calendar_29-01-15Der Jugendhilfeausschuss befasste sich am 29.01.2015 erneut mit der Situation der Dresdner Jugendwerkstätten, von denen drei durch versagte Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) vor dem Aus stehen. Der Ausschuss hatte bereits im Dezember einer Überbrückungsfinanzierung bis Ende Januar 2015 zugestimmt, verband dies jedoch mit dem Auftrag, erneute Verhandlungen mit dem Sozialministerium und der, die ESF-Mittel verwaltenden, Sächsischen Aufbaubank (SAB) zu führen. Die Ergebnisse aus diesen Verhandlungen geben wenig Anlass zur Hoffnung, dass die drei Dresdner Projekte fortgeführt werden können. Annerose Beier (SUFW, Träger der Werkstatt “mc mampf”) stellte ausführlich die Arbeit der Werkstätten und warb für eine Weiterfinanzierung aus kommunalen Mitteln.

Die sich anschließende Debatte bestätigte einerseits, dass man am Fortbestand der Angebote der Jugendwerkstätten großes Interesse hat, andererseits wurde verdeutlicht, dass eine vollständige Übernahme der Kosten aus kommunalen Haushaltsmitteln nicht möglich sei. Der Stadtrat hatte den Fonds zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit um 3 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt, die zusätzlichen Mittel sollen voraussichtlich jedoch im Ergebnis der Jugendhilfeplanungsprozesse für Neu- und Weiterentwicklung anderer Bedarfe verwendet werden. Der finanzielle Aufwand zum Erhalt aller Jugendwerkstätten beträgt für das gesamte Jahr etwa 800.000 Euro und würde somit nahezu ein Drittel der zusätzlichen Mittel vertilgen.

Die Suche nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten führte zu einem Antrag von vier Ausschussmitgliedern, der eine konzeptionelle Neuausrichtung der Angebote vorsieht und ein Finanzierungskonzept im Bereich der Hilfen zur Erziehung (Basis: § 27 i. V. m. § 13 SGB VIII) anregt. Wie Carsten Schöne ausführte, ermöglicht ein solches verändertes Finanzierungs- und Angebotskonzept eine Verstetigung der Arbeit der Werkstätten und macht sie gleichzeitig unabhängig von zumeist zeitlich befristeten Förderprogrammen. “Ein lückenloser Übergang wird mit Sicherheit nicht gelingen, jedoch eröffnet die Neuausrichtung eine langfristige Perspektive für die Arbeit der Jugendwerkstätten”, so Schöne. Jugendamtsleiter Claus Lippmann äußerte Bedenken zu diesem Modell, die aber offenbar eher fiskalische als fachliche Hintergründe haben.

Tilo Kießling erläuterte, dass es in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich sei, eine nachhaltige und befriedigende Lösung zu finden. Der Jugendhilfeausschuss sicherte den drei betroffenen Jugendwerkstätten per Beschluss eine Fortsetzung der Übergangsfinanzierung bis zum 31.03.2015 zu. In dieser Zeit können die Träger für das wahrscheinliche Ende der bisherigen Tätigkeit entsprechende Schritte vollziehen. Dem Antrag auf konzeptionelle Neuausrichtung gab der Jugendhilfeausschuss ebenfalls mit deutlicher Mehrheit seine Zustimmung, das Jugendamt muss bis zum 28.02.2015 erste Aushandlungsergebnisse vorlegen.

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragte ferner den Unterausschuss Förderung mit der Erarbeitung von Fördervorschlägen und Förderstrategien für 2015 und 2016. Vorgesehen ist derzeit ein zweistufiges Verfahren, in dem zunächst über alle vorliegenden Anträge befunden wird. Gleichzeitig sollen die im letzten Jahr vorgenommenen Arbeitszeitreduzierungen aufgehoben werden. Für diese Gegenstände strebt der Jugendhilfeausschuss eine Beschlussfassung am 05.03.2015 an, so dass die Förderbeschlüsse spätestens zum 01.04.2015 umgesetzt werden können. In einer zweiten Stufe wird sich der Unterausschuss Förderung mit weiteren Bedarfen befassen, die dann aus den zusätzlich vom Stadtrat bereitgestellten Mitteln finanziert werden können. Auch hierfür muss zunächst eine Strategie entwickelt werden, die sich vor allem an den im Planungsprozess bislang ermittelten Bedarfen orientieren wird.

