Die Förderung von Angeboten freier Träger der Jugendhilfe war einziger Gegenstand der gestrigen Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses. Der Ausschuss ermöglicht mit seinen gestrigen Beschlüssen die Fortführung der bislang bestehenden Angebote in der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit sowie in der Jugendverbandsarbeit. Mit dem Beschluss wurden Reduzierungen in der Personalausstattung aus dem Vorjahr zurückgenommen. Gleichzeitig gab der Ausschuss grünes Licht für einzelne neue Angebote und verbesserte für einige Projekte die Personal- und Sachausstattung. Gegenstand des Beschlusses ist ferner die Bildung verschiedener Budgets, über die neben Angeboten der Jugendberufshilfe und der Jugendgerichtshilfe auch weitere neue Maßnahmen sowie Strukturverbesserungen finanziert werden können. Für alle Träger, die eine Zweijahresförderung beantragt haben, besteht nun eine Planungssicherheit für 2015 und 2016, da diese Träger für zwei Jahre gefördert werden. Dies trifft nicht zu für Angebote im Bereich der Jugendverbandsarbeit, die jährlich zu beantragen sind. Continue Reading