In seiner heutigen Sondersitzung hat der Dresdner Jugendhilfeausschuss auf Antrag mehrerer Ausschussmitglieder ein Verfahren beschlossen, nach dem künftig die Schulstandorte ausgewählt werden, in denen Schulsozialarbeit einzurichten ist. Außerdem regelt das Verfahren die Auswahl der freien Träger der Jugendhilfe, die die Angebote der Schulsozialarbeit in diesen Schulen unterbreiten sollen.
Wie Carsten Schöne für die Einreichenden des Antrages ausführte, soll dieses Verfahren für Transparenz und Klarheit bei allen am Verfahren Beteiligten führen, zu denen neben öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe auch Schulverwaltungsamt, Bildungsagentur, Schulleitungen sowie Schüler- und Elternvertretungen gehören.
Im Bericht aus dem federführenden Unterausschuss Planung berichtete Tilo Kießling von einer konstruktiven Beratung, die die Intention des Antrages umfänglich aufgenommen hat, jedoch im Sinne einer Praktikabilität in diesem Jahr bei der Standortauswahl letztmalig vom heute beschlossenen Verfahren abweicht. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer Vereinbarung zwischen Verwaltung und Ausschuss, die vom Jugendamt bereits erarbeitete Standortliste einer erneuten Prüfung in Anlehnung an das neue Verfahren zu unterziehen. Jan Güldemann und Carsten Schöne hatten nach intensiver Beratung mit der Verwaltung die Anlage 1, Teil A und B nochmals überarbeit und als Änderungsantrag eingebracht (aktuelle fassungen s. u.).
Tina Siebeneicher kritisierte das Agieren der Verwaltung, die die Standortauswahl und die Erstellung des erforderlichen regionalen Gesamtkonzeptes ohne Beteiligung des Jugendhilfeausschusses vollzogen hatte.
Der Vertreter des Stadtschülerrates, Sven Liebert, bat um eine Korrektur im Teil A des Verfahrens, die nach seinen Wünschen ein Statement sowohl der Schulkonferenz wie auch des Schülerrates vorsieht. Diese Anregung übernahm Carsten Schöne als Änderungsantrag, der die Zustimmung des Ausschusses fand.
Einen weiteren Änderungsantrag brachte Jan Güldemann ein. Er beantragte die im Unterausschuss vorgenommene Änderung im Beschlusspunkt 8 zurückzunehmen. Diese dann mehrheitlich beschlossene Änderung sah vor, eine „Ausstattung mit 1,5 VzÄ in der Regel anzustreben“. Laut Güldemann sei eine individuell festzulegende Personalausstattung in Abhängigkeit von Schulgröße und –standort bereits im Antrag hinreichend vorgesehen gewesen.
Bei einer Enthaltung fand der Gesamtantrag die mehrheitliche Zustimmung des Jugendhilfeausschusses.
Downloads:
- Textfassung des Antrages (in der nochmals geänderten Fassung des UA Planung)
- Anlage 1, Teil A: Auswahlverfahren Schulstandorte (gültig ab 2018)
- Anlage 1, Teil B: Auswahlverfahren freie Träger der Jugendhilfe (gültig ab 2017)
In einem weiteren Schritt wird der Jugendhilfeausschuss voraussichtlich am 18.05.2017 das regionale Gesamtkonzept sowie die auszuwählenden Schulstandorte beschließen. In enger Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Ausschussmitgliedern wird diese Vorlage zur Beschleunigung des Verfahrens als Antrag von Ausschussmitgliedern eingebracht werden.
Die nächste reguläre Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 27.04.2017 statt.
Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.
Redaktion: Carsten Schöne