Eingangs der gestrigen Sitzung wurde Anke Lietzmann von den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses mit herzlichen Dankesworten für ihr Engagement verabschiedet. Sie gehörte dem Gremium insgesamt reichlich 14 Jahre an und beendet ihre Tätigkeit auf eigenen Wunsch. Wie Jugendamtsleiter Claus Lippmann ausführte, waren Anke Lietzmann insbesondere die Themen Beteiligung und Jugendhilfeplanung sehr wichtig, für die sie sich stets mit Nachdruck und Hartnäckigkeit engagierte. Anke Lietzmann forderte die Ausschussmitglieder auf, genau an diesen Themen und der Arbeit der Arbeitsgemeinschaften konsequent dranzubleiben.

Der Stadtrat hat mit der Wahl von Peter Streubel bereits die Nachfolge Lietzmanns ab Dezember 2017 beschlossen. Streubel wurde dann auch als Mitglied in den Unterausschuss „Planung“ gewählt, den stellvertretenden Vorsitz in diesem Unterausschuss nimmt künftig Melanie Hörenz-Pissang wahr.

Ein eingereichter Eilantrag zur Sicherung der Angebote und Leistungen für schulverweigernde Kinder und Jugendliche wurde wegen “fehlender Eilbedürftigkeit” nicht zugelassen, dieser steht nun auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses.

In der Informations- und Fragestunde warb Claus Lippmann für das Amt der Jugendschöffen, die im kommenden Jahr neu zu wählen sind. Roland Wirlitzsch berichtete in diesem Zusammenhang, das weniger Schöffen als bisher benötigt werden, da deutliche Rückgänge in der Jugendkriminalität zu verzeichnen sind, was er auch auf die zahlreichen präventiven und intervenierenden Angebote der Jugendgerichtshilfe Dresden zurückführt. Etwa 150 Jugendschöffen sollen gewählt werden. Informationen hierzu stellt die Stadt unter www.dresden.de/wahlen zur Verfügung.

Zum Stand der Widerspruchsbearbeitung informierte der Amtsleiter, dass von 20 eingegangenen Widersprüchen im Förderverfahren sich noch sechs in Bearbeitung befinden. Die Widerspruchsbearbeitung findet entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsberichtes nicht mehr in der die Förderung bewilligenden Abteilung statt und wurde der Verwaltungsabteilung des Jugendamtes übertragen. Die Widerspruchsverfahren sollen innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen werden.

Das inzwischen vom Forschungszentrum der Evangelischen Hochschule Dresden vorgelegte Konzept für sozialräumliche präventive Maßnahmen soll im Unterausschuss „Planung“ vorgestellt und diskutiert werden. Ein gestern eingereichter Antrag mehrerer Stadtratsfraktionen soll die Umsetzung eines solchen Konzeptes konkretisieren. Dieser Antrag wird voraussichtlich am 11.01.2018 beraten.

Zur Beantwortung von Anfragen Anke Lietzmanns zu den Abschiebeverfahren für Geflüchtete hatte das Jugendamt einen Referatsleiter aus dem Innenministerium eingeladen, der Rechtsgrundlagen und Verfahren der Abschiebungen sowie die beteiligten Institutionen detailliert darstellte. Zum eigentlich Kern der Anfragen, nämlich ob und in welcher Weise in diesen Verfahren auf mögliche Kindeswohlgefährdungen reagiert werde, konnte wenig gesagt werden. Man achte lediglich darauf, bei Kindern unter drei Jahren nur kurzzeitige Trennungen von den Eltern vorzunehmen. Die Jugendämter seien jedoch bislang nicht aktiv einbezogen. Ein Antrag Anke Lietzmanns fordert die Verwaltung zu entsprechenden Schritten auf, die eine Gewährung des Kindeswohls sicherstellen. Der Antrag liegt dem Jugendhilfeausschuss nach dem Jahreswechsel zur Beratung vor.

Tina Siebeneicher bat die Verwaltung um Informationen zur Form der geplanten Mitwirkung des Jugendhilfeausschusses an der Auswahl der / des Kinderbeauftragten.

