by pixabay.comMit der Beratung zum Doppelhaushalt 2019-2020 hat der Jugendhilfeausschuss dem Stadtrat eine Erhöhung des Budgets zu Förderung freier Träger der Jugendhilfe in Höhe von 1,3 Mio Euro pro Jahr empfohlen.

 

 

Die vom Ausschuss geforderte Erhöhung beinhaltet u. a. die Dynamisierung von Personalkosten auf der Basis des aktuellen Tarifabschlusses, die in der Planung nicht hinreichend berücksichtigt wurde. Auch eine überfällige Anpassung der Verwaltungs- und Sachkosten für geförderte Angebote sind in der geforderten Erhöhung enthalten, da die diesbezüglichen Aufwendungen weder dem tatsächlichen Bedarf noch der Kostenentwicklung entsprechen. Berücksichtigung fanden im Beschluss außerdem Kostenanpassungen im Bereich der Dachorganisationen und der Jugendverbandsarbeit sowie die Weiterfinanzierung der „Straßenschule Dresden“. Tilo Kießling sicherte ein Engagement im Stadtrat für eine Erhöhung des Budgets zu, bat gleichzeitig jedoch um Verständnis, dass die Wünsche nicht in vollem Umfang Berücksichtigung fänden, da die Stadt u. a. im Bereich des sozialen Wohnungsbaus vor zahlreichen Herausforderungen stünde.

Eingangs der Sitzung informierte der stellvertretende Ausschussvorsitzende, Jan Güldemann, über einen nichtöffentlichen Beschluss, der den Oberbürgermeister beauftragt, einen Vergleich im Rechtsstreit zwischen der Landeshauptstadt Dresden und er Kindervereinigung Dresden e. V. im Bereich der Kita- Finanzierung einzugehen.

In der Informations- und Fragestunde stellte Jugendamtsleiter Claus Lippmann die geplante Zeitschiene für die Förderung der freien Träger in der neuen Haushaltsperiode vor. Sollte der Stadtrat den Haushaltsbeschluss noch in diesem Jahr herbeiführen, dann steht einer Beschlussfassung zur Förderung am 31.01.2019 nichts mehr im Weg. Der Jugendhilfeausschuss hat in einem späteren Tagesordnungspunkt auch die vorläufigen Zuwendungen bis zur Erteilung der Zuwendungsbescheide beschlossen. Davon profitieren alle im Jahr 2018 geförderten Angebote, auch wenn sie nicht ganzjährig gefördert wurden.

Lippmann informierte auch zum Beschluss des Stadtrates zur Verwendung des so genannten Präventionsbudgets, der nun, anders als es die Empfehlung des Jugendhilfeausschusses vorsah, in der ursprünglichen Fassung beschlossen wurde. Das heißt, dass nach erfolgtem Interessenbekundungsverfahren einerseits ein Träger für die Koordinierung des Prozesses und andererseits 20 „Sozialraumkoordinator(inn)en“ zum Einsatz kommen sollen. Der Stadtrat beschloss auch die Übertragung der in 2018 nicht verwendeten Haushaltsmittel des Präventionsbudgets in den Folgehaushalt zu übertragen.

Tina Siebeneicher berichtete von einem Fall der Ausreise von Zugewanderten, in dem die vom Jugendhilfeausschuss beschlossene Berücksichtigung des Kindeswohls erstmals erfolgreich zum Tragen gekommen sei. Amtsleiter Lippmann bestätigte die Ausführungen. Peter Streubel bat um Informationen zur Unterbringung von Minderjährigen in der Abschiebehaft im so genannten „Anker-Zentrum“, die er als nicht vereinbar mit dem Kindeswohl bewertete. Das Jugendamt suche hierzu noch das Gespräch mit den zuständigen Landesbehörden, so Claus Lippmann.

