Bild einer Wahlurne, in die ein Wahlzettel eingeworfen wird

In der konstituierenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 19.09.2024 wurde die Stellvertretung für den Vorsitzenden gewählt, die Unterausschüsse gebildet und deren Vorsitz gewählt.

Als Stellvertreter für den Vorsitzenden, Oberbürgermeister Dirk Hilbert, wurde erneut Carsten Schöne gewählt. Den Vorsitz im Unterausschuss Planung begleitet auch weiterhin Tilo Kießling (Vertretung Tina Siebeneicher), auch im Unterausschuss Kindertagesbetreuung ist weiterhin Carsten Schöne Vorsitzender (Vertretung Matthias Dietze). Veränderungen gab es im Unterausschuss Hilfen zur Erziehung, der von Sven Marschel (Vertretung Johannes Schwenk) geleitet wird und dem Unterausschuss Förderung steht Peter Miersch (Vertretung Jessica Roitzsch) vor. Eine Übersicht über alle Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie der Unterausschüsse findet Sie hier.

In der Informations- und Fragerunde informierte Kevin Görden für das Jugendamt zu Haushaltsplanung für die kommenden beiden Jahre, die von einer schwierigen Haushaltslage der Stadt bestimmt wird. Der Haushaltsentwurf soll nach Aussagen von Oberbürgermeister Dirk Hilbert am 21.11.2024 in den Stadtrat eingebracht werden, erst danach könne die Debatte eröffnet werden. Dennoch verschickt das Jugendamt derzeit „blaue Briefe“, so Görden, die Träger auf die Möglichkeit einer Beendigung der kommunalen Förderung vorbereiten sollen. Ausschussmitglieder kritisierten das Vorgehen, da bislang keinerlei Zahlen bekannt seien, gleichzeitig aber auch Kündigungsfristen bei freien Trägern zu beachten seien. Anett Dahl informierte, dass die freien Träger einen Antrag zur Behandlung in der kommenden Sitzung eingereicht haben, der sich sowohl mit Vorauszahlungen ab dem Jahreswechsel wie auch mit Übergangsfristen für den Fall der Beendigung von Förderung in den Projekten befasst. Das Jugendamt hatte zuvor darüber informiert, dass wegen der unklaren Haushaltssituation von ihr selbst keine Beschlussvorlage zu vorläufigen Zahlungen eingebracht wird.

Der Jugendhilfeausschuss beschloss zwei Vorlagen zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung im Bereich Kindertagesbetreuung sowie in den Hilfen zu Erziehung. Ebenfalls Zustimmung gab es für Zuschüsse zum beweglichen Anlagevermögen / Baumaßnahmen in der Kindertageseinrichtungen (1. Förderrunde), wobei der Haushalt lediglich zwei Maßnahmen erlaubt, die für den Erhalt der Betriebserlaubnis notwendig sind.  

Eine Informationsvorlage zur Freigabe von Schulflächen für die Freizeitgestaltung junger Menschen führte zu einer intensiven Debatte im Jugendhilfeausschuss. Die Diskussionen um die Öffnung von Schulhöfen laufen bereits seit mehreren Jahren und endeten bislang vorwiegend ergebnislos. Mit einem Pilotprojekt an gerade mal drei Schulstandorten will die Verwaltung nun Erkenntnisse zur Nutzung gewinnen, so etwa zum Reinigungs- und Wartungsaufwand, zu Art und Umfang der Nutzung. Mehrere Ausschussmitglieder zeigten sich irritiert vom Ergebnis des bisherigen Prozesses. Sie kritisierten einerseits den kleinen Kreis an Schulen, die bereit sind, ihre Flächen für die Freizeitgestaltung zur Verfügung zu stellen und stellten die umfangreich vorgetragenen versicherungsrechtlichen und sicherheitstechnischen Bedenken in Frage. Ein Wille, jungen Menschen diese nach Schulschließung ungenutzte öffentliche Ressource zur Verfügung zu stellen, sei nicht erkennbar. Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, dem Jugendhilfeausschuss in sechs Monaten erneut Bericht zu erstatten, außerdem wird sich der Unterausschuss Planung mit dem Papier befassen.

Jeweils in 1. Lesung wurden Beschlussvorlagen eingebracht, die sich mit der Schließung von zwei kommunalen Kindertageseinrichtungen sowie mit Zuschüssen zum beweglichen Anlagevermögen / Baumaßnahmen in der Kindertageseinrichtungen (2. Förderrunde) befassen. Darüber hinaus stellte die Verwaltung den Mustervertrag für die ambulante Jugendhilfe vor, der im Zusammenhang mit der Neufassung der Rahmenregelungen für die Fachleistungsstunden beauftragt worden war.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Carsten Schöne


Die Tagesordnung vom 19.09.2024

1.Vorstellung der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
2. Konstituierung des Ausschusses
2.1Wahl der Stellvertretung des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
2.2Bildung temporär arbeitender Unterausschuss “Förderung”
2.3Wahl der Unterausschüsse
2.3.1Unterausschuss “Kindertagesbetreuung”
2.3.2Unterausschuss “Hilfen zur Erziehung”
2.3.3Unterausschuss “Planung”
2.3.4Unterausschuss “Förderung”
2.4Wahl des jeweiligen Vorsitzes und der Stellvertretung der Unterausschüsse
2.4.1Unterausschuss “Kindertagesbetreuung”
2.4.2Unterausschuss “Hilfen zur Erziehung”
2.4.3Unterausschuss “Planung”
2.4.4Unterausschuss “Förderung”
3.Informationen/Fragestunde
4.Schließung der kommunalen Kindertageseinrichtung Moritzburger Weg 67c in 01109 DresdenV2835/24, 1. Lesung
5.Schließung der kommunalen Kindertageseinrichtung Jessener Straße 40a in 01257 DresdenV2695/24, 1. Lesung
6.Mustervertrag zur Neufassung der Rahmenregelung für Vereinbarungen von Fachleistungsstunden nach § 77 SGB VIII i. V. m. § 17 Abs. 5 LJHGV2976/24, 1. Lesung
7.Vergabe Zuschüsse für bewegliche Sachen des Anlagevermögens und für bauliche Maßnahmen im Jahr 2024 an Träger der freien Jugendhilfe von Kindertageseinrichtungen (2. Förderrunde)V2902/24, 1. Lesung
8.Vergabe Zuschüsse für bewegliche Sachen des Anlagevermögens und für bauliche Maßnahmen im Jahr 2024 an Träger der freien Jugendhilfe von Kindertageseinrichtungen (1. Förderrunde)V2743/24, beschließend
9.Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Finanzierung von Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe im Bereich der Kindertagesbetreuung – Betriebskosten freier Träger 2024V2744/24, beratend
10.Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Finanzierung von Leistungen und Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe im Bereich der erzieherischen Hilfen 2024V2961/24, beratend
11.Freigabe von Schulfreiflächen in kommunaler Trägerschaft für die Öffentlichkeit in einer Pilotphase unter Anwendung eines dafür erstellten Konzeptes mit Checkliste zur Prüfung und BewertungV2741/24, zur Information
12.Informationen (nicht öffentlich)