In der konstituierenden Sitzung des Dresdner Jugendhilfeausschusses wurde am 02.10.2014 erneut Jens Hoffsommer (Bündnis 90 / Die Grünen) zum stellvertretenden Vorsitzenden des Gremiums gewählt. Zuvor hatte Oberbürgermeisterin Helma Orosz die neu- und wiedergewählten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses begrüßt und zu einer guten Zusammenarbeit eingeladen. Die Oberbürgermeisterin selbst verließ dann die Sitzung, da sie erkrankt ist. Anschließend stellten sich alle Mitglieder des Jugendhilfeausschusses kurz vor.
Die Wahl der Unterausschüsse wurde auf Grund angestrebter Änderungen in der Jugendamtssatzung und den sich hieraus ergebenden Anpassungen in Zuständigkeit und Umfang der Unterausschüsse vertagt. Somit verschiebt sich Wahl der Unterausschüsse mindestens auf November, kann dann aber nach der vermutlich geänderten Satzung vollzogen werden, eine entsprechende Beschlussfassung im Stadtrat vorausgesetzt.
Änderung der Jugendamtssatzung
Auf Antrag der Fraktion Die Linke soll die Jugendamtssatzung geändert werden. Tilo Kießling stellte den Antrag vor, der in der Woche zuvor vom Stadtrat in den Jugendhilfeausschuss verwiesen worden war, damit sich auch dieser mit der Vorlage befassen kann. Nach Kießlings Ausführungen dient die Satzungsänderung der Bereinigung, Korrektur und Anpassung der bisher gültigen Satzung. So sollen zur besseren Lesbarkeit nicht erforderliche Querverweise auf gesetzliche Grundlagen entfernt werden. Zudem sind redaktionelle Änderungen vorgesehen, die einer Präzisierung dienen. Zwei wesentliche Änderungen betreffen die Anzahl und Aufgabenstellung der Unterausschüsse sowie die Anzahl der in die Ausschüsse zu wählenden Personen. So soll es künftig je einen dauerhaften Unterausschuss zur „Planung“, zur „Kindertagesbetreuung“ und zum Handlungsfeld „Hilfen zur Erziehung“ geben. Letztgenannter Unterausschuss war bislang nicht vorgesehen; in der Vergangenheit arbeitete noch ein temporär eingesetzter Unterausschuss „Förderung“, dessen Aufgaben künftig wieder vom Unterausschuss „Planung“ wahrgenommen werden sollen. Diese vorgesehene Struktur der Unterausschüsse stieß auf Interesse und Zustimmung der Ausschussmitglieder, da somit auch das zentrale Handlungsfeld „Hilfen zur Erziehung“ die erforderliche Aufmerksamkeit bekommt, schließlich stellt es im Gesamthaushalt des Jugendamtes die größte Ausgabenposition und eine der herausforderndsten Aufgaben dar.
In der Frage, ob die Unterausschüsse aus 5 oder 7 stimmberechtigten Mitgliedern bestehen sollen, gab es dann weniger Übereinstimmung. Nach der Argumentation Tilo Kießlings ermögliche ein kleinerer Unterausschuss ein konzentrierteres Arbeiten und fordere zudem die stimmberechtigten Mitglieder zu einer stärkeren Kommunikation mit den übrigen Ausschussmitgliedern heraus. Dem widersprach u. a. Patrick Schreiber, der ein Besetzungsmodell in die Diskussion einbrachte, das jedoch keine Unterstützung in der Beschlussfassung fand. Nach seinen Vorstellungen sollten die Unterausschüsse „Planung“ und „Kindertagesbetreuung“ mit je 7 Personen und der neue Unterausschuss „Hilfen zur Erziehung“ mit 5 Personen besetzt werden.