 

Der Jugendhilfeausschuss verabschiedete in einem weiteren Tagesordnungspunkt eine Mustervereinbarung für die Kindertagespflege. Vorausgegangen war dem eine Debatte, die sich jedoch weniger an den Inhalten der Vereinbarung selbst, als vielmehr an einem Verfahrensvorschlag zur Kontrolle der abgeschlossenen Vereinbarungen erhitzte. Demnach sollten mit einem so genannten “Gremienvorbehalt” alle Vereinbarungen mit Abweichungen vom Muster dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt werden. Der Jugendhilfeausschuss folgte dem in seinem Beschluss nicht, verankerte aber eine quartalsweise Berichterstattung zu den abgeschlossenen Vereinbarungen durch die Verwaltung und räumte eine Befassung des Jugendhilfeausschusses mit jenen Vereinbarungen ein, bei denen im Zuge der Verhandlung keine Einigung zwischen Verwaltung und Tagespflegeperson erzielt werden konnte. Die Mustervereinbarung wird nun dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.

 

Evelin Hipke – Schulz stellte dem Jugendhilfeausschuss den 2. Kinderschutzbericht vor, der in den nächsten Wochen in den Unterausschüssen und anschließend im Jugendhilfeausschuss behandelt wird. Jens Hoffsommer bat in Vorbereitung der weiteren Behandlung um konzeptionelle Aussagen zum Kinderschutz, in dem er eine “zunehmende Medizinisierung der frühen Hilfen” wahrgenommen hat. Carsten Schöne bat um Informationen zur künftigen Finanzierung, da ein zur Finanzierung der Arbeit genutztes Förderprogramm des Bundes zunächst bis Ende 2015 befristet ist und somit für das Jahr 2016 eine Finanzierungslücke in Höhe von 370.000 Euro droht, sollte das Bundesprogramm nicht fortgesetzt werden. Ferner soll die Verwaltung darlegen, ob und in welcher Form der öffentliche Träger über in Beschwerdemanagement in dem sensiblen Bereich der Kindeswohlgefährdung verfügt. Auch um eine Darstellung der Vereinbarungen zum § 8a SGB VIII mit Institutionen, die von der gesetzlichen Vereinbarungspflicht nicht betroffen sind, wie staatliche Institutionen, bat Schöne.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschloss einen weiteren Nachschlag zur Finanzierung erzieherischer Hilfen für 2014 in Höhe von knapp 2 Millionen Euro. Außerdem verständigte er sich über ein Wahlverfahren für die nach der neuen Hauptsatzung möglichen 2. StellvertreterInnen der Ausschussmitglieder, eine Regelung, die jedoch nur für die Stadträte bedeutsam ist, da bei den freien Trägern das gebräuchliche Vorschlagsprinzip unberührt bleibt.

Die Leiterin des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen, Sabine Bibas, informierte über eine Neufassung des Leitbildes des städtischen Eigenbetriebes. Dies Leitbild entstand in einem Beteiligungsprozess innerhalb des Betriebes und wurde auf der Website der Landeshauptstadt veröffentlicht. Ferner berichtete Bibas von einer erstmals durchgeführten gemeinsamen Tagung von Schulhorten und Grundschulen, die sich auf einen gemeinsamen Leitfaden zur Zusammenarbeit verständigten.

 

Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 05.03.2015, 18.00 Uhr im Festsaal des Stadtmuseums statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Redaktion: Carsten Schöne

 

Die Tagesordnung im Überblick:

  1. Kontrolle der Niederschrift vom 18. Dezember 2014
  2. Informationen/Fragestunde
  3. Sachstand zur Fortführung der Finanzierung der Jugendwerkstätten durch die SAB
  4. Zweite überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Finanzierung von Leistungen und Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe im Bereich der erzieherischen Hilfen – Download der Vorlage
  5. Dresdner Kinderschutzbericht 2014 (Planungsbericht) – Download der Vorlage
  6. Besetzung der zweiten Vertreterinnen oder Vertreter der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses – Download der Vorlage
  7. Mustervereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Dresden und den Kindertagespflegepersonen – Download der Vorlage
  8. Berichte aus den Unterausschüssen
  9. Informationen (nicht öffentlich)
  10. Förderung 2015 – 2016 – Download des Antrages
  11. Erhöhung des Förderetats zur Förderung der Träger der freien Jugendhilfe im Bereich der fachlich befürworteten Personalstellen zu 100 Prozent  – Download des Antrages