In Ermangelung finanzieller Ressourcen hat der Jugendhilfeausschuss am 21.01.2021 sämtliche aus dem Vorjahr stammenden Anträge auf Zuwendungen für „bewegliche Sachen des Anlagevermögens“ mehrheitlich abgelehnt. Mit dem Beschluss kann die Verwaltung nun die entsprechenden Bescheide erlassen.
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