Juliana Schneider hinterfragte eine Kampagne des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen zur Gewinnung von Fachkräften. Die Betriebsleiterin Sabine Bibas erläuterte, dass die Postkartenaktion lediglich 1.500  Euro Kosten verursacht habe und dass es selbstverständlich jedem Träger – also auch dem Eigenbetrieb – frei stehe, in unterschiedlicher Weise um Fachkräfte zu werben. Weitere Wortbeiträge verdeutlichten die schwierige Personalsituation, die Gewinnung von Fachkräften stellt eine große Herausforderung für alle Träger dar. Daher warb Carsten Schöne für die Entwicklung einer gemeinsamen, trägerübergreifenden Strategie für die Gewinnung von Fachkräften.

Im weiteren Verlauf der Ausschusssitzung wurde die Vorlage zum Planungsrahmen der Dresdner Kinder- und Jugendhilfe mehrheitlich mit einigen Änderungen beschlossen. Die im Vorfeld teilweise heftig diskutierte Neustrukturierung der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII wurde im Konzept zunächst nicht verändert, sie tritt jedoch erst zum 01.01.2019 in Kraft. Bis dahin besteht die Möglichkeit, noch Änderungsvorschläge zu unterbreiten und diese dem Jugendhilfeausschuss zur Beratung vorzulegen.

Der Jugendhilfeausschuss beschloss außerdem die Förderung freier Träger, die über Nachanträge einen Mehrbedarf angemeldet hatten. Die Angebote der Schulsozialarbeit können ihre Arbeit im kommenden Jahr fortsetzen, deren Förderung beschloss der Jugendhilfeausschuss ebenfalls. Der Beschluss beinhaltet auch jene Projekte, die bislang über das Programm „Chancengerechte Bildung“ finanziert wurden, diese werden nun in die Förderung nach der Landesrichtlinie Schulsozialarbeit übergeleitet.

Auch einer neuen Richtlinie zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege gab  der Jugendhilfeausschuss unter Berücksichtigung eines Ergänzungsantrages ebenfalls seine Zustimmung, die abschließende Beschlussfassung liegt beim Stadtrat.

Ein Antrag der CDU-Fraktion befasst sich mit den Verwaltungsverfahren zur Förderung von unterschiedlichen Trägern, Maßnahmen und Angeboten. Gleichzeitig soll auch die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes gestärkt werden, man beruft sich in der Antragsbegründung auf vermeintliche Fälle, in denen freie Träger eine Prüfung verweigert hätten. Dies versuchte Carsten Schöne erneut richtig zu stellen. Er begrüßte den Antrag hinsichtlich seiner grundsätzlichen Ausrichtung, bat jedoch die Verwaltung, vor der Beratung in den Unterausschüssen um Darlegung der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen für die Zuwendungsverfahren und für die Arbeit des Rechnungsprüfungsamtes. Schließlich kann niemand Interesse an einem Beschluss haben, der nichts rechtssicher umgesetzt werden kann, was für die Einreicher auch von Daniela Walter bestätigt wurde.

Die Vorlage zur Neufassung der Polizeiverordnung wurde erneut vertagt.

Die nächste planmäßige Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 11.01.2018 statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Redaktion: Carsten Schöne


Die Tagesordnung im Überblick:

  1. Kontrolle der Niederschrift vom 19.10.2017
  2. Umbesetzung und stellvertretender Vorsitz des Unterausschusses Planung
  3. Informationen/Fragestunde
  4. Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden als Kreispolizeibehörde zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Dresden (PolVO Sicherheit und Ordnung – V1644/17)
  5. Planungsrahmen der Kinder- und Jugendhilfe in Dresden: Allgemeiner Teil (Teil I); Übergreifende Themen (Teil II) (V1772/17)
  6. Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 2017 – Nachanträge 2017 (V2012/17)
  7. Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Landeshauptstadt Dresden (Richtlinie Kindertagespflege 2018 – V1931/17)
  8. Optimierung der Prüfung und Abrechnung von Fördermittelausreichungen (A0372/17)
  9. Förderung von Angeboten der Schulsozialarbeit in 2018 (A0378/17)
  10. Berichte aus den Unterausschüssen
  11. Informationen (nicht öffentlich)