Rathaus Dresden

Der Jugendhilfeausschuss hat die Fortführung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Feuerwehr Cossebaude beschlossen, nachdem die Ortschaft die ursprüngliche Einstellung des Angebotes mit Verweis auf den Eingemeindungsvertrag kritisiert hatte.

Die Verwaltung des Jugendamtes hatte hierfür die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens vorgesehen, um einen neuen Träger für das Angebot in Cossebaude zu suchen. Dem folgte der Ausschuss jedoch nicht, sondern beschloss die Fortführung des Angebotes in der bisherigen Trägerschaft. Allerdings erhält der Träger die Auflage, eine konzeptionelle Neuorientierung vorzunehmen und diese im kommenden Jahr dem Jugendhilfeausschuss vorzustellen. Die ursprünglich geplante Erweiterung des mobilen Angebotes „Westhangmobil“ der Treberhilfe nach Cossebaude entfällt mit dieser Entscheidung.

In der Informations- und Fragestunde informierte Jugendamtsleiterin Sylvia Lemm zu den Auswirkungen der Ende September erlassenen Haushaltssperre. Die Sperre, die ab 2026 gelten soll, hat nach Einschätzung des Jugendamtes keine Auswirkungen auf die Finanzierung der unterschiedlichen Leistungen in der Jugendhilfe. Die Förderung von Angeboten der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit ist als gesetzliche Pflichtaufgabe mit Ermessensbindung nicht den so genannten „freiwilligen Aufgaben“ zuzuordnen, somit entfalte die Sperre hier keine Wirkung. Insofern könnten selbst die einjährig geförderten Angebote wie z. B. Schulsozialarbeit und Jugendverbandsarbeit eher gelassen auf die Haushaltssperre blicken, so Lemm. Jedoch wir die Verwaltung des Jugendamtes selbst betroffen sein, eine Sperre auf alle Sachaufwendungen im Umfang von 50 Prozent wird sich u. a. bei Dienstreisen, Fortbildungen und Büroaufwendungen niederschlagen.

Carsten Schöne gab einen Zwischenbericht zum vom Jugendhilfeausschuss an den Stadtrat gerichteten Antrag zur Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für die Förderung der Jugendarbeit. Nach der Einbringung in den federführenden Finanzausschuss wurde der Antrag in die Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte verwiesen. In den betroffenen Stadtteilen bzw. Ortschaften erfolgt nach Einbringung des Antrages eine Beschlussempfehlung an den Finanzausschuss. Der Jugendhilfeausschuss hatte seinen stellvertretenden Vorsitzenden mit der Einbringung des Antrages in den Stadtratsgremien beauftragt, nach einem Beschluss vom 30.10.2025 wird dies im Stadtbezirksbeirat Leuben vertretungsweise Peter Miersch übernehmen.

Auf Anfrage räumte die Verwaltung ein, dass die Erstellung der Zuwendungsbescheide noch immer nicht abgeschlossen sei, zusätzlicher Arbeitsaufwand für die Nachanträge und die Sommerferien hätten zu Verzögerungen geführt. Über die Nachanträge soll in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.11.2025, über die Förderung einjähriger Projekte in 2026 in einer Sondersitzung am 17.12.2025 entschieden werden.

Der Ausschuss gab einstimmig zwei Vorlagen aus dem Stadtbezirksbeirat Prohlis seine Zustimmung, jeweils mehrheitlich folgte das Gremium folgenden Beschlussvorlagen:

  • Zuschüsse für Anschaffungen und Baumaßnahmen in Kindertageseinrichtungen
  • Planungsbericht Stadtteil Dresden-Neustadt (Stadtraum 3).

Eine Petition zum Erhalt des „KiBo“ in Dresden-Löbtau nahm der Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis, aus seiner Sicht konnte der Petition bereits durch die Förderentscheidung zugunsten des Projektes abgeholfen werden, die abschließende Entscheidung liegt beim Stadtrat.

Zwei weitere Beratungsgegenstände wurden erneut vertagt: der Antrag zur Förderung der Väterarbeit sowie der Planungsbericht zur Schulsozialarbeit. Beide Dokumente konnten im Unterausschuss Planung och nicht abschließend beraten werden.

Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 27.11.2025 statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Carsten Schöne