
Der Jugendhilfeausschuss hat erneut das Verfahren zur Finanzierung von Maßnahmen der Jugendhilfe im Strafverfahren angepasst und der Förderung von Projekten in den Stadtbezirken zugestimmt.
Nachdem das Finanzierungsverfahren vor vier Jahren grundsätzlich auf eine Leistungsvergütung nach Fachleistungsstunden umgestellt wurde, ergaben sich aus der Erfahrung mit dem Verfahren weitere Anpassungsbedarfe, insbesondere hinsichtlich trägerspezifischer Abrechnungsparametern, die sich aus den individuellen Leistungen ergeben. Diesen Anpassungsbedarfen ist der Jugendhilfeausschuss einstimmig gefolgt.
In 1. Lesung wurde ein Antrag der CDU-Fraktion zur Förderung der Väterarbeit in Dresden eingebracht. Matthias Dietze betonte die Wichtigkeit spezifischer Angebote für Väter, die er in den Familienzentren verorten möchte. Für die weitere Behandlung des Antrages bat Carsten Schöne um Bereitstellung von Informationen zur Umsetzung bisheriger Beschlüsse zur Väterarbeit. So hatte der Jugendhilfeausschuss bereits in der vergangenen Förderperiode zusätzliche Mittel für die Implementierung von Väterangeboten in Familienzentren beschlossen, für eine Bewertung der Ergebnisse liegen noch keine ausreichenden Informationen vor.
In der Informations- und Fragerunde berichtete Jugendamtsleiterin Sylvia Lemm von der Umsetzung des Förderbeschlusses. So wurden zunächst die Bescheide für die Schulsozialarbeit erstellt, daran schlossen sich in den letzten Wochen die Bescheide für die Ferienmaßnahmen an. Seit dem 11.08.2025 arbeitet das Jugendamt nun an der Bescheiderstellung für die Einrichtungen und Dienste der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie angrenzender Bereiche, hier wurden die von Kürzung und Schließung betroffenen Angebote priorisiert. Dies bedeutet allerdings auch, dass weitere Wartezeiten für alle anderen Angebote entstehen. Zur Umsetzung des neuen Kontaktstundenmodells in den ambulanten erzieherischen Hilfen berichtete Lemm von Problemen und Fragen zur Umstellung des Systems sowie bei den Verhandlungen. Sie sicherte eine Beantwortung aller eingegangenen Fragen, die u. a. von der AG Hilfen zur Erziehung eingereicht wurden, zu.
Auf Anfrage des Stadtschülerrates zur weiteren Entwicklung und Planung der Schulsozialarbeit verwies die Verwaltung auf die derzeit in der Beratung befindlichen Beschlussvorlage zur Fortschreibung des regionalen Konzeptes für das Handlungsfeld.
Um Informationen zur Umsetzung des § 9a SGB VIII in Verbindung mit dem „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM)“ in Dresden bat Carsten Schöne, die Verwaltung sagte Informationen und einen Austausch hierzu zu. Auch eine Antwort auf die Anfrage von Björn Redmann zu mutmaßlichen Veränderungen in der Gewährung von erzieherischen Hilfen in Dresden wurde zugesagt.
Die Kinder- und Jugendbeauftragte Anke Lietzmann berichtet von der Umsetzung eines Kinderrechteprojektes in den Ferien. Inzwischen gibt es auch ein Angebot zu den Kinderrechten für den Vorschulbereich, welches allerdings eine große Nachfrage erfährt und somit ausgebucht ist. Auch für die Entwicklung der geplanten Bundesgartenschau in Dresden hat die Beauftragte ein Beteiligungsprojekt für Kinder und Jugendliche initiiert.
Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 04.09.2025 statt.
Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.
Carsten Schöne