Nach einer teilweise recht emotional geführten Debatte gab der Jugendhilfeausschuss der Vorlage inklusive eines interfraktionellen Änderungsantrages mehrheitlich die Zustimmung. Der Änderungsantrag enthielt noch einige redaktionelle Änderungen, die von VertreterInnen freier Träger im Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen wurden. Keine Berücksichtigung fand der Vorschlag der freien Träger zur Erweiterung des Jugendhilfeausschusses um drei weitere beratende Mitglieder.
Informationen
In der Informations- und Fragestunde verwies Amtsleiter Claus Lippmann auf die versandte „Jugendamtsinformation 6-2014“, die Informationen zur Fallzahlentwicklung in den Erziehungshilfen, zu den Jugendhilfeplanungsprozessen sowie zum Kinder- und Jugendhaus „Pixel“ enthält. Lippmann informierte den Ausschuss darüber, dass die Stelle der Jugendhilfeplanerin erneut unbesetzt ist. Offenbar konnte die bisherige Stelleninhaberin nicht hinreichend überzeugen. Ebenfalls unbesetzt ist derzeit außerdem die Controlling- Stelle im Jugendamt. Demgegenüber gibt es mit Herrn Brückner einen neuen amtierenden Abteilungsleiter für die Sozialen Jugenddienste.
Lippmann unterrichtete den Ausschuss ferner über die abgeschlossenen Verhandlungen mit den Trägern der Erziehungsberatungsstellen. In den zurückliegenden Monaten habe man die Rahmenbedingungen und Personalausstattung in den Beratungsstellen angepasst.
Zum Fortgang der Planungsprozesse in der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit informierte Martina Greif den Ausschuss über anstehende Probleme in der Finanzierung des 3. Moduls der so genannten Wirkungsradiusanalyse, das eine qualitative Befragung von Fachkräften beinhaltet. Die Beauftragung einer Hochschule zur Umsetzung dieses Moduls erfordert einen zu hohen Zeitaufwand, während die Beauftragung eines sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitutes mit derzeit nicht zur Verfügung stehenden Kosten von ca. 30.000 Euro verbunden wäre. Als Kompromiss schlug die Planungssteuergruppe eine Umsetzung des Moduls durch 2 Mitglieder der Steuerungsgruppe in freiberuflicher Tätigkeit vor. Die Durchführung der persönlichen Interviews und deren Auswertung bezifferte die Verwaltung mit etwa 9.000 Euro, während eine schriftliche Befragung per Leitfadeninterview diesen finanziellen Aufwand um ein Drittel reduziere. Ansinnen der Darstellung dieser Situation war es, ein Votum des Ausschusses für eine der vier Varianten zu erhalten. Da dies jedoch nicht als Beschlussvorlage in den Ausschuss kam, war ein solches Votum nicht möglich. Melanie Hörenz verwies darauf, dass die bestehende Beschlusslage die Steuerungsgruppe mit der Umsetzung der Planungsprozesse beauftragt habe und somit auch innerhalb der Steuerungsgruppe die Entscheidungshoheit für die Art der Umsetzung des 3. Moduls liege.
Claus Lippmann informierte den Jugendhilfeausschuss über eine Beschlussvorlage zum finanziellen Mehrbedarf im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Diese Vorlage wird nicht im Jugendhilfe- und Finanzausschuss behandelt, da auf Grund drohender Liquiditätsprobleme eine rasche Mittelzuweisung erforderlich sei. Somit wird der Stadtrat am 16.10.2014 über die Bereitstellung von weiteren rund 13,7 Millionen Euro für das laufende Haushaltsjahr befinden. Die Deckung des doch erheblichen Mehrbedarfs erfolgt aus Mitteln des Geschäftsbereichs Soziales und speist sich u. a. aus nicht benötigten Mitteln für die „Kosten der Unterkunft“ im Sozialhilfeetat.
Bezugnehmend auf die Widerspruchsverfahren in der laufenden Förderperiode bat Carsten Schöne um eine detaillierte Darstellung der eingegangenen Widersprüche, den Stand der Abarbeitung der Widersprüche sowie der Widerspruchgründe. Hintergrund der Anfrage sind offenbar langwierige Abläufe in der Bearbeitung der Widersprüche.
