Die Verwaltung hat am 30.04.2020 eine Eilvorlage zur Finanzierung der Jugendhilfe im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in den Jugendhilfeausschuss eingebracht. Die Vorlage knüpft an den Stadtratsbeschluss vom 23.04.2020 an, der entsprechende Regelungen für die anderen städtischen Förderbereiche getroffen hatte.
Die in einer Sondersitzung am 07.05.2020 abzustimmende Vorlage regelt die Finanzierung von Angeboten und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, die pandemiebedingt nicht oder nicht vollumfänglich vorgehalten werden können. Mit angepasster Angebotsgestaltung und Finanzierung soll eine Sicherstellung der sozialen Infrastruktur erreicht werden. Die Vorlage sieht Regelungen für die Erbringung und Vergütung von Leistungen der Hilfen zur Erziehung vor, die durch die Kontaktbeschränkungen nur in veränderter oder reduzierter Form erbracht werden können. So erfolgt eine Vergütung in Höhe von mindestens 75 Prozent der vereinbarten Leistungsentgelte, auch wenn der Umfang der erbrachten Leistungen geringer ausfällt.
Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit erhalten im Wesentlichen auch weiterhin ihre Zuwendungen, Anpassungen der Angebotsgestaltung sind mitteilungs- und genehmigungspflichtig, die Modifizierungen müssen geeignet sein, den ursprünglichen Zuwendungszweck weitgehend zu erfüllen. Die Vorlage enthält in Analogie zum Stadtratsbeschluss u. a. die Möglichkeit der Aufstockung von Kurzarbeitergeld bis zu 90 Prozent der Vergütung der Fachkräfte.
Tina Siebeneicher rief die freien Träger und das Jugendamt zu einem Fachaustausch zur alternativen Angebotsgestaltung in derartigen Krisensituationen auf, so könne man in der Zukunft schneller reagieren. Anja Stephan forderte eine Einbeziehung des Jugendhilfeausschusses in die Ausgestaltung von Anpassungen in der Leistungserbringung bzw. Angebotsstruktur, da man auch in Krisensituationen die üblichen Verfahren und Planungsprozesse nicht völlig außer Acht lassen dürfe.
Auch in der Informations- und Fragerunde bestimmte Corona die Redebeiträge der Ausschussmitglieder. Carsten Schöne dankte im Namen der freien Träger der Verwaltung für ihr schnelles und umsichtiges Handeln. Die Vorlagen zur Sicherstellung der Finanzierung freier Träger seien sehr rasch vorgelegt worden. Er lobte die Informationspolitik des Amtes für Kindertagesbetreuung, das die freien Träger täglich umfassend über alle Entwicklungen informiert. Auch das Jugendamt stelle umfangreiche Informationen zur Verfügung, so dass der Zugang zu Informationen und Materialien allen Trägern möglich sei.
Außerdem bat Schöne die Verwaltung, eine Öffnung der Außenanlagen von offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen zu prüfen. Wenn Spielplätze und Biergärten geöffnet werden, dürfte einer solchen Öffnung in der Jugendarbeit nichts im Wege stehen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hatte sich mit diesem Anliegen bereits an die sächsische Staatsregierung gewandt. Am späten Abend informierte die Staatsregierung u. a. zu einer Lockerung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, demnach dürfen Jugendhäuser wieder öffnen, wenn sie ein von der zuständigen örtlichen Behörde (Gesundheitsamt) bestätigtes Hygienekonzept vorlegen und umsetzen. Die entsprechende Mitteilung der Staatsregierung finden Sie hier.
Auf Anfrage erläuterte die amtierende Jugendamtsleiterin Angebotsanpassungen in der mobilen Jugendarbeit sowie in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und würdigte zugleich das Agieren der Träger in allen Leistungsbereichen. Allerdings sind zu einigen Angeboten derzeit keine Aussagen möglich, so etwa zur Durchführung von Ferienfreizeiten. Auf Anfrage Tilo Kießlings zur Nutzung von Kurzarbeit durch die Stadtverwaltung Dresden erklärte Oberbürgermeister Hilbert: „Kurzarbeit ist für die öffentliche Verwaltung keine Option, sie ist nicht umsetzbar“.