Den Ergebnissen einer Einwohnerversammlung zur „Schulentwicklung in der nördlichen Johannstadt“ gab der Jugendhilfeausschuss keine Zustimmung. Im Zuge der Prozesse um die Ansiedlung der so genannten „Universitätsschule“ war eine solche Einwohnerversammlung beantrag und im Juni 20185 durchgeführt worden. Für die Universitätsschule gab es zwischenzeitlich bereits einen anderen Standort, jedoch sollten die Schwierigkeiten am Standort von 102. Grundschule und 101. Oberschule dennoch thematisiert werden. Im Ergebnis gibt es nun eine Reihe von Maßnahmen, die dem Stadtrat zur Umsetzung empfohlen werden, jedoch fühlte sich offenbar eine Mehrheit der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nicht zuständig. Carsten Schöne würdigte das Engagement der Einwohner(innen) und zeigte am Beispiel der personellen Aufstockung der Schulsozialarbeit erste Reaktionen auf die Situation auf. Die Vorlage fand dennoch keine Zustimmung.

Der Ausschuss beschloss ferner die Aufnahme des Hortes an der 153. Grundshcule in den kita-Bedarfsplan, den Kinderschutzbericht und eine Vorlage zur Stärkung der Jugendkultur in Blasewitz; die Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf nahm der Jugendhilfeausschuss ebenfalls mehrheitlich zur Kenntnis.

Der Antrag der CDU-Fraktion zur Stärkung der Jugendbeteiligung in Dresden wurde auf Wunsch der Antragstellenden zum wiederholten Male vertagt.

Jeweils in erster Lesung wurden zwei Vorlagen zum Vormundschaftswesen bzw. zu Vereinsvormundschaften durch die Verwaltung eingebracht. Dabei handelt es sich um die Ausschreibungstexte für die durchzuführenden Interessenbekundungsverfahren.

Die nächste planmäßige Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 29.11.2018 statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Redaktion: Carsten Schöne


Die Tagesordnung im Überblick:

  1. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
  2. Kontrolle der Niederschrift vom 06.09.2018
  3. Informationen/Fragestunde
  4. Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2019/2020 gemäß § 76 SächsGemO (V2674/18)
  5. Haushaltssatzung 2019/2020 und Wirtschaftspläne 2019 der Eigenbetriebe – hier: Beschlussempfehlung zum Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie Stellenplan (V2583/18)
  6. Ergebnisse der Einwohnerversammlung “Schulentwicklung in der nördlichen Johannstadt” vom 25. Juni 2018 (V2604/18)
  7. Aufnahme der Kindertageseinrichtung Hort an der 153. Grundschule, Fröbelstraße 1-3, 01159 Dresden in den Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2018/19 und Betreibung durch den Träger Arbeiter-Samariter-Bund Dresden & Kamenz gGmbH (V2428/18)
  8. Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 2019 – Vorläufige Zuwendungen (V2488/18)
  9. Planungsrahmen der Kinder- und Jugendhilfe in Dresden – Spezifischer Teil (Teil IV), hier: Planungsbericht Kinderschutz 2016 (V2351/18)
  10. Umsetzung des Beschlusses V1569/17 – Ausschreibungstext für das Interessenbekundungsverfahren “Aufgabenbeteiligung bzw. übertragung für die Gewinnung, Schulung und Beratung ehrenamtlicher Einzelvormunde” (V2646/18 – 1. Lesung)
  11. Umsetzung des BeschlussesV1569/17 – Ausschreibungstext für das Interessenbekundungsverfahren “Führen von Vereinsvormundschaften im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes der LHD” und die Vergütung des Vormundschaftsvereins (V2647/18 – 1. Lesung)
  12. Jugendkultur in Striesen/Blasewitz (A0469/18)
  13. Jugendbeteiligung ernst nehmen – Umsetzung des neuen § 47a der SächsGemO (A0441/18)
  14. Berichte aus den Unterausschüssen
  15. Informationen (nicht öffentlich)