Mit einer weiteren personellen Aufstockung in drei Jugendhäusern unterstrich der Dresdner Jugendhilfeausschuss gestern sein Interesse an der Mitwirkung der offenen Jugendarbeit bei der Integration von geflüchteten und asylsuchenden jungen Menschen. So werden die bereits im Frühjahr bewilligten Teilzeitstellen im Jugendtreff „Spike“ und im Kinder- und Jugendhaus Gorbitz auf Vollzeitstellen aufgestockt. Darüber hinaus erhält auch das Jugendhaus Prohlis eine personelle Verstärkung, hier wurde eine Dreiviertelstelle bewilligt. Die Stellen werden an allen drei Standorten zunächst bis zum Jahresende gefördert.
In der Informations- und Fragerunde berichteten Martina Greif und Dr. Peter Kühn aus der Steuerungsgruppe zur Jugendhilfeplanung. Gegenstand des Berichtes, waren Ausführungen zu den durchgeführten Planungskonferenzen und Informationen zu den bevorstehenden Aktivitäten im Planungsprozess. Außerdem erfolgt derzeit eine Befassung mit der künftigen Ausgestaltung jeglicher Jugendhilfeplanungsprozesse, hier entwickelt das zuständige Sachgebiet im Jugendamt derzeit ein Konzept, das später vom Jugendhilfeausschuss beschlossen werden soll. Zuvor sollen zunächst einige grundsätzliche Dinge beraten werden, hierzu gehören u. a. eine Anpassung des Sachberichtswesens und der so genannten Fachstandards sowie eine Neustrukturierung der in Dresden bestehenden etwa 30 Fach-Arbeitsgemeinschaften und Stadtteilrunden nach § 78 SGB VIII. Zu letztgenanntem Thema findet am 06.09.2016 ab 10.00 Uhr im Festsaal des Rathauses eine Veranstaltung statt, in der das Jugendamt sein Konzept zur Strukturierung der Arbeitsgemeinschaften vorstellen und mit den freien Trägern diskutieren will.
Bezugnehmend auf Ausführungen des Jugendamtes in der „Jugendamtsinfo Nr. 5-2016“ relativierte Carsten Schöne die dortigen Aussagen zur Finanzierung des Verpflegungskostenmehraufwandes für in stationären Jugendhilfeeinrichtungen untergebrachte Personen, die an der Essensversorgung in Kita oder Schule teilnehmen. Der in der Verpflegungskostenpauschale enthaltene Betrag für das Mittagessen liegt deutlich unter den tatsächlichen Aufwendungen für Kita- oder Schulessen, weshalb ein Ausgleich notwendig ist. Schöne verwies auf eine entsprechende Beschlusslage der Landeskommission, die er zur Anwendung in Dresden empfahl. Jugendamtsleiter Claus Lippmann sagte eine angepasste Regelung bis zum Jahresende zu.
Zur in o. g. „Jugendamtsinfo“ dargelegten Personalsituation im Jugendamt erhielten die Ausschussmitglieder nur vage Informationen zu gegenwärtigen personellen Problemen in der Abteilung Kinder-, Jugend- und Familienförderung, die durch den Weggang mehrerer Beschäftigter bzw. durch Langzeiterkrankungen unter erschwerten Bedingungen arbeiten muss. In der schriftlichen Information war die Abteilung trotz bestehender Probleme gar nicht aufgeführt.
Auch eine Anfrage zu bevorstehenden Sanierungsarbeiten im Kinder- und Jugendnotdienst „2“ erfuhr nur eine sehr allgemeine Beantwortung durch die Verwaltung. Auf die Frage, ob denn die dort untergebrachten unbegleiteten ausländischen Minderjährigen anderweitig untergebracht werden müssen und ob hierfür ausreichende Kapazitäten vorhanden seien, antworte Lippmann lediglich: „die Betreuung der jungen Menschen ist sichergestellt“.
Die Verwaltung informierte ferner, dass die beabsichtigte Einrichtung des neuen ASD Gorbitz bislang an der Verfügbarkeit geeigneter Räume im Stadtteil scheitere, man den Umzug aber noch im laufenden Jahr vollziehen möchte.
Im nunmehr zweiten Anlauf beschloss der Jugendhilfeausschuss nun auch die Förderung von Baumaßnahmen im Jugendhaus „InterWall“ in Gorbitz, umfangreiche Änderungen des Trägers hinsichtlich Art und Kosten der Baumaßnahme hatten eine nochmalige Beratung im Unterausschuss Förderung notwendig gemacht.
Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig über die Anteilsförderung von fünf Schulstandorten, an denen über die Landesrichtlinie „Chancengerechte Bildung“ Angebote der Schulsozialarbeit eingerichtet werden sollen. Die Auswahl der Standorte folgte einer gemeinsamen Prioritätensetzung von Jugendamt und Sächsischer Bildungsagentur, die der Jugendhilfeausschuss bestätigt hatte. Insgesamt vier Träger erhielten den Zuschlag.
Der Jugendhilfeausschuss gab der Bedarfsplanung für den Bereich Kindertagesbetreuung für das kommende Schuljahr seine Zustimmung, abschließend muss nun noch der Stadtrat über die Vorlage befinden. In erster Lesung brachte die Verwaltung eine Beschlussvorlage zur Förderung von Baumaßnahamen bzw. von beweglichen Sachen des Anlagevermögens ein, mit einer Beschlussfassung ist frühestens im September zu rechnen. Sabine Grohmann vom Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen erläutere Schwierigkeiten im Ablauf des Förderverfahrens, die die Erstellung der Beschlussvorlage verzögerten. Ggf. müsse eine Anpassung der Antragstermine in Betracht gezogen werden, um früher über die Förderung entscheiden zu können.
Ein Antrag mehrerer Ausschussmitglieder, der die Verwaltung mit der Vorlage einer „Neufassung der Rahmenregelungen für die Vereinbarung von Fachleistungsstunden“ im HzE-Bereich beauftragen soll, fand nach langer Diskussion die mehrheitliche Zustimmung des Jugendhilfeausschusses. In der Diskussion gingen einige Ausschussmitglieder bereits detailliert auf die Inhalte dieser noch zu erarbeitenden Vorlage ein. Diese können jedoch erst nach Vorliegen eines entsprechenden Papiers beraten werden. Ausgehend von der Befürchtung, dass der Antrag erhebliche Mehrkosten zur Folge haben könnte, beantragte Patrick Schreiber gar die Hebung des Antrages in den Stadtrat, die entsprechende Abstimmung brachte jedoch nicht das hierfür erforderliche Quorum von mindestens einem Fünftel der Stimmberechtigten.
Claus Lippmann informierte während der Debatte, dass die Verwaltung bereits an einer Beschlussvorlage zu diesem Thema arbeite, zum Zeitpunkt der Antragstellung durch die Ausschussmitglieder war dies jedoch nicht bekannt. Auf die Frage Patrick Schreibers an die Antragstellenden, ob der Antrag dann nicht überflüssig sei, bezeichnete Carsten Schöne den Antrag schmunzelnd als „Versicherungspolice, da es schließlich nicht das erste Mal wäre, dass eine angekündigte Beschlussvorlage den Ausschuss dann noch nicht erreichte“. Bei Vorliegen der Beschlussvorlage werden die Antragstellenden ihr weiteres Vorgehen erneut prüfen.
Die nächste reguläre Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 25.08.2016 statt.
Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.
Redaktion: Carsten Schöne
Die Tagesordnung im Überblick:
- Kontrolle der Niederschrift vom 21. April 2016
- Informationen/Fragestunde
– Bericht Steuerungsgruppe - Fortschreibung Fachplan Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für das Schuljahr 2016/2017 (V0943/16)
- Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe – Prioritätenliste von baulichen Maßnahmen bzw. Erhaltungsmaßnahmen 2016 (V0987-01/16)
- Vergabe investiver Zuschüsse für bewegliche Sachen des Anlagevermögens und für bauliche Maßnahmen im Jahr 2016 an Träger der freien Jugendhilfe von Kindertageseinrichtungen (I. Förderrunde 2016 / V1035/16 / 1. Lesung)
- Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe im Jahr 2016 – Jugendarbeit mit jungen Flüchtlingen und Asylsuchenden (Beschlusspunkt 2 aus dem Antrag A0192/16)
- Neufassung der Rahmenregelung für Vereinbarungen von Fachleistungsstunden nach § 77 SGB VIII (A0222/16)
- Auswahlentscheidung zu den eingegangenen Angeboten zur Schulsozialarbeit an fünf Schulen (Förderung über RL chancengerechte Bildung / A0224/16)
- Berichte aus den Unterausschüssen
- Informationen (nicht öffentlich)