Der Jugendhilfeausschuss hat sich am 28.11.2024 abschließend mit der Beschlussvorlage zu vorläufigen Zuwendungen für Angebote freier Träger der Jugendhilfe befasst und hierzu einen mehrheitlichen Beschluss gefasst.
Die Beratung und Beschlussfassung der Vorlage gestaltete sich auch deshalb so schwierig, weil die Verwaltung unter Verweis auf absehbare Haushaltsdefizite nicht nur die Vorauszahlungen nach dem Jahreswechsel in der Vorlage verankert hatte, sondern bereits einen Vorgriff auf die eigentliche Förderentscheidung vorsah. Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen entscheidet der Jugendhilfeausschuss jedoch „im Rahmen des von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Budgets“, welches dem Gremium jedoch erst nach dem Haushaltsbeschluss des Stadtrates bekannt sein wird. Somit ist die Verwaltung nur von dem derzeit bekannten Budget ausgegangen und hat umfangreiche Kürzungen und Streichungen vorgesehen, die der Ausschuss bestätigen sollte.
Mit seinem Beschluss hat der Jugendhilfeausschuss nunmehr die Vorauszahlungen ab 01.01.2025 ermöglicht, gleichzeitig jedoch die vorgeschlagenen Kürzungen nicht bestätigt. Im Beschlusstext heißt es dazu: „Der Jugendhilfeausschuss nimmt das Verfahren zur vorläufigen Anpassung der Förderung der Träger der freien Jugendhilfe 2025 gemäß Anlage 1 in der geänderten Fassung zur Kenntnis. Er beschließt die in den Anlagen aufgeführten monatlichen Vorauszahlungssummen als Basis der Vorauszahlung.“ Gleichzeitig erfolgt ein Hinweis auf die unzureichend geplante Ausstattung mit finanziellen Mitteln im Haushaltsplanentwurf, die es nicht ermöglichen wird, die Gesamtverantwortung des örtlichen öffentlichen Trägers nach § 79 SGB VIII gerecht zu werden. Der Jugendhilfeausschuss brachte seine Erwartung zum Ausdruck, dass der Stadtrat im Haushaltsbeschluss die Jugendhilfe bedarfsgerecht ausstattet. Mit einem Änderungsantrag versuchte die AfD-Fraktion Verschiebungen innerhalb der vorgesehenen Kürzungen vorzunehmen, die insbesondere Angebote der Jugendverbandsarbeit oder offensichtlich politisch unliebsame Angebote betrafen. Dieser Antrag fand ebenso keine Mehrheit, wie auch der Versuch, die Entscheidung zur Vorlage in den Stadtrat zu heben.
Oberbürgermeister Dirk Hilbert kündigte eine rechtliche Überprüfung einzelner Beschlusspunkte an. Sollte die Überprüfung Rechtsverstöße ergeben, dann wird der Oberbürgermeister lediglich den fraglichen Beschlusspunkten 9, 10 und 11, nicht jedoch dem ganzen Beschluss widersprechen. Die der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses zu Grunde liegende Beschlussempfehlung, der die Details zu entnehmen sind, finden Sie hier.
Sven Marschel gab im Namen der im Ausschuss vertretenen freien Träger eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten ab. Darin beschreiben die Ausschussmitglieder die Schwierigkeiten, die die Beschlussvorlage der Verwaltung mit sich bringen: „Aktuell befinden wir uns in einem Dilemma zwischen dem Kampf um den Erhalt für von Kürzung und Schließung bedrohten Leistungen und der Sicherheit der Finanzierung von Trägern zum Jahresbeginn.“ Die vollständige Erklärung finden Sie hier.
Der Jugendhilfeausschuss gab außerdem weiteren Beschlussvorlagen mehrheitlich seine Zustimmung:
- Anhörung zu Vorlagen der Stadtbezirke (2 Vorlagen)
- Schließung der kommunalen Kindertageseinrichtung Jessener Straße 40a in 01257 Dresden
- Schließung der kommunalen Kindertageseinrichtung Moritzburger Weg 67c in 01109 Dresden
- Mustervertrag zur Neufassung der Rahmenregelung für Vereinbarungen von Fachleistungsstunden nach § 77 SGB VIII i. V. m. § 17 Abs. 5 LJHG
- Kenntnisnahme Bericht „Bestandsaufnahme und Weiterentwicklung §12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit und Jugendinitiativen”
In jeweils 1. Lesung wurden Vorlagen der Jugendhilfeplanung eingebracht, sie beinhalten Planungsberichte zu den Stadträumen Blasewitz und Neustadt sowie zur außerschulischen Jugendbildung.
Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 09.01.2025 statt.
Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.
Carsten Schöne