Rathaus Dresden

Eingangs der Jugendhilfeausschusssitzung berichteten Dr. Peter Kühn und Tobias Heinemann zur Tätigkeit der Steuerungsgruppe im Bereich der Jugendhilfeplanung. Der 18. Bericht der Steuerungsgruppe informiert u. a. zur Prozesssteuerung in den weiteren Planungsprozessen.

Im anschließenden Austausch zog Anke Lietzmann die Zuständigkeit der Gruppe für die inhaltliche Gestaltung der Planungsprozesse und für die Priorisierung der Themen in Frage. Dies könne nur partizipativ mit den am Planungsprozess Beteiligten geschehen, so Lietzmann. Tobias Heinemann wies die Kritik zurück und entgegnete, dass dies geübte Praxis sei. Dr. Kühn informierte, dass die Projektschmiede Dresden gGmbH auch künftig die Planungskonferenzen planen, durchführen und begleiten wird, ein entsprechender Vertrag wird abgeschlossen.

In der Fragestunde legte Jan Güldemann Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung der Landesrichtlinie zur Schulsozialarbeit dar. So werden die von einigen Trägern geplanten Splittungen der Personalstellen und Verweis auf die Förderbedingungen des Landes abgelehnt. Hierzu führte Carsten Schöne aus, dass hierzu zwischen der Förderrichtlinie und den „Regelungen für die Antragsteller zur Umsetzung der Richtlinie“ Differenzen bestehen. Während die Richtlinie eine personelle Mindestausstattung von „0,75 VzÄ je Schule“ festlegt, beschreiben die o. g. Regelungen eine solche Ausstattung von „0,75 VzÄ je Schule und Fachkraft“. Schöne verwies darauf, dass lediglich die Richtlinie rechtsverbindlich ist und somit eine Anwendung der dortigen Regelungen Vorrang haben müssen. Jan Güldemann forderte die Verwaltung auf, im Sinne der Richtlinie und der der Träger zu agieren, was Jugendamtsleiter Claus Lippmann zusagte.

Dorothée Marth und Carsten Schöne baten die Verwaltung um eine schriftliche Information zur Perspektive der Projekte für schulverweigernde Jugendliche. Diese Information soll sowohl eine Bewertung der bisherigen Projekte wie auch eine Planungsaussage für künftige Angebote und deren Finanzierung beinhalten. Schöne dankte für die Beantwortung seiner Anfrage zur seit einem Jahr ausstehenden Beschlussvorlage zur Neuregelung der Fachleistungsstunden für ambulante Maßnahmen in den Hilfen zur Erziehung. Er bat jedoch um weitere Ausführungen und appellierte an die Verwaltung, die ambulanten Leistungen nicht isoliert zu betrachten, sondern deren Wirksamkeit im Gesamtportfolio der Erziehungshilfen zu bewerten. Eine Aussage zum konkreten Zeitpunkt der möglichen Beschlussfassung blieb die Verwaltung schuldig.

Der Ausschuss gab mehrheitlich einer kommunalen Komplementärfinanzierung des Mehrgenerationenhauses des „riesa efau“ mit einem Volumen von jährlich 10.000 Euro seine Zustimmung. Die Förderung erfolgt künftig über die Richtlinie des Sozialamtes, da das Projekt nicht der Jugendhilfe zuzuordnen ist, weder die mittlerweile vorgelegte Konzeption noch die Einschätzung des Jugendamtes lassen eine jugendhilfliche Relevanz der Einrichtung erkennen. Da der Jugendhilfeausschuss eine Förderung des Projektes unter Vorbehalt bereits befürwortet hatte und die Förderung im Sozialamt bislang nicht eingeplant werden konnte, werden die Mittel für 2017 und 2018 aus dem Förderfonds des Jugendamtes in den des Sozialamtes übertragen.

In erster Lesung brachte die Verwaltung drei weitere Vorlagen zur Bratung in den Jugendhilfeausschuss ein. Die Vorlage des Jugendamtes beinhaltet ein „Interessenbekundungsverfahren“, das künftig für Ausschreibungen von Angeboten in der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit und für die Auswahl von Trägern für diese Angebote beinhaltet. Damit soll ein verbindliches Verfahren möglichst dauerhaft eingeführt werden, das für Transparenz und Verfahrenssicherheit sorgen soll. Ausschussmitglieder kündigten bereits Änderungsbedarf an, da der Entwurf gegenwärtig lediglich die Verwaltungsperspektive beschreibt.

Die anderen beiden Vorlagen beinhalten einerseits die Betreibung einer neuen Kindertageseinrichtung in Dresden- Löbtau durch den Kinderschutzbund Dresden e. V. sowie die Aufnahme des Hortes der 147. Grundschule in den Bedarfsplan und die Betreibung durch die „Outlaw“ gGmbH. Beide Träger hatten sich an den Ausschreibungen zur Betreibung der Einrichtungen beworben und waren im bekannten Verfahren ausgewählt worden. Alle drei Vorlagen werden nun in den Unterausschüssen beraten und dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der Tagesordnungspunkt 4 (Neufassung der Polizeiverordnung) wurde wegen ausstehender Beratungen im Unterausschuss Planung vertagt.

Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 19.10.2017 statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Redaktion: Carsten Schöne


Die Tagesordnung im Überblick:

  • Kontrolle der Niederschrift vom 03.08.2017
  • Informationen/Fragestunde
    – Bericht Steuerungsgruppe
  • Mehrgenerationenhaus des Trägers riesa efau Kultur Forum Dresden (V1732/17)
  • Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden als Kreispolizeibehörde zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Dresden (PolVO Sicherheit und Ordnung) (V1644/17)
  • Interessenbekundungsverfahren für Leistungen der Förderung der freien Jugendhilfe nach § 74 SGB VIII für Leistungen nach den §§ 11,13,14 und 16 SGB VIII (V1854/17 – 1. Lesung)
  • Betreibung der Kindertageseinrichtung Malterstraße 16 in 01159 Dresden durch den freien Träger Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Dresden e. V. (V1826/17 – 1. Lesung)
  • Aufnahme der Kindertageseinrichtung, Hort an der 147. Grundschule, Döbelner Straße 6 in 01127 Dresden in den Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2017/2018 und Betreibung durch den Träger Outlaw gGmbH (V1832/17 – 1. Lesung)
  • Berichte aus den Unterausschüssen
  • Informationen (nicht öffentlich)