Schöne kritisierte ferner, dass im Rahmen des noch laufenden Ausschreibungsverfahrens für „Unterstützungsangebote für werdende Eltern“ bereits Ablehnungsschreiben an freie Träger ergingen, obwohl bislang keinerlei Beratung zwischen Verwaltung und Ausschuss zur Auswahl der Bewerbungen stattgefunden haben. Der Jugendhilfeausschuss hatte im Juni ausdrücklich auf die Inanspruchnahme seines Mitwirkungsrechtes bei der Bewertung und Auswahl der Bewerbungen hingewiesen, was beim geschilderten Vorgehen der Verwaltung offenbar nicht angemessen respektiert wurde. Lippmann erklärte, dass diese Schreiben „nur der Information der Träger“ dienen und keineswegs als Vorentscheidung seitens der Verwaltung zu betrachten seien. Dies lässt die Frage offen, warum solche Schreiben dann überhaupt versendet werden?
Anett Dahl regte die Durchführung einer Klausurtagung für den Jugendhilfeausschuss an, die Verwaltung wird zunächst den Bedarf und die Terminfragen zu klären versuchen.
Haushaltssatzung 2015 – 2016
Sozialbürgermeister Martin Seidel brachte gestern den Entwurf des Haushaltsplanes für die Jahre 2015 und 2016 ein. Es folgte eine Betrachtung der Haushaltsansätze im Jugendamt sowie im Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen. Dem war zu entnehmen, dass eine weitere Aufstockung des Personalbestandes im Jugendamt vorgesehen ist, womit man der aktuellen Entwicklung der Fallzahlen im ASD folgen möchte. Dies geht einher mit einer deutlichen Aufstockung der Mittel für die Erziehungshilfen, gegenüber dem Planansatz für 2014 ist in 2015 eine Steigerung um 19,4 Mio Euro und 2016 um 25,6 Mio Euro auf dann insgesamt 69,6 Mio Euro vorgesehen. Demgegenüber soll das Budget für die Förderung freier Träger in der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit in beiden Planjahren mit 12,9 Mio Euro auf dem Niveau von 2014 bleiben, was mit Blick auf die allgemeine Kostenentwicklung und bereits beschlossene neue Fördervorhaben Reduzierungen im geförderten Bestand nach sich ziehen kann.
Im Haushalt des Eigenbetriebes zeichnen sich in Einzelbereichen finanzielle Risiken ab, die im Bereich der Investitionen veränderten Schwerpunktsetzungen führen werden.
Rangfolge und Prioritätenliste für die Förderung von Bau- und Erhaltungsmaßnahmen
Die Festlegung von Prioritäten und einer Rangliste für von freien Trägern der Jugendhilfe angemeldete Bauvorhaben war Gegenstand dieses Tagesordnungspunktes. So werden ausschließlich Maßnahmen gefördert, die der Herstellung von Brandschutz und Sicherheit bzw. dringlichen Erhaltungsmaßnahmen dienen. Außerdem finden Maßnahmen zur Herstellung von behindertengerechten Zugängen zu Einrichtungen Berücksichtigung.
Carsten Schöne kritisierte, dass sich in der Liste Baumaßnahmen in von freien Trägern gemieteten städtischen Objekten befinden, für deren Finanzierung das Liegenschaftsamt als Vermieter zuständig sei. Er betonte, dass mit der Kritik nicht die Maßnahmen der betreffenden freien Träger in Frage gestellt werden sollen, sondern dass innerhalb der Verwaltung ausschließlich die Frage der Finanzierungszuständigkeit geklärt werden muss.
Der Jugendhilfeausschuss stimmte der Vorlage mehrheitlich zu. Die Träger werden in der Folge von der Verwaltung zu einer Präzisierung ihrer Maßnahmen aufgefordert.
Die nächste planmäßige Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 06.11.2014 statt.
Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.
Redaktion: Carsten Schöne