Der Dresdner Jugendhilfeausschuss beschloss gestern die Förderung von Bau- und Erhaltungsmaßnahmen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit.

Nicht alle Anträge konnten unmittelbar bedient werden, eine größere Baumaßnahme am Jugendhaus „InterWall“ der Lebenshilfe Dresden wurde zur erneuten Beratung in den Unterausschuss Förderung zurückverwiesen. Der Träger hatte im laufenden Verfahren eine Verdoppelung des Sanierungsbedarfs angezeigt, deren Hintergründe sich den Ausschussmitgliedern nicht erschloss. Carsten Schöne führte aus, dass das Objekt vor etwa 15 Jahren eine Generalsanierung erfahren hat. Dass nun jährlich zwischen 25.000 und 30.000 Euro Sanierungsbedarf besteht, sei nicht nachvollziehbar. Patrick Schreiber kritisierte, dass die Verwaltung zum Inhalt der einzelnen Baumaßnahmen nicht aussagefähig sei und mahnte eine Qualifizierung an. Zwei Baumaßnahmen waren vom Unterausschuss unter den Vorbehalt einer Bedarfsaussage in der Jugendhilfeplanungskonferenz gestellt worden. Da es sich jedoch bei der geplanten Maßnahme auf dem Waldspielplatz im Albertpark vorwiegend um Reparaturen an bestehenden Spielgeräten handelt, wurde die Förderung auf Antrag Carsten Schönes beschlossen. Eine Maßnahme auf dem Kinder- Jugendbauernhof Nickern dagegen soll erst einer planerischen Bewertung unterzogen werfen, sie wurde zurückgestellt. Alle weiteren Anträge wurden mit einer Ausnahme befürwortend beschlossen. Die einzige Ablehnung bezog sich auf den Bau eines Grills im Jugendhaus „InterWall“, der schon im Vorjahr mit dem Hinweis auf eine mögliche Umsetzung in Eigenleistung abgelehnt worden war.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschloss im zweiten Anlauf nun auch über die Vergabe eines Angebotes der Schulsozialarbeit in einer Gorbitzer Grundschule. Die Auswahl war im Unterausschuss Planung entsprechend knapp ausgefallen, die Mehrheit der Unterausschussmitglieder stimmte zu Gunsten der Kindervereinigung Dresden, während die Jugendamtsverwaltung und die Sächsische Bildungsagentur, die ebenfalls im Verfahren mit einem Stimmrecht ausgestattet waren, sich für die Lebenshilfe Dresden entschieden. Ein Änderungsantrag zu Gunsten der Kindervereinigung von Anja Stephan fand nicht die erforderliche Mehrheit im Ausschuss, so dass nun die Lebenshilfe Dresden den Zuschlag erhält.

 

In der Informations- und Fragerunde gab es erneut keine Informationen der Verwaltung, die auch keine schriftlichen Informationen vorlegte. Anja Stephan erkundigte sich nach dem Stand der Entwicklung einer „Jugendberufsagentur“, worauf Sozialbürgermeisterin Dr. Kris Kaufmann erläuterte, dass die Einrichtung eines „Jugendberatungszentrums“ in Kooperation von Arbeitsagentur, Jobcenter und Jugendamt  kurz vor dem Abschluss stünde.

Patrick Schreiber informierte über die Notwendigkeit einer befürwortenden Stellungnahme und einer Finanzierungszusage für die Fortführung des Mehrgenerationenhauses des „Riesa efau“ in der Friedrichstadt. Die Verwaltung stellte eine solche Stellungnahme in Aussicht, die dennoch unter einem Haushaltsvorbehalt steht, da keine Beschlusslage hierzu besteht.

Anett Dahl informierte über das fragwürdige Vorgehen der städtischen Immobilienverwaltung, die ohne Ankündigung oder Rücksprache mit dem Jugendamt den Mietvertrag des Jugendclubs Pappritz gekündigt hatte. Oberbürgermeister Dirk Hilbert ist der Vorgang bekannt und sagte eine kurzfristige Klärung des Sachverhaltes zu.

Außerdem unterrichtete Dahl den Ausschuss, dass das beauftragte Konzept zur Demokratieförderung von Stadtjugendring und Kulturbüro Dresden bis zum Herbst vorliegen kann, allerdings sei noch keine Vereinbarung zwischen beiden Trägern und dem Jugendamt zustande gekommen.

Auf Anfrage von Anja Stephan sagte Hilbert eine Vorstellung der Haushaltsansätze für den Bereich der Jugendhilfe im Jugendhilfeausschuss nach Abschluss verwaltungsinterner Haushaltsberatungen zu.

Carsten Schöne verwies auf eine Gefährdung des Projektes „Bildungspatenschaften“ in Trägerschaft des Ausländerrates Dresden e. V., dem ab kommendem Jahr voraussichtlich keine Landesförderung mehr zur Verfügung stehen wird und bat die Ausschussmitglieder um ein gemeinsames Engagement zur Sicherung dieses Projektes.

Schöne bat die Verwaltung um eine schriftliche Darlegung der rechtlichen und inhaltlichen Einordnung der so genannten „Gastfamilien“, bei denen derzeit unbegleitete minderjährige AusländerInnen untergebracht werden.

Ferner machte er auch ein Finanzierungsproblem im Bereich der stationären Jugendhilfe hinsichtlich der Verpflegung der Kinder und Jugendlichen aufmerksam. Die derzeit gültige Verpflegungskostenpauschale von 5,32 Euro decke den Aufwand vor allem dann nicht, wenn die jungen Menschen eine Mahlzeit in Schule oder Kita einnehmen, da die dort entstehenden Kosten den Anteil für die Mittagsverpflegung in der Gesamtpauschale deutlich übersteigen. Entsprechend den Empfehlungen stünden für das Mittagessen lediglich 2,13 Euro zur Verfügung, für die man in Kita oder Schule kein essen bekommt. Nach Schönes Aussagen lässt sich die Verwaltung des Jugendamtes nicht auf die gesetzlich geregelte Möglichkeit ein, diese Differenz in den Kostensatzvereinbarungen zu verankern, so dass die Träger derzeit die Kosten aus eigenen Mitteln bestreiten müssen. Jugendamtsleiter Claus Lippmann sagte eine Überprüfung dieser Praxis zu.

Abschließend wurde ein Antrag mehrerer Ausschussmitglieder zur „Neufassung der Rahmenregelungen für Vereinbarungen zu Fachleistungsstunden gemäß § 77 SGB VIII“ eingebracht, der in der Junisitzung des Jugendhilfeausschusses beraten wird.

Die nächste reguläre Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 09.06.2016 statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Redaktion: Carsten Schöne

Die Tagesordnung im Überblick:

  1. Kontrolle der Niederschrift vom 24. März 2016
  2. Informationen/Fragestunde
  3. Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe – Prioritätenliste von baulichen Maßnahmen bzw. Erhaltungsmaßnahmen 2016 (V0987/16)
  4. Auswahlentscheidung bezüglich der eingegangenen Angebote zur Ausschreibung gemäß Antrag A0177/16 – Beschlusspunkt 2 aus dem Antrag A0209/16  bzw. A0210/16
  5. Berichte aus den Unterausschüssen
  6. Informationen (nicht öffentlich)