Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung eine temporäre Aufstockung der Sachkosten im Bereich der Schulsozialarbeit beschlossen. Die Sachkosten sollen schwerpunktmäßig für Digitalisierungsmaßnahmen und Projekte der Medienbildung genutzt werden. Bis Ende 2022 stehen 1600 Euro je geförderter Vollzeitkraft zur Verfügung. Die zusätzlichen Mittel kommen aus dem Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ und sollen pandemiebedingte Defizite im Bereich der schulischen Bildung ausgleichen.