Eine weitere Eilvorlage befasst sich mit der Finanzierung von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung. Eltern, die ihre Kinder pandemiebedingt nicht in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege betreuen lassen konnten, waren bislang von der Zahlung der Elternbeiträge befreit. Entsprechend der städtischen Satzung ist eine solche Erstattungsmöglichkeit nur für die kommunalen Einrichtungen vorgesehen, so dass es einer Regelung für die Einrichtungen in freier Trägerschaft bedarf. Ausgehend vom Gleichbehandlungsgrundsatz sollen Eltern, die ihre Kinder in freien Einrichtungen betreuen lassen, sollen nicht schlechter gestellt werden. In der Beschlussvorlage heißt es. „Der Stadtrat sieht es als einen Akt familien- und gesellschaftspolitischer Fairness an, dass Eltern, die die Leistungen der Kindertagesbetreuung wegen der bestehenden Einschränkungen im Betrieb der Dresdner Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen durch die Corona-Pandemie nicht in Anspruch nehmen dürfen, für diesen Zeitraum von der Zahlung eines Elternbeitrages befreit sind.“ Auch Kita-Amtsleiterin Sabine Bibas dankte den freien Trägern für ihr Engagement bei der Umsetzung der Notbetreuung unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen, die sich mitunter von tag zu Tag veränderten.
Die inzwischen verhängte Haushaltssperre in Dresden verhinderte die Behandlung der Beschlussvorlage zur Förderung freier Träger für „bewegliche Sachen des Anlagevermögens“. Nach Angaben des Finanzbürgermeisters Dr. Peter Lames rechnet die Stadt mit etwa 120 Millionen Euro Defizit, die es auszugleichen gilt. Oberbürgermister Dirk Hilbert hofft auf einen Rettungsschirm für Städte und Gemeinden in Sachsen, die die Einnahmeausfälle aus eigener Kraft nicht bewältigen können. Jugendamtsleiterin Sylvia Lemm erläuterte die Auswirkungen der Haushaltssperre und betonte, dass alle gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen eingehalten werden, hierzu zählt u. a. auch die Förderung der freien Träger, die über rechtskräftige Bescheide verfügen. Auch die beiden Anträge zur Einrichtung von Schulsozialarbeit im Sportgymnasium sowie im Landesmusikgymnasium müssen auf Grund der Haushaltssperre abschließend im Stadtrat behandelt werden. Carsten Schöne verwies bei der Einbringung des Antrages für das Sportgymnasium auf eine schon länger bestehende Beschlusslage zur Etablierung von Schulsozialarbeit in dieser Schule, der nun zu beratende Antrag sei nur die praktische Untersetzung dieses Beschlusses.
Beide Eilvorlagen werden nun Anfang am 04. Und 05.05.2020 in den Unterausschüssen beraten, die Beschlussfassung hierzu erfolgt in der Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.05.2020.
Download der Vorlagen:
- Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe unter Corona-Bedingungen (V0371/20)
- Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt angeordneten Beschränkungen des Betriebs der Kindertagesbetreuung wegen der Corona-Pandemie (V0252/20)
Die nächste reguläre Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 11.06.2020 statt, zuvor gibt es eine Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.05.2020.
Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.
Redaktion: Carsten Schöne
Die Tagesordnung im Überblick:
- Kontrolle der Niederschrift vom 6. Februar 2020 und 12. März 2020
- Informationen/Fragestunde
- Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 2020 – Bewegliche Sachen des Anlagevermögens (V0221/20)
- Hinweise zur Anwendung von Fachförderrichtlinien in der Landeshauptstadt Dresden (FFRL LHD) im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (V0341/20)
- Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe – Schulsozialarbeit Sportgymnasium Dresden (A0068/20 – 1. Lesung)
- Berichte aus den Unterausschüssen
- Informationen (nicht öffentlich)