Quelle: Sächsische Zeitung

Bildquelle: © pixabay.de

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Die “Sächsische Zeitung” (SZ) veröffentlichte in Ihrer Ausgabe vom 22.01.2015 eine Kritik der AfD-Fraktion im Dresdner Stadtrat zur Mittelvergabe im Jugendhilfeausschuss. Grundlage des Beitrages bildete offenbar eine Pressemitteilung der AfD-Fraktion. Diese Mitteilung unterstellt den Vertretern freier Träger der Jugendhilfe im Jugendhilfeausschuss eine “Selbstbedienungsmentalität” und Ausschussmitglied Gordon Engler (AfD) greift einzelne Träger undifferenziert an. Engler stellt gleichzeitig Trägervertreter unter Verdacht, die dem Jugendhilfeausschuss zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gar nicht als stimmberechtigtes Mitglied angehört bzw. als stellvertretende Ausschussmitglieder an den Entscheidungen gar nicht mitgewirkt haben (z. B. Kindervereinigung Dresden, Caritas-Verband, Conni e. V.).

Zum Thema Befangenheit hatte sich Engler im Dezember mit einer Anfrage an Oberbürgermeisterin Helma Orosz gewandt, die in ihrer Antwort differenziert auf die Rechtsgrundlagen und kommunales Regelwerk zu möglichen Befangenheiten eingeht. Der Gesetzgeber hat die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses als kommunales Gremium im Sinne der Ermöglichung von Beteiligung und fachgerechten Entscheidungen so definiert, dass auch freie Träger der Jugendhilfe an den kommunalen Entscheidungen mitwirken können (vgl. § 71 SGB VIII).

Insbesondere wenn um die Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit geht, sind natürlich jene Ausschussmitglieder befangen, die aus den Entscheidungen einen unmittelbaren Nutzen ziehen. Im Dresdner Jugendhilfeausschuss gibt es hierzu eine gelebte Kultur, nach der die Ausschussmitglieder ihre Befangenheiten jeweils anzeigen und dann an der Beratung bzw. Abstimmung nicht teilnehmen. Bei nichtöffentlichen Sitzungen der Unterausschüsse nehmen die betreffenden Ausschussmitglieder nicht an der Beratung teil, sie verlassenden Raum. Bei öffentlichen Sitzungen dürfen sie die Beratung als Zuhörende verfolgen, nehmen aber nicht an der Abstimmung teil. Die erklärten Befangenheiten sind nachvollziehbar bei jeder Beschlussfassung protokollarisch dokumentiert. In den zurückliegenden Jahren gab es mit Tilo Kießling (Die Linke) lediglich einen Fall vermuteter Befangenheit, der zwischenzeitlich vom Verwaltungsgericht dahingehend bewertet wurde, dass diese Befangenheit Kießlings damals nicht gegeben war.

Mit Blick auf die der Förderung zu Grunde liegenden Verwaltungsvorschrift des Jugendamtes Dresden sei klargestellt, dass “Zuwendungen für Leistungen der Jugendhilfe” gemäß den Regelungen der §§ 11 bis 14 und 16 gewährt werden können. Diese Leistungen werden i. d. R. von anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe erbracht, die ihrerseits die Angebote mit einem angemessenen Eigenanteil mitfinanzieren. Mithin dient die Förderung in diesem Leistungsbereich nicht der Finanzierung der Träger, sondern der von den Trägern erbrachten Leistungen bzw. den von ihnen betriebenen Projekten. Ausgehend vom im SGB VIII verankerten Subsidiaritätsprinzip erbringen die freien Träger die Leistungen im Auftrag des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe (Jugendamt), der hierfür die entsprechenden Mittel bereitzustellen hat. Finanzierungsmodelle im Zuschussbereich sind so aufgestellt, dass aus dieser Förderung keine Gewinne für den Träger des Angebotes zu erzielen sind. Ggf. erlangte Einnahmen innerhalb der Projekte fließen als Eigenanteil in die Gesamtfinanzierung der Projekte ein.

Als Mitglied des Dresdner Jugendhilfeausschusses weise ich Vorwürfe, die den Jugendhilfeausschuss als “Selbstbedienungsladen der freien Träger” diskreditieren, entschieden zurück. Im Jugendhilfeausschuss geht es darum, gemeinsam die Aufwachs- und Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und Familien in Dresden förderlich zu gestalten, was die Schaffung, Erhaltung und Weiterentwicklung geeigneter Rahmenbedingungen bei den Leistungserbringern einschließt. Eine Kriminalisierung der an diesen Prozessen beteiligten VertreterInnen freier Träger der Jugendhilfe ist hierfür wenig dienlich. Daher stehe ich Herrn Engler gern für einen Austausch zur Arbeit des Jugendhilfeausschusses zur Verfügung.

 

Carsten Schöne
Mitglied des Jugendhilfeausschusses Dresden für den Paritätischen Wohlfahrtsverband Sachsen

 

PS: Differenzierte Hinweise zur Arbeit von Jugendhilfeausschüssen finden sich in der Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbandes.