Blick auf das "Blaue Wunder" zu Dresden - Foto by © Johannes Schöne

Blick auf das “Blaue Wunder” zu Dresden

Der Dresdner Jugendhilfeausschuss befasste sich in seiner 50. Sitzung u. a. mit der Förderung von Angeboten der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit im laufenden Jahr. Reichlich 13 Millionen Euro stehen hierfür zur Verfügung, das leicht gestiegene Budget zieht dennoch auf Grund der allgemeinen Kostenentwicklung Kürzungen im Bereich der Personalkosten nach sich.

Erfreulich ist demgegenüber, dass die Skate-Halle in Dresden-Reick durch das Engagement von Stadtverwaltung, den Betreibervereinen und Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses gerettet werden konnte und die drohende Schließung vom Tisch ist.

 

TOP 1: Informationen aus der „Informations- und Fragestunde“

Informationen des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen

Die Leiterin des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen Dresden (EB Kita), Sabine Bibas, informierte den Jugendhilfeausschuss zum „E-Kita-System“. Nach umfangreichen technischen und organisatorischen Problemen wird sich die Stadtverwaltung von der mit der Erstellung des Systems beauftragen Firma trennen. Gegenwärtig verhandelt die Stadt mit dem Auftragnehmer über die Auflösung des Vertrages. Offenbar ist die Firma nicht in der Lage, die vereinbarte Leistung zu erbringen. Die Verhandlungen sollen sicherstellen, dass das bereits in Betrieb befindliche Elternportal und das noch ausstehende Kita-Portal funktionstüchtig fertiggestellt werden. Das ebenfalls zum Gesamtsystem gehörende Verwaltungsprogramm wird nicht mehr vom bisherigen Auftragnehmer geliefert. Bibas kündigte für die nächste Jugendhilfeausschusssitzung am 06.02.2014 Informationen zur weiteren Vorgehensweise an. Das E-Kita-System besteht derzeit auf Grund zahlreicher technischer Probleme bislang nur aus dem so genannten Elternportal, das Eltern eine Anmeldung für Kitas ermöglicht. Da das geplante Kita-Portal, in dem die Einrichtungen die Anmeldungen der Eltern bearbeiten können noch nicht funktioniert, erfolgt derzeit eine manuelle Datenübermittlung an die Einrichtungen, die von zahlreichen Problemen und Fehlern begleitet wird.

Lesen Sie hierzu auch den Beitrag in meinem Weblog.

Informationen aus der Verwaltung des Jugendamtes

Jugendamtsleiter Claus Lippmann informierte zur Umsetzung des „Investitionsprogramms Barrierefreies Bauen 2014“ in Dresden. Das Programm fördert Investitionen zur Herstellung von Barrierefreiheit in Höhe von bis zu 25.000 Euro u. a. in Einrichtungen der Jugendhilfe, in Sportstätten und in Seniorentreffs. Förderfähig sind auch Objekte, die von freien Trägern betrieben werden, jedoch muss die Antragstellung über die Kommune erfolgen. Auf Anfrage von Melanie Hörenz gab Lippmann bekannt, dass der Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bau für die Antragstellung zuständig sei. Die Antragsfrist endet für die Stadt am 30.03.2014, daher sollten interessierte Träger die Stadtverwaltung über ihre entsprechenden Bauvorhaben umgehend informieren. Die Vorhabensbeschreibung muss daher bis 18.02.2014 mit folgenden Inhalten / Anlagen beim Stadtplanungsamt Dresden, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden vorliegen. (Kontakt: Telefon 0351 / 4 88 36 21. E-Mail: stadterneuerung@dresden.de, Ansprechpartner Herr John). Das Jugendamt stellte ein Informationsschreiben an die freien Träger der Jugendhilfe in Aussicht.

Informationen und Anfragen von Ausschussmitgliedern

Anett Dahl vom Stadtjugendring informierte mit Hinweis auf die in diesem Jahr anstehenden Kommunal-, Landtags- und Europawahlen über die Termine der „U-18-Wahlen“. Diese ermöglichen noch nicht wahlberechtigten jungen Menschen eine Stimmabgabe, die zwar keinen Einfluss auf die offiziellen Wahlergebnisse hat, jedoch ein Meinungsbild der jungen Generation zur Wahl ergibt. Dahl warb für eine breite Mitwirkung und Unterstützung des Projektes.

Die „U-18-Wahltermine“:

  • 16.05.2014: Kommunal- und Europawahl
  • 22.08.2014: Landtagswahl.

Jens Hoffsommer bat die Verwaltung um Auskunft zum Umgang mit den Mustervereinbarungen gemäß § 8a SGB VIII, zu denen der Jugendhilfeausschuss im letzten Jahr ein Umsetzungsverfahren beschlossen hatte. Laut Hoffsommer beklagen Träger, dass die Verwaltung in einigen Fällen keine Aushandlung der Vereinbarungen mit den Trägern ermögliche, sondern die Mustervereinbarung als unveränderlichen Rahmen betrachte. Claus Lippmann kündigte eine umgehende Überprüfung der Praxis an.

Eine weitere Anfrage Hoffsommers befasste sich mit der Analyse der Aktivitäten des Dresdner Jugendamtes im Bereich der Nutzung von Angeboten der geschlossenen Unterbringung in der brandenburgischen „Haasenburg“. Der Einrichtung war nach bestätigten Vorwürfen der Misshandlung von Kindern und Jugendlichen vom zuständigen Landesjugendamt die Betriebserlaubnis entzogen worden. Nach aktuellen Informationen werden in den Einrichtungen der Haasenburg GmbH seit dem Jahreswechsel keine jungen Menschen mehr betreut. Einige Ausschussmitglieder wünschen nun eine Auswertung der Fälle, die durch das Dresdner Jugendamt in der „Haasenburg“ betreut wurden. Tilo Kießling bat die Verwaltung um Klärung der Rahmenbedingungen für eine Akteneinsicht durch Mitglieder des Jugendhilfeausschusses. Amtsleiter Lippmann kündigte eine schriftliche Stellungnahme des Jugendamtes an.

Informationen aus der Steuerungsgruppe zur Umsetzung des Teilfachplans:

Claudia Bühring und Dr. Peter Kühn berichteten dem Jugendhilfeausschuss von den Aktivitäten der Steuerungsgruppe zur Umsetzung des Jugendhilfeteilfachplans. Wie aus diesem Bericht ersichtlich ist, wurde inzwischen die externe Moderation der Planungskonferenzen an die Projektschmiede gGmbH  vergeben und ein Terminplan für die Planungskonferenzen erstellt. Demnach finden die Planungskonferenzen in den Monaten März bis Juni 2014 statt. Vorgesehen sind ferner Informationsveranstaltungen, die über Ziele, Arbeitsweise und Zusammensetzung der Planungskonferenzen aufklären.

 

TOP 3: Fortschreibung der Sportentwicklungsplanung der Landeshauptstadt Dresden

Der Jugendhilfeausschuss wurde gestern über den Stand der Sportentwicklungsplanung in Dresden informiert. Die Ausführungen Herrn Brolls vom städtischen Sportstätten- und Bäderbetrieb konzentrierten sich allerdings auf umfangreiche Beschreibungen des Planungsverfahrens, Informationen zu den Ergebnisse bzw. verankerten Maßnahmen wurden leider nicht dargestellt. Die Präsentation zum Tagesordnungspunkt gibt’s hier als Donwload.

 

TOP 4: Satzung der Landeshauptstadt Dresden zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Fördersatzung)

Im Ergebnis einer Normenkontrollklage einiger freier Träger der Jugendhilfe gegen die städtische Kita-Satzung musste eine Neustrukturierung des Regelwerkes erfolgen. Künftig wird eine „Satzung die Förderung von Kindern in kommunalen Kindertageseinrichtungen“ regeln, die durch eine Elternbeitragssatzung ergänzt wird. Letztgenannte Beitragssatzung wird erst im Februar behandelt. Die Fördersatzung lag dem Jugendhilfeausschuss gestern zur Beschlussfassung vor. Ferner sollen ebenfalls im Ergebnis des Klageverfahrens alle notwendigen Regelungen zwischen Stadt und freien Trägern im Zuge von auszuhandelnden Vereinbarungen getroffen werden.

Der Unterausschuss Kita hatte die Satzung mit zwei redaktionellen Änderungen zur Beschlussfassung empfohlen, u. a. weil eine Übereinstimmung mit den Forderungen des Gerichtsurteils erkennbar war. Tilo Kießling übte jedoch harsche Kritik an der Satzung, die ach seiner Auffassung einige Regelungen enthält, die zu große Interpretationsspielräume eröffnen. Darüber hinaus kritisierte Kießling, dass diese Satzung keinerlei Aussagen zu den Kitas in freier Trägerschaft enthalte und somit in diesem Bereich keine vergleichbare Sicherheit für die Eltern besteht. Christoph Stolte und Carsten Schöne traten diesen Vorwürfen, freie Träger könnten nach eigenem Gutdünken Betriebsabläufe und Öffnungszeiten regeln, entgegen. Die der Arbeit von freien Träger zu Grunde liegenden gesetzlichen Regelungen, die Einordnung in die städtischen Bedarfspläne sowie ein beteiligungs- und bedarfsorientiertes Agieren freier Träger stelle sicher, dass Eltern nicht um eine Einschränkung der Betreuungsqualität fürchten müssen. Sabine Bibas (EB Kita) hob die gute Zusammenarbeit mit freien Trägern hervor und sah keinen Anlass für derartige Bedenken.

Der Jugendhilfeausschuss verabschiedete die Satzung mehrheitlich, die nun noch dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

TOP 5: Förderung von Angeboten der Träger der freien Jugendhilfe im Jahr 2014

Auch die Vorlage zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit konnte gestern beschlossen werden. Beim Jugendamt waren Anträge mit einem Volumen von rund 16 Millionen Euro zugegangen, das zur Verfügung stehende Budget beläuft sich jedoch nur auf 13,4 Millionen Euro. Mit dem Förderbeschluss werden bereits erste Aspekte der Ergebnisse der Teilfachplanung umgesetzt. Die allgemeine Kostenentwicklung sorgt jedoch für Engpässe im Budget, so dass letztlich eine Reduzierung von Personalkostenanteilen im Umfang von insgesamt 2,5 Vollzeitstellen zugunsten von Sachkostenausstattung erfolgt. Bei der Einbringung der Vorlage kritisierte die Vorsitzende des Förder-Unterausschusses, Melanie Hörenz, das seit einigen Jahren angewandte Berechnungs- und Verteilungsmodell und forderte eine grundlegende Überarbeitung desselben.

Eine Reihe von Anträgen konnte in der Förderliste nicht berücksichtigt werden, diese wurden jedoch teilweise in eine Prioritätenliste eingereiht, die im Falle zusätzlicher Mittel dann gefördert werden sollen. Diese Förderung erfolgt dann aus dem so genannten „Kosten- und Konkretisierungsfonds“, der u. a. aus Rücklaufmitteln und außerplanmäßigen Mittelzuweisungen gespeist wird. Eine Entscheidung hierüber ist jedoch nicht vor der Jahresmitte möglich.

Ein Ergänzungsantrag Tilo Kießlings an den Stadtrat zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den Ausgleich von Arbeitszeitreduzierungen, fand ebenfalls eine Mehrheit im Ausschuss. Ziel ist es dabei, die Personalausstattung auf das Niveau des Vorjahres zu erhöhen.

Die Fortführung des Angebotes der Skate-Halle Dresden-Reick konnte durch Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in der Stadtverwaltung und durch einen zwischen Verwaltung und Ausschussmitgliedern ausgehandelten Kompromiss gesichert werden. Der von der Sportjugend Dresden verwaltete „Sportstättennutzungsfonds“ wird zweckgebunden für die Anmietung der Skate-Halle um 15.000 Euro aufgestockt, die dann an die Treberhilfe Dresden ausgereicht werden. Dutzende in der Ausschusssitzung anwesende junge Menschen freuten sich über die Sicherung ihres sportlichen Freizeitangebotes, für das nunmehr ein tragfähiges und zukunftsweisendes Konzept erarbeitet werden soll.

 

TOP 6: Entfristung der nicht zweckgebundenen Bundesmittel im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes

Die Behandlung des Antrages wurde vertragt.

 

TOP 7: Weiterführung des Jugendhauses Pixel und des Abenteuerspielplatzes nach Februar 2014

Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde die Oberbürgermeisterin gebeten, sich für die Fortführung des aus Brandschutzgründen von der Schließung bedrohten Kinder- und Jugendhauses „Pixel“ in Dresden-Prohlis und den dazugehörigen Abenteuerbauspielplatzes zu engagieren. Die für einen Neubau erforderlichen Mittel sollen im Doppelhaushalt 2015/2016 eingestellt werden. Zuvor hatte der Jugendhilfeausschuss bereits mit der Fördervorlage zusätzliche Mittel für ein notwendiges Ausweichquartier aus dem „Kosten- und Konkretisierungsfonds“ beschlossen.

Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 06.02.2014 statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

 Redaktion: Carsten Schöne

 

 

Der Jugendhilfeausschuss befasste sich am 16.01.2014  mit folgenden Themen:

  1. Kontrolle der Niederschrift vom 07.11.2013
  2. Informationen/Fragestunde
    – Stand der Steuerungsgruppe
  3. Fachthema:    Fortschreibung der Sportentwicklungsplanung der Landeshauptstadt Dresden
  4. Satzung der Landeshauptstadt Dresden zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Fördersatzung)
  5. Förderung von Angeboten der Träger der freien Jugendhilfe im Jahr 2014 (Download: Entwurf der Fördervorlage)
  6. Entfristung der nicht zweckgebundenen Bundesmittel im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
  7.  Weiterführung des Jugendhauses Pixel und des Abenteuerspielplatzes nach Februar 2014
  8. Berichte aus den Unterauschüssen

 

 

Carsten Schöne