Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2023 in erster Lesung eine Vorlage zur Zukunft naturkundlicher Jugendbildung beraten.

Die Vorlage beinhaltet ein Angebot der Jugendbildung, das die durch die Schließung des Jugend-Öko-Hauses entstandene Lücke füllen soll. Der Jugendhilfeausschuss hatte die Verwaltung mit dem Förderbeschluss zur Klärung der Zukunft dieses außerschulischen Jugendbildungsangebotes aufgefordert. Matthias Dietze und Carsten Schöne baten um eine Vorstellung des zugrunde liegenden Konzeptes im Unterausschuss Planung, da dies nicht Gegenstand der Beschlussvorlage ist. Tilo Kießling erneuerte seine Bitte nach Darstellung der zur Verfügung gestellten Ressourcen nach den einzelnen Handlungsfeldern der außerschulischen Jugendbildung gemäß § 11 Abs. 3 SGB VIII. Die Beschlussvorlage stellt in der vorliegenden Form lediglich eine Willensbekundung zur Sicherung der naturkundlichen Jugendbildung dar, die eigentliche Entscheidung über Art und Umfang der Förderung erfolgt in einer separaten Beschlussfassung mutmaßlich erst nach dem Jahreswechsel.

Der Jugendhilfeausschuss bestätigte die Vorlage zur „ESF Plus Förderung 2021 – 2027“, die zahlreiche Maßnahmen der sozialen Teilhabe und Integration in ausgewählten Stadtteilen beinhaltet. Tilo Kießling kritisierte die fehlende Information und Einbindung des Jugendhilfeausschusses bereits im Prozess der Erstellung der Vorlage, obwohl die Verwaltung des Jugendamtes in diesen Prozess involviert ist. Zum Zeitpunkt der Beratung dieser Vorlage in den politischen Gremien seien Änderungen defacto nicht mehr möglich, da diese einen erneuten umfassenden Beteiligungsprozess erfordern, der eine fristgerechte Antragstellung nicht mehr ermögliche, so Kießling.

In der Informations- und Fragestunde trug Kevin Görden für das Jugendamt erneut die Probleme bei der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger vor. Die Flüchtlingsbewegung befindet sich auch weiterhin auf einem hohen Niveau, täglich werden bis zu 20 Minderjährige aufgenommen. Fehlende Kapazitäten für weiterführende Hilfen in Wohngruppen bei freien Trägern belasten die Situation in den Inobhutnahmeeinrichtungen zusätzlich. Carsten schöne wies die diesbezügliche latent vorgetragene Kritik der Verwaltung an freien Trägern zurück. Hohe Fallzahlen, Fachkräftemangel und ein Mangel an geeigneten Objekten sind eine Herausforderung für die gesamte Stadt. Schöne mahnte eine Ermöglichungsstruktur in der Jugendamtsverwaltung an, Angebote von freien Trägern zur Unterstützung seien in der Vergangenheit durch das Jugendamt teilweise nicht in Anspruch genommen worden und die Verhandlungen mit der Geschäftsstelle des Jugendamtes gestalten sich häufig schwierig, etwa bei der Verständigung zum Auslastungsgrad. Außerdem soll das Jugendamt auf unnötige bürokratische Hürden verzichten, so beispielsweise bei der Gewährung von Mitteln für die Erstausstattung für die in Einrichtungen nach § 34 SGB VIII aufgenommenen jungen Menschen. Obwohl die Grundsatzkommission hier bis zu 250,00 Euro beschlossen hat, müssen die Träger für jede Person Einzelanträge einreichen, die nach derzeitiger Praxis jedoch 70,00 Euro nicht übersteigen dürfen. Eine Grundlage für dieses Handeln der Verwaltung wurde nicht kommuniziert, der bürokratische Aufwand ist eine unnötige Belastung für alle Beteiligten, so Schöne. Die Verwaltung stellte eine Klärung in Aussicht.
Das Jugendamt wurde außerdem gebeten, sich frühzeitig mit möglichen Folgen für das JugendBeratungsCenter zu befassen, wenn künftig die Zuständigkeit für junge Arbeitslose unter 25 Jahren vom Jobcenter zur Arbeitsagentur wechselt. Hier sind frühzeitige konzeptionelle und strukturelle Überlegungen erforderlich.

Ebenfalls in erster Lesung wurde vom Amt für Kindertagesbetreuung eine Beschlussvorlage zur Vergabe von Zuschüssen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens und für bauliche Maßnahmen im Jahr 2023 an Träger der freien Jugendhilfe von Kindertageseinrichtungen eingebracht. Wie Amtsleiterin Sabine Bibas betonte, sollen ausschließlich Maßnahmen befürwortet werden, die zum Erhalt der Betriebserlaubnis von Einrichtungen notwendig sind.

Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 19.10.2023 statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Carsten Schöne