag der CDU-Fraktion zu, der u.a. eine Fortsetzung des Projektes „safe DD“ vorsieht. Das Projekt zur aufsuchenden Arbeit mit Wohnungslosen und Suchtkranken fand bereits im Vorfeld fraktionsübergreifende Zustimmung und kann seine Tätigkeit nunmehr fortsetzen. Zur Finanzierung dieses Projektes soll u. a. die Party „Nachtschicht_18“ des Oberbürgermeisters für junge Erwachsene entfallen. Außerdem wird mindestens bis zum Haushaltsbeschluss bei allen anderen, durch das Gesundheitsamt geförderten Projekten eine Reduzierung der Zuwendungssummen um drei Prozent vorgenommen. Diese pauschale Kürzung soll zurückgenommen werden, wenn der zu beschließende Gesamthaushalt eine ausreichende Ausstattung des Förderbudgets im Gesundheitsamt beinhaltet. Auch dieser Beschluss zieht die Beendigung von neun Projekten ebenso nach sich, wie eine kontinuierliche Verringerung etwa der Suchtberatungskapazitäten in Dresden. In den kommenden beiden Jahren wird ein Stellenabbau in der Suchtberatung um mehr als 20 Prozent vollzogen, was mit Blick auf einen zunehmenden Bedarf und kaum noch mögliche Präventionsarbeit als Fehlentscheidung bewertet werden darf. Die Veränderungen in der psychosozialen Beratung beziehen sich vornehmlich auf die Kürzung und Verschiebung der so genannten „GerDa“-Stellen in die Seniorenberatung, so dass die gerontopsychiatrische Beratung und Begleitung Demenzerkrankter Reduzierungen und Zuständigkeitsänderungen erfahren wird.
Die zu Grunde liegende Beschlussvorlage sowie den Antrag der CDU-Fraktion finden Sie unter: https://ratsinfo.dresden.de/vo0050.asp?__kvonr=27959.
Gestatten Sie mir abschließend eine Bemerkung zur gestrigen Stadtratssitzung: Betrachtet man die Debatte um diese beiden Fördervorlagen als Ausblick auf die anstehenden Haushaltsdiskussionen, dann braucht es viel Optimismus für das Zustandekommen eines mehrheitsfähigen Kompromisses für die Finanzplanung des neuen Doppelhaushaltes. Nachdem mehrere Fraktionen das Festhalten am Neuverschuldungsgrundsatzes bereits in Frage gestellt haben, zog gestern auch der Oberbürgermeister Dirk Hilbert eine solche Option für anstehende Investitionen, nicht jedoch für konsumtive Ausgaben in Betracht. Dies könnte die aktuellen Herausforderungen ein wenig entlasten, die nicht nur durch den Einsturz der Carolabrücke entstanden sind, sondern auch die Folge eines erheblichen Investitionsstaus in der Landeshauptstadt sind.
Die Informationen erfolgen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Es handelt sich um eine persönliche Wiedergabe der Sitzung, wie keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat.
Carsten